Autofahrer sollten jetzt die Ohren spitzen: Ab heute, Do 19.10.2017, treten Änderungen in der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die bei Missachtung richtig teuer werden können. Vier Verstöße sind von den Änderungen betroffen: Keine Rettungsgasse bilden, Einsatzwagen behindern, Handy am Steuer und Verhüllung beim Fahren. Wir klären auf, was sich ab jetzt ändert und worauf ihr achten müsst.

Alle Änderungen der StVO auf einen Blick

Was genau hat sich denn jetzt geändert und wie viel mehr muss man bei bestimmten Verstößen neuerdings zahlen? Das könnt ihr in der folgenden Tabelle gut erkennen. Warum die jeweiligen Regelungen verschärft wurden, wird anschließend erklärt.

Thema Tatbestand Bußgeld bisher Bußgeld ab jetzt Fahrverbot
ab heute
Rettungsgasse Keine Gasse bilden 20 Euro
Punkte
200 Euro
Punkt
Keine Gasse bilden
mit Behinderung
20 Euro
Punkte
240 Euro
Punkte
einen Monat
Keine Gasse bilden
mit Gefährdung
20 Euro
Punkte
280 Euro
Punkte
einen Monat
Keine Gasse bilden
mit Sachbeschädigung
20 Euro
Punkte
320 Euro
Punkte
einen Monat
Einsatzwagen Keine freie Bahn 20 Euro
Punkte
240 Euro
Punkte
einen Monat
Keine freie Bahn
mit Gefährdung
20 Euro
Punkte
280 Euro
Punkte
einen Monat
Keine freie Bahn
mit Sachbeschädigung
20 Euro
Punkte
320 Euro
Punkte
einen Monat
Handy am Steuer Beim Autofahren 60 Euro
Punkte
100 Euro
1 Punkt
Beim Autofahren
mit Gefährdung
60 Euro
Punkte
150 Euro
2 Punkte
einen Monat
Beim Autofahren
mit Sachbeschädigung
60 Euro
Punkte
200 Euro
2 Punkte
einen Monat
Beim Fahrradfahren 25 Euro
Punkte
55 Euro
Punkte
Verhüllung Verhüllung am Steuer Euro
Punkte
60 Euro
Punkte

Änderung der StVO: Rettungsgasse

Wer bisher auf der Autobahn die Mittelspur trotz stockenden Verkehrs blockiert hat und erwischt wurde, der wurde höchstens mit einem Bußgeld in Höhe von 20 € belangt. Dabei war sogar egal, ob man Rettungswagen behindert, Menschen gefährdet oder sogar einen Unfall gebaut hat. Dieser Verstoß wurde nur mit einem Bußgeld in Höhe von 20 € geahndet. Ab heute wird bei diesem Thema allerdings wesentlich härter durchgegriffen! Es drohen im schlimmsten Falle ein Monat Fahrverbot, 2 Punkte und ein Bußgeld von bis zu 320 €. Nun wird auch im Grad der Behinderung unterschieden: Wer nur im Weg steht, muss nicht so viel Bußgeld zahlen wie jemand, der durch seine Behinderung einen Unfall verursacht. Da sollte man vielleicht nochmal Nachhilfe im Bilden einer Rettungsgasse nehmen, oder?

Zur Auffrischung seht ihr hier, wie das im Idealfall geht:

Änderung der StVO: Einsatzwagen

Neben der Rettungsgasse, die im Ernstfall Leben auf der Autobahn retten kann, wird nun auch in allen Fällen, in denen Rettungskräfte in Einsatzwagen behindert werden hart durchgegriffen: Hier drohen ebenfalls Bußgelder in Höhe von bis zu 320 €, 2 Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. Auch hier wurden Autofahrer, die Einsatzwagen zuvor am Vorbeifahren behindert hatten in jedem Falle offiziell nur mit 20 € Bußgeld geahndet. Nun drohen härtere Sanktionen, also immer schön achtsam bleiben!

Änderung der StVO: Handy / Gerät am Steuer

Das alte Problem: Man muss schnell los und gibt noch eben beim Anfahren die Route ins Navi ein. Auch das hat jetzt sicherlich ein Ende. Denn wer sich während des Autofahrens von Geräten jeglicher Art ablenken lässt und dabei erwischt wird, muss nicht mehr nur mit dem vergleichsweise geringen Bußgeld von 60 € rechnen: Ab heute drohen bis zu 200 €, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot, wenn beispielsweise dadurch ein Unfall verursacht wurde. Beim bloßen Bedienen eines Geräts während der Fahrt sind es immerhin auch schon 100 € und 1 Punkt. Hier findest du Infos zum Thema Navi-App oder Navi-Gerät.

Auch Fahrradfahrer sind von dieser neuen Änderung der StVO betroffen! Zuvor wurden Fahrradfahrer, die beim Fahren telefoniert hatten mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 25 € bestraft. Diese Summe wurde nun mehr als verdoppelt: Es drohen von heute an 55 € bei einem Verstoß.

Dennoch gibt es auch eine Entschärfung der Regelung für Autofaher:

Das wurde entschärft: Wenn der Motor ausgestellt ist, darf im Auto telefoniert werden. Ausnahme: Fahrzeuge mit Start-Stopp-Automatik!

Änderung der StVO: Verhüllung

NEWS: Änderungen in der StVO ab 19.10.2017

Diese Änderung ist wohl die skurrilste Änderung von allen, denn sie besagt unter anderem auch, dass man jetzt nicht mehr mit Maske Autofahren darf. Was? Das habt ihr noch nie gemacht? Nunja… Jetzt ist es zu spät dafür. Natürlich sind Masken nicht der wahre Grund für diese Änderung. Unter diese Regelung fallen nämlich auch Hauben und vor allem Kopfbedeckungen wie Burka und Nikab. Der Gesetzgeber rechtfertigt diese Regelung damit, dass durch Verhüllung das Gesicht auf Blitzerfotos nicht mehr zu erkennen sei, was sich durch das Verbot verändern soll. Ein Verstoß gegen diese neue Regelung wird ab heute mit einem Bußgeld in Höhe von 60 € geahndet.

Fazit: Änderung der StVO

Die neuesten Änderungen der Straßenverkehrsordnung mögen im ersten Moment ziemlich empörend wirken. Aber so hart wie die Strafen zu sein scheinen – besonders aus Sicherheitsgründen haben die meisten Änderungen definitiv ihre Berechtigung. Bei Unfällen beispielsweise zählt nun mal jede Minute. Und wie immer gilt: Wer verantwortungsbewusst fährt, der hat auch nichts zu befürchten.

Weitere nützliche Ratgeber zu Gesetzesänderungen

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