Seit dem 15.06.2017 gibt es innerhalb der EU keine Roaming-Gebühren mehr. Wer also seitdem innerhalb der EU in einem anderen Land im Urlaub war, konnte seitdem ohne unverhältnismäßige Zusatzkosten das innerländische Netz der Mobilfunkbetreiber ohne zusätzliche Kosten nutzen. Seit dem letzten Jahr ist die stufenweise Senkung der Kosten für Datenverbindungen in vollem Gange. 2022 sollen nur noch maximal 2,98 Euro pro GB anfallen. Das heißt, dass die immer so präsente Kostenfalle durch Roaming im Urlaub eigentlich wegfallen sollte. Dennoch gibt es noch immer einige Kostenfallen als Ausnahmen die trotz des Endes der Roaming-Gebühren noch anfallen können. Mein-Deal klärt auf.

Ende der Roaming Gebühren   diese Kostenfallen drohen dennoch

Kostenfallen beim Roaming durch bestehende Höchstgrenzen

Zum Ersten fallen die enstehenden Kosten durch eine Mobilfunknutzung im Ausland ja nicht einfach so weg. Mobilfunkunternehmen müssen die Nutzung von Mobilfunknetzen im Ausland noch immer für ihre Kunden übernehmen. Nur dürfen diese den Kunden nicht mehr die vollen Kosten in Rechnung stellen. Stattdessen gibt es sogenannte Vorleistungsentgelte, die innerhalb der EU geregelt sind. Diese liegen bei Maximalbeträgen von beispielsweise 3,2 Cent pro Minute und 1 Cent pro SMS, die maximal vom Endkunden verlangt werden dürfen. Damit Verbraucher diesen Aspekt nicht unbedarft im Urlaub ausnutzen, dürfen Mobilfunkanbieter Höchstgrenzen setzen, um nicht auf unverhältnismäßigen Kosten sitzen zu bleiben. Das ist vielen von uns sicherlich gar nicht bewusst – denn was beim Verbraucher kommuniziert wird, ist schlicht und einfach der angeblich komplette Wegfall der Roaming-Gebühren innerhalb der EU. So geht man schnell davon aus, dass man im Ausland einfach dasselbe Nutzungsverhalten an den Tag legen kann wie zu Hause. Tatsächlich aber haben beispielsweise Vodafone und die Telekom festgelegt, dass Kunden mit eigentlich unbegrenztem Datenvolumen in EU-Mitgliedsstaaten nur insgesamt 23 Gigabyte Datenvolumen zur Verfügung steht. Wer darüber kommt, der muss 6 Euro pro Gigabyte bei der Telekom und 71 Cent pro Megabyte bei Vodafone zahlen. Bei der Telekom gilt beispielsweise ebenfalls, dass die Leistungen aller neuen Magenta-Mobil-Tarife (ausgenommen XL Tarif) auch automatisch in der Schweiz gelten, obwohl diese nicht zur EU gehört. Dennoch gibt es hier ein festgelegtes Limit von 1.000 Freiminuten und 1.000 SMS im Monat. Wer darüber kommt, der zahlt. Die Telefónica Deutschland geht sogar so weit, dass sie bei einem exzessiven Nutzungsverhalten innerhalb von vier Monaten Aufschläge von ihren Kunden verlangen kann, wenn diese im Vorhinein über solche Einschränkungen informiert wurden.

Tipp: Wer innerhalb der EU in den Urlaub fährt, der sollte sich zuvor nochmal über die Höchstgrenzen seines jeweiligen Mobilfunkanbieters informieren. Ansonsten kann man unbewusst eine ziemlich hohe Handyrechnung produzieren.

Kostenfalle Roaming in Grenznähe

Natürlich wurden die Roaming-Gebühren weitestgehend abgeschafft – aber das gilt nur für die insgesamt 28 EU-Mitgliedsstaaten zuzüglich Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Telekom beispielsweise bezieht sogar die Schweiz als Nicht-EU-Mitgliedsland mit ein. Wer sich in diesen Gebieten befindet und nicht über die festgelegten Höchstgrenzen kommt, der sollte sich eigentlich keine Gedanken machen müssen – zumindest nicht, solange man sich nicht in der Nähe der Ländergrenzen aufhält. Denn da kann es leicht mal passieren, dass das Handy sich automatisch versehentlich in ein ausländisches Mobilfunknetz einwählt und man so ungewollt in höhe Roaming-Kostenfallen tappt. Deshalb sollte man am besten in der Nähe von Ländergrenzen zum EU-Ausland nicht auf die automatische Netzsuche des eigenen Smartphones verlassen, sondern die Netzanbieterauswahl am besten auf manuell umstellen, Roaming ganz ausschalten oder zumindest das Display inklusive Netzanbieter im Blick behalten.

Tipp: Wer sich an Ländergrenzen zum EU-Ausland aufhält, der sollte den jeweiligen Netzanbieter im Auge behalten. Die automatische Netzwahl ist hier nämlich nicht immer die beste.

Ende der Roaming Gebühren   diese Kostenfallen drohen dennoch

Netzinterne Sprachflats bei gelten nicht im Ausland

Kommen wir zur nächsten Kostenfalle in Sachen Roaming: Innerhalb Deutschlands gibt es sogenannte Community-Flats. Das bedeutet, dass Kunden eines Mobilfunkanbieters untereinander meist kostenlos miteinander telefonieren können. Beispielsweise bei Tarifen von Lidl, Tchibo, Aldi oder Otelo aber auch bei Vodafone und Telefónica Deutschland ist das der Fall. Diese netzinterne Sprachflats gelten dabei allerdings nur im Inland innerhalb Deutschlands. Wer also auf seine Telefonflat innerhalb des eigenen Telefonanbieternetzes baut, den kann auch nach der Abschaffung der Roaming-Gebühren innerhalb der EU eine horrende Telefonrechnung erwarten.

Merke: Wer viel von den netzinternen Sprachflats innerhalb von Kunden desselben Netzanbieters Gebrauch macht, sollte im Urlaub auf diese Funktion verzichten.

Achtung bei alten O2 Verträgen!

Wenn ihr vor dem 15. Juni 2017, an dem die EU-Richtlinie zum Thema Roaming umgesetzt wurde, einen Vertrag bei O2 abgeschlossen habt, in dem ein alternativer Auslandstarif Bestandteil ist, solltet ihr spätestens jetzt selber aktiv werden und eine Vertragsumstellung anfordern! Denn in diesem Fall werden Verträge nicht automatisch umgestellt. Wer sich nicht selbst aktiv darum kümmert, der wird nach den Regelungen im alten Vertrag bezahlen. Hier winkt eine Kostenfalle! Ihr fragt euch zu Recht, wie das überhaupt möglich ist? Verbraucherschützer haben ebenfalls Alarm geschlagen und den Anbieter bereits letztes Jahr verklagt. Als Begründung hieß es, dass Verbraucher hier absichtlich irregeführt würden, was gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs verstieße. Bis jetzt hat es allerdings noch keinen Gerichtsentscheid gegeben.

Tipp: Wer einen alten O2 Vertrag mit alternativen Auslandstarifen besitzt, der vor dem 15.06.2017 abgeschlossen wurde, der sollte eine SMS mit dem Wunsch nach der Umstellung auf den regulierten EU-Tarif an den Anbieter schicken.

Ende der Roaming Gebühren   diese Kostenfallen drohen dennoch

Roaming ist immer begrenzt

Vorsicht ist auch geboten, wenn man sich länger im Ausland befinden sollte. Denn damit man sich beispielsweise nicht einfach im Urlaub in der Türkei einen wesentlich günstigeren Handyvertrag abschließen kann, den man dann einfach mit nach Deutschland nimmt, ist Roaming auch nach der angepassten EU-Richtlinie noch begrenzt. Allgemein gilt, dass Anbieter Zusatzgebühren verlangen dürfen, wenn man für länger als vier Monate überwiegend einen Handytarif aus einem EU-Mitgliedsstaat in einem anderen Mitgliedsland nutzt. Das passiert allerdings nicht einfach aus heiterem Himmel: Der Kunde muss zuvor vom Telefonanbieter vorgewarnt werden. Und selbst dann dürfen die anfallenden Kosten nicht die gesetzten Obergrenzen überschreiten. Nach einer Verwarnung hat der Kunde dann 14 Tage Zeit, um sich zum Bestand zu äußern.

Merke: Nach einer Nutzung des Mobilfunktarifs in einem anderen EU-Mitgliedsstaat von vier Wochen dürfen Telefonanbieter zusätzliche Kosten verlangen.

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