Eine Warensendung ohne Bestellung erhalten klingt nicht unbedingt wie die schlimmste Internet-Betrugsmasche der Welt, oder? Einige Betrüger machen gerade dennoch davon Gebrauch und versuchen so, ihre Opfer zum Bezahlen zu bewegen. Internet-Betrug ist keineswegs unüblich. Immer mehr Betrüger nutzen das World Wide Web, um anonymer, schneller und einfacher durch illegale Methoden an Geld zu kommen. Damit ihr nicht der Betrugsmasche durch eine Warensendung ohne Bestellung zum Opfer fallt, haben wir diesen Beitrag für euch.

Warensendung ohne Bestellung   Achtung, Internet Betrug!

Wie funktioniert die Masche Warensendung ohne Bestellung?

Stellt euch vor, ihr kommt von der Arbeit nach Hause und schaut in eurem Briefkasten wie gewohnt, ob ihr Post habt. Da seht ihr einen weißen Luftpolsterumschlag, der an euch adressiert wurde. Gespannt seht ihr auf den Absender, um zu schauen, wer die Sendung verschickt hat – denn an eine Bestellung könnt ihr euch nicht erinnern. Es stellt sich heraus, dass der Absender eine euch unbekannte Firma ist. Ihr nehmt die Sendung mit und öffnet sie gespannt – darin findet ihr beispielsweise Kosmetikartikel, die ihr wirklich nie bestellt habt. An dieser Stelle gibt es zwei verschiedene Varianten, mit denen Betrüger illegal an Geld kommen wollen. Eine hat mit der Ware selbst zu tun und die andere mit der Rücksendung des Päckchens.

Unverhältnismäßig teure, unbestellte Ware

Stellt euch weiterhin vor, dass ihr neben den Kosmetikartikeln zusätzlich eine an euch persönlich adressierte Rechnung in dem Päckchen findet. In dieser Rechnung werdet ihr aufgefordert, die gesendeten Artikel innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen – die Kontodaten findet ihr ebenfalls in dem Schreiben. Als ihr auf den verlangten Betrag schaut, fallt ihr von Glauben ab: 129,99 Euro für einen Lippenstift, eine Creme und einen anderen Schminkstift, den ihr nicht mal zuordnen könnt! Das habt ihr ganz sicher nicht bestellt. Allerdings wird in dem beiliegenden Schreiben bei Zahlungsverzug auch mit einem Mahnverfahren gedroht. Jetzt seid ihr euch irgendwie doch unsicher geworden – vielleicht habt ihr die Sachen ja doch bestellt und könnt euch nur nicht mehr daran erinnern? Oder vielleicht war es doch die Mutter oder die Freundin? Diese Gedanken nutzen die Betrüger schamlos aus. Denn einige Menschen bezahlen den geforderten Betrag tatsächlich, weil sie sich von dem Schreiben so unter Druck gesetzt fühlen und sich dafür schämen, sich nicht an die Bestellung erinnern zu können. Hier machen die Betrüger ein ordentliches Plus. Denn die verlangten Rechnungsbeträge übersteigen den eigentlichen Warenwert meist um ein Vielfaches.

Alternative: Rücksendung ins Ausland auf eigene Kosten

Die zweite Alternative der Betrugsmasche besteht in der Rücksendung der Ware. Denn der erste Impuls, den man hat, wenn man nicht bestellte Ware im Briefkasten findet, wäre vermutlich, die Ware wieder zurückschicken zu wollen. Doch auch darauf sind die Betrüger vorbereitet. Auf dem beigelegten Schreiben findet man auch eine E-Mail-Adresse. Versucht man darüber, den vermeintlichen Irrtum aufzuklären und möchte das Päckchen wieder an den Absender zurückschicken, fordern die Betrüger, dass man den entsprechenden Betrag für die Rücksendung selbst zu tragen hat. Diesen solle man allerdings nicht etwa bei der Post bezahlen, sondern an das Unternehmen selbst. Anschließend bekäme man ein entsprechendes Rücksendeetikett zugeschickt und der Fall wäre erledigt. Doch weil die meisten dieser Firmen im Ausland sitzen, kann man die Kosten für eine solche Rücksendung als Verbraucher meist schwer kontrollieren. Zusätzlich übersteigen die Kosten für eine Rücksendung meist den Warenwert – nicht nur, weil die Betrüger natürlich jedes Mal noch einen Aufschlag fordern.

Wie kann man sich vor der Betrugsmasche schützen?

Warensendung ohne Bestellung   Achtung, Internet Betrug!

Das Zurückschicken auf eigene Kosten ist also genauso wenig eine gute Idee, wie die Rechnung einfach zu bezahlen. Doch wie sollte man dann am besten auf Warensendungen ohne Bestellung reagieren?

  • Im Internet nach dem Absender recherchieren
    Erhält man unbestellte Warensendungen, die man per Rechnung bezahlen soll, lohnt es sich, zu allererst nach der Firma im Internet zu recherchieren. Denn sollte es sich um einen Betrugsfall handeln, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass andere Menschen auch davon betroffen sind und ihre Erfahrungen in Foren teilen. Das kann dabei helfen, den Betrug zu entlarven.
  • Absender schriftlich informieren
    Natürlich sollte ebenfalls zu den ersten Schritten gehören, den Absender über seinen vermeintlichen Irrtum aufzuklären. Das sollte man am besten schriftlich tun und im selben Atemzug auch darauf hinweisen, dass man die Sendung auf Kosten des Unternehmens gerne zurückschicken möchte. Sollte sich die Firma gegen diesen Vorschlag stellen, darf man die Ware behalten oder entsorgen – eine Zahlungspflicht besteht allerdings in keinem Fall. Denn es ist nie ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen.
  • Verbraucherschutz alarmieren
    Sollte man einer Betrugsmasche jeglicher Art zum Opfer fallen, ist es immer sinnvoll, sich auch an den Verbraucherschutz zu wenden. Diese helfen dabei, rechtlich einwandfrei aus der Situation zu kommen und schützen andere Verbraucher durch Aufklärung davor, derselben Masche ebenfalls zum Opfer zu fallen.
  • Anzeige erstatten
    Im letzten Schritt hilft es noch, sich ebenfalls an die Polizei zu wenden und Anzeige gegen das entsprechende Absenderunternehmen zu erstatten. So kann man sich sicher sein, dass die Firma die Zahlungsaufforderungen in jedem Fall einstellt und man auch in Zukunft keine Probleme mehr mit demselben Unternehmen hat.

Merke: Ein gültiger Kaufvertrag kommt im Internet nur dann zustande, wenn ein Käufer zuvor genau über den Preis der Ware informiert und der Verbraucher auf den „zahlungspflichtig bestellen“ Button klickt.

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