Per eMail kündigen   die E Mailkündigung ab jetzt per Gesetz fest verankert


Seit dem 01.10.2016 kann man als Kunde einfacher und schneller Verbraucherverträge kündigen. Dies ist vor allem praktisch bei Verträgen, bei denen es sich lohnt jährlich oder aller zwei Jahre zu wechseln, wie zum Beispiel Handyverträge oder Strom- und Gasverträge. Mit der neuen Änderung ist es nunmehr möglich seine Kündigung schnell und unkompliziert über die Bühne zu bringen. Wie und was genau dazu erforderlich ist erklären wir dir hier. Natürlich gibt es bereits einige Anbieter, die das Verfahren schon seit einiger Zeit so handhaben und somit eine schnellere Kündigung gewährleisten.

Kündigung per E-Mail: einfach und legal
Die meisten von euch haben sicherlich auch schon die Erfahrung gemacht, dass ihr irgendwelche Verträge kündigen wollt und der jeweilige Anbieter auf einen Brief mit Unterschrift besteht. Oder einige Anbieter sahen die Emailkündigung auch nur als „Anmerkung vom Kunden“, die man dann innerhalb einer Frist per Brief (nochmal) bestätigen musste. Diese Zeiten sind nun vorbei!

Per eMail kündigen   die E Mailkündigung ab jetzt per Gesetz fest verankertSeit dem 01.10.2016 wurde der § 309 Nr.13 BGB etwas abgeändert. Mit dieser Änderung müssen Formularverträge wie zum Beispiel Allgemeine Geschäftsbedingungen angepasst werden. In diesem Abschnitt geht es um die Form von Erklärungen und Anzeigen und dass, diese bislang nur in Schriftform gültig war. Eine Schriftform beinhaltet immer eine Unterschrift, diese kann nun ab dem 01.10. weggelassen werden, da von nun an die Textform (vereinfacht: jede lesbare, dauerhafte Erklärung, in der der Ersteller erkennbar ist) ausreichend ist. In der Praxis ist das beispielsweise eine E-Mail oder ein Fax. Etwas überspitzt gedacht, wäre auch eine SMS beispielsweise möglich. Es ist lediglich wichtig, dass der Anbieter euch durch persönlichen Daten wie zum Beispiel Name, Kundennummer, Vertragsnummer etc. identifizieren und eindeutig zuordnen kann.

Kündigung per eMail für alle?
Nein, das muss man ganz klar sagen. Denn die Anbieter müssen ihre AGB zum 01.10.2016 anpassen, das bedeutet auch, dass es nur Verträge betrifft, welche ab dem 01.10.2016 abgeschlossen worden sind. Dein alter Handyvertrag ist von der Regelung nicht betroffen und hier bedarf es noch in den meisten Fällen eine Kündigung per Brief mit Unterschrift.

Wie kündige ich jetzt am besten?
Es gibt ein paar grundlegende Dinge, die in jeder Kündigung gehören. Neben den persönlichen Daten müssen auch die Anbieterspezifischen Daten genannt werden, wie z.B. eine Kundennummer, dies hilft dem Anbieter euch zu identifizieren und erspart wohlmöglichen unnötigen Schriftverkehr. Desweiteren ein kurzer Zweizeiler, dass ihr gerne zum TT.MM.JJJ (oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“) kündigen wollt und außerdem bittet ihr um eine Kündigungsbestätigung. Je nach Vertragsalter nun mit Unterschrift oder per eMail/Fax.

Per eMail kündigen   die E Mailkündigung ab jetzt per Gesetz fest verankert

Sollte euch das alles etwas überfordern haben wir noch ein Tipp für euch: Mit Kuendigung.org könnt ihr eure Verträge kündigen lassen.

Fazit
Die Gesetztesänderung ist aus mehreren Punkten zu begrüßen. Einige empfanden das langwiedrige Kündigungsverfahren als sehr lästig an. Zumal hier auch Kosten für den Verbraucher entstehen, für eine Sache, die in der Regel innerhalb fünf Minuten erledigt ist. Auch kann man viele Sachen und Verträge im Internet abschließen, die ebenfalls ohne Unterschrift gültig sind, aber bei der Kündigung pocht der Anbieter dann auf eine Unterschrift, was man auch als Schikane betrachten kann. Hauptsache man hat schnell einen Kunden gewonnen und lässt ihn nun schwer wieder gehen, so könnte man denken. Sicherlich spielen aus Anbietersicht auch noch andere Aspekte eine Rolle, die aber nun, zumindest bei Neuverträgen, Geschichte sind. Wir hoffen, dass wir euch etwas helfen konnten.

Ihr habt euren Handyvertrag gekündigt und sucht nach einem neuen? Dann schaut vorher, welcher günstige Handyvertrag der richtige für euch ist.

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