Neues Drohnengesetz   Was muss man beachten?

Bundesminister Dobrindt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur hat im April 2017 die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ vorgelegt. Der erste Teil der Verordnung ist bereits am 7. April 2017 in Kraft getreten, der zweite Teil ab dem 1. Oktober. Das Inkrafttreten eines solchen Gesetzes wurde durch die steigende Anzahl an Drohnen in privaten Haushalten und in Unternehmen dringlicher. Führerscheinpflicht, Kennzeichnungspflicht und sogar einige Flugverbote sind nun noch zusätzlich zu beachten. Bei neuen Gesetzen herrscht anfangs oft ein leichtes Chaos: Für welche Modelle und unter welchen Umständen greift das Drohnengesetz denn jetzt eigentlich? Wir bringen Licht ins Dunkel und klären euch über das neue Gesetz auf.

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