Wenn ihr mal versehentlich eine Handyrechnung nicht bezahlt und auch nicht auf die darauffolgende Mahnung reagiert, kann es sein, dass ihr anschließend ein Schreiben von einem Inkassounternehmen erhaltet. Dieses Unternehmen ist meist Vertragspartner des Gläubigers – in diesem Fall also der Telefongesellschaft, deren Rechnung von euch nicht beglichen wurde. Dann ist das Inkassounternehmen berechtigt, Forderungen an euch zu stellen und die offene Rechnung inklusive zusätzlicher Mahnkosten von euch einzufordern. Die Verbraucherzentrale warnt allerdings vor einem hohen Aufkommen an willkürlichen und damit unseriösen Inkasso-Forderungen. Deshalb klären wir in diesem Beitrag, wie ihr prüfen könnt, ob eine Forderung rechtswidrig ist und wie ihr euch dagegen wehren könnt.

Wie prüft man eine Inkasso-Forderung auf Seriosität?

Unberechtigte Inkasso Forderung   Was kann man dagegen tun?

Zu allererst wollen wir hier nochmal betonen, dass man jedes Inkassoschreiben zu Anfang ernst nehmen sollte. Ignoriert solche Briefe niemals, denn das kann Folgen haben. Wer direkt den gesamten oder auch nur einen Teil des Betrags überweist, hat allerdings auch schon eine Art Schuldeingeständnis abgeliefert. Eine Prüfung ist daher immer zu empfehlen, bevor man weitere Schritte einleitet.

Das Problem ist, dass Inkassounternehmen oftmals nicht selbst überprüfen, ob eine Forderung ihrer Vertragspartner – also der Gläubiger – rechtmäßig ist. Zusätzlich nutzen viele Betrüger diese Masche, um an Geld zu kommen. Denn wer hat schon gerne ein Inkassoschreiben im Briefkasten? Viele Menschen begleichen einfach die meist relativ geringen Beträge ohne nachzuhaken. Daher kann es leicht mal vorkommen, dass man ein unberechtigtes Schreiben eines Inkassodienstes erhält oder einfach nur unverhältnismäßig hohe Mahngebühren zahlen soll. Aber wie kann man nun ein solches Schreiben prüfen?

Woran erkennt man ein seriöses Inkassoschreiben?

Unseriöse Inkassoschreiben kommen auch oft von unseriösen Unternehmen. Daher solltet ihr zu allererst das Schreiben selbst auf die folgenden Punkte überprüfen:

  1. Klarer Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Auftraggeber
    Inkassobüros unterstehen behördlicher Aufsicht. Daher ist klar geregelt, dass ein Inkassoschreiben klar ersichtlich mitteilen muss, wer der Auftraggeber ist, warum eine Forderung besteht und anhand welcher vertraglichen Klauseln die Forderung besteht. Sind ein oder mehrere Punkte dieser Aufzählung aus dem Schreiben nicht ersichtlich, sollte man anfangen skeptisch zu werden.
  1. Registrierung im Anwaltsverzeichnis / Rechtsdienstleistungsregister
    Ein seriöses Inkassounternehmen teilt in einem Schreiben ebenfalls mit, bei welcher zuständigen Behörde es gemeldet ist. Bei einer weiteren Recherche sollte es ebenfalls im Anwaltsverzeichnis oder Rechtsdienstleistungsregister zu finden sein.
  1. Seriosität des Schreibens selbst
    Des Weiteren erkennt man rechtswidrige Schreiben auch oft an Dingen wie einer falschen Rechtschreibung, nötigenden Aussagen, auffälliger Bankverbindungen (bspw. ausländisch) und der Nennung dubioser Websites.

Nach dieser Prüfung herrscht noch immer Unsicherheit und Unklarheit über die Seriosität eines Inkassoschreibens? Dann kann man sich an den Verbraucherdienst wenden.

Merke: Bereits das Inkassoschreiben selbst bietet Hinweise darauf, ob es sich um ein willkürliches oder um ein gerechtfertigtes Schreiben handelt. Bei Unsicherheit kann man immer den Verbraucherdienst zurate ziehen.

Gab es bereits eine Mahnung?

Unberechtigte Inkasso Forderung   Was kann man dagegen tun?Im zweiten Schritt sollte man überprüfen, ob es vor dem Inkassobrief bereits ein Mahnschreiben gab, das die Inkasso-Forderungen rechtfertigt. Denn normalerweise ziehen Gläubiger ein Inkassounternehmen erst nach einigen Monaten hinzu, in denen der jeweilige Betrag nicht beglichen wurde. Oftmals schreiben die Gläubiger selbst bis zu drei Mahnungen, bevor sie weitere Schritte einleiten. Dies ist allerdings nur ein Hinweis darauf, dass es sich um einen vermeintlich ungerechtfertigten Inkassobrief handeln könnte. Denn theoretisch dürfen Inkassounternehmen bereits nach dem ersten Tag des Zahlungsverzugs hinzugezogen werden. Daher sollte man prüfen, ob alle Zahlungen an das genannte Unternehmen fristgerecht beglichen wurden, auch wenn man noch keine Mahnung erhalten hat.

Merke: Inkassounternehmen können bereits nach dem ersten Tag eines Zahlungsverzug hinzugezogen werden. Daher sollte man prüfen, ob man offene Rechnungen gegenüber dem Gläubiger hat, oder ob es vorherige Mahnungen gab.

Wurde die Rechnung eventuell bereits beglichen?

Was, wenn man bereits auf eine Mahnung reagiert und den entsprechenden Betrag beglichen hat und anschließend dennoch eine Inkasso-Forderung in den Briefkasten flattert? In diesem Falle gilt: Ein solches Schreiben sollte man niemals ignorieren! Auch wenn die offene Rechnung bereits bezahlt wurde. In diesem Falle ist es ratsam, sich per Telefon, E-Mail oder schriftlich an das entsprechende Inkassounternehmen zu wenden und diesem über die bereits erfolgte Zahlung zu informieren.

Merke: Auch wenn man bereits auf eine Mahnung reagiert und den offenen Betrag beglichen hat, sollte man einen eingetroffenen Inkassobrief nicht ignorieren. Man sollte das entsprechende Unternehmen über die erfolgte Zahlung informieren.

Welche Inkasso-Kosten sind zulässig?

Auch wenn ein Inkassoschreiben sich als berechtigt entpuppt, stellt sich immer noch die Frage nach der Höhe der verlangten Inkasso-Forderung und der Frage nach der Form der entsprechenden Gebühren. Es gibt gesetzliche Grundlagen, die sich mit beiden Themen beschäftigen und diese klarstellen.

Welche Gebühren sind rechtens und welche nicht?

Folgende Gebühren, die in einem Inkassoschreiben verlangt werden können, sind zulässig bzw. nicht rechtens:

Inkasso-Gebühren
Zulässige Gebühren Unzulässige Gebühren
Mahnkosten Nachnahmegebühren
Zustellungskosten (bei Nachweis) Kontoführungsgebühren
Ermittlungskosten (bei Nachweis) Gebühren von Telefon-Inkasso
Bankrücklastschriftkosten (bei Nachweis) Kosten für die Übersendung einer Forderungsaufstellung
Vollstreckungskosten
Gerichtskosten bzw. Gerichtsvollzieherkosten

In welcher Höhe dürfen Inkasso-Kosten verlangt werden?

Handelt es sich um eine seriöse Inkasso-Forderung, kann man den Betrag der zusätzlichen Inkasso-Kosten dennoch in Frage stellen. In der öffentlichen Gebührentabelle der Rechtsanwälte lässt sich einsehen, wie hoch Wertgebühren sein dürfen. Im Normalfall verlangen Inkassounternehmen einen Gebührensatz von 1,3, der mit dem Gegenstandswert multipliziert wird. Ist die Höhe der verlangten Gebühren höher, als die rechtmäßige Grundlage es vorschlägt, sollte man diese Gebühren immer anzweifeln.

Öffentliche Gebührentabelle der Rechtsanwälte
Gegenstandswert bis … Wertgebühren
1,0 1,1 1,2 1,3 1,5 1,6
500 € 45,00 € 49,50 € 54,00 € 58,50 € 67,50 € 72,00 €
1.000 € 80,00 € 88,00 € 96,00 € 104,00 € 120,00 € 128,00 €
1.500 € 115,00 € 126,50 € 138,00 € 149,50 € 172,50 € 184,00 €
2.000 € 150,00 € 165,00 € 180,00 € 195,00 € 225,00 € 240,00 €
3.000 € 201,00 € 49,50 € 241,20 € 261,30 € 301,50 € 321,60 €
4.000 € 252,00 € 49,50 € 302,40 € 327,60 € 378,00 € 403,20 €
5.000 € 303,00 € 49,50 € 363,60 € 393,90 € 454,50 € 484,80 €
6.000 € 354,00 € 49,50 € 424,80 € 460,20 € 531,00 € 566,40 €
7.000 € 405,00 € 49,50 € 486,00 € 526,50 € 607,50 € 648,00 €
8.000 € 456,00 € 49,50 € 547,20 € 592,80 € 684,00 € 729,60 €
9.000 € 507,00 € 49,50 € 608,40 € 659,10 € 760,50 € 811,20 €
10.000 € 558,00 € 613,80 € 669,60 € 725,40 € 837,00 € 892,80 €

Wie kann man unberechtigten Inkasso-Forderungen widersprechen?

Wer feststellt, dass er eine unrechtmäßige Inkasso-Forderung erhalten hat, der sollte diese unbedingt zurückweisen. Das sollte in schriftlicher Form geschehen. Am besten sollte man in einem solchen Fall einen Brief per Einschreiben an das entsprechende Inkassounternehmen schicken. Wer allerdings spät dran ist und mit einem Brief die Frist überschreiten würde, sollte noch zusätzlich telefonisch, per Mail oder Fax Kontakt aufnehmen und auf seinen Fall aufmerksam machen. Sicherheitshalber macht es Sinn, den Widerspruch auch nochmal beim Gläubiger einzusenden, damit dieser auch im Bilde über die Situation ist. Wer trotz eines Widerspruchs noch einen gerichtlichen Mahnbescheid oder gar einen Vollstreckungsbescheid erhält, sollte trotzdem Ruhe bewahren und auch den folgenden Schreiben immer wieder widersprechen und Einspruch erheben.

Merke: Unzulässigen Forderungen sollte man immer widersprechen anstatt diese zu ignorieren. Auch wenn nachträglich noch weitere Mahnungen eintreffen, sollte man diesen immer wieder widersprechen, bis das Unternehmen auf den Fall reagiert.

Fazit – Unberechtigte Inkasso-Forderungen

Jede Mahnung und jede Inkasso-Forderung sollte man direkt beim Eintreffen vorerst auf Rechtswidrigkeit und Seriosität prüfen. Keinesfalls sollte man ein solches Schreiben ignorieren! Unberechtigte Forderungen kann und sollte man abwehren, indem man einen entsprechenden Widerspruch in schriftlicher Form an das Inkassounternehmen und an den Gläubiger selbst schickt. Berechtigte Forderungen allerdings sollten möglichst schnell bezahlt werden, damit sich die Kosten nicht unnötig summieren.

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