Elektroschrott vermeiden: Euer Recht auf Reparatur schon bald möglich?

Gerade erst ist die Garantie verstrichen und schon verabschiedet sich der Laptop mit einem kleinen Seufzer oder die Waschmaschine sagt keinen Mucks mehr. Ärgerlich! Beim Kundendienst nachgefragt, stellt sich schnell heraus, dass eine Reparatur kaum lohnt und das Altgerät besser gegen ein Neugerät ausgetauscht werden sollte…

Das ist nicht nur teuer für den Kunden, sondern auch ökologisch nicht sinnvoll. Verbraucherschützer mahnen die Bundesregierung deshalb jetzt an, das geplante Recht auf Reparatur bereits im März 2022 auf den Weg zu bringen, um den Elektroschott schnellstmöglich zu reduzieren.

Elektroschrott als Umweltproblem

Laut Statistik gehen 10 Kilo Elektroschrott pro Jahr auf das Konto jedes Deutschen. So ist den Daten des Statistischen Bundesamtes zu entnehmen, dass 2018 über 850.000 Elektrogeräte in den Müll gewandert sind. Und das nur in Deutschland. In der gesamten EU waren es ca. 4 Millionen Tonnen, weltweit geschätzt 50 Millionen Tonnen Elektroschrott – Tendenz steigend. Dabei werden EU-weit nur rund 42 % des Elektroschrotts recycelt. Im Sinne der Umwelt und der Nachhaltigkeit ist das nicht – geschweige denn im Sinne der Kunden. Deshalb fordern Verbraucherschützer schon länger ein sogenanntes Recht auf Reparatur und mahnen jetzt noch mal zur Eile.

Reparieren statt wegschmeißen

Elektroschrott vermeiden: Euer Recht auf Reparatur schon bald möglich?Schon seit März 2021 gilt in der EU das Prinzip „reparieren statt wegschmeißen“. Das bedeutet, dass Hersteller Ersatzteile für ihre Waschmaschinen, Spülmaschinen, Kühlschränke und anderen Großgeräte für mindestens 7–10 Jahre zur Verfügung stellen müssen, damit vor allem Kleinteile mühelos ausgetauscht und die Geräte funktionsfähig gehalten werden können. Zudem müssen die Elektrogeräte so gestaltet sein, dass sie mit herkömmlichen Werkzeugen repariert werden können.

Das alles gilt allerdings nicht für Kleingeräte, wie Smartphones oder Laptops, die bei Defekten entsprechend immer noch sofort auf den Müll wandern und den Berg an Elektroschrott Jahr für Jahr vergrößern. Doch das soll bald anders werden.

Recht auf Reparatur auch bei Kleingeräten

Das Prinzip „reparieren statt wegschmeißen“ für Großgeräte geht weder Verbraucherschützern noch der Ampel-Koalition weit genug. Sie fordern, dass es EU-weit auch ein Recht auf Reparatur für Kleingeräte geben soll und dass die Gewährleistungsfrist zur Sicherstellung einer kostenlosen Reparatur verlängert wird. Laut Koalitionsvertrag wird zudem verlangt, dass Hersteller Reparaturanleitungen veröffentlichen sollen, damit die Kunden kleinere Reparaturen wie einen Akkutausch selbst vornehmen können.

Die Verbraucherzentralen gehen noch weiter. Sie wollen nicht, dass die Bundesregierung auf die EU wartet, sondern das Recht auf Reparatur selbst in die Hand nimmt, indem zum Beispiel die Mehrwertsteuer auf bestimmte Reparaturen gesenkt wird, damit sich Reparaturen für den Kunden überhaupt lohnen. Zudem fordern sie einen sogenannten Reparaturindex, anhand dessen der Kunde sofort sehen kann, wie gut sich ein Gerät im Fall der Fälle reparieren lässt. Das soll die Transparenz in Sachen Nachhaltigkeit deutlich erhöhen, weil sich der Kunde dann bewusst für ein nachhaltigeres Produkt entscheiden könnte.

Wie geht es mit dem Recht auf Reparatur weiter?

Die Hersteller werden sich langfristig mit dem Reparaturindex und dem Recht auf Reparatur anfreunden müssen. Allerdings müssen die Vorgaben an die jeweiligen Produkte angepasst werden, um dem Ziel der Nachhaltigkeit wirklich gerecht zu werden. Denn gerade bei bestimmten Geräten kann es ökologisch sinnvoller sein, ein neues, energieeffizientes Gerät zu kaufen, statt einen alten Stromfresser zu reparieren. Hier gibt es also noch Einiges zu klären, bevor das Recht auf Reparatur tatsächlich umfassend umgesetzt werden kann. Ob die Bundesregierung die Umsetzung bis März tatsächlich schafft, bleibt deshalb fraglich.

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