Handyvertrag kündigen   Plus Kündigungsvorlage

Dein alter Tarif passt nicht mehr zu deinem Telefon- und Surfverhalten und du möchtest den Mobilfunkanbieter wechseln? Dann benötigst du eine Kündigung für deinen bisherigen Handyvertrag. Bei einem Wechsel kannst du bares Geld sparen und günstige Angebote absahnen.

Handyvertrag kündigen – so gehst du vor

Wenn du deinen Handyvertrag kündigen willst, nutzt du am besten unsere kostenlose Vorlage. Die folgenden Informationen sollten in deinem Schreiben enthalten sein:

  • Vertragsnummer, Kundennummer sowie deine Handynummer. Solltest du nicht alle Angaben im Kopf haben, schau in deinen Vertragsunterlagen oder online im Kundenportal deines Anbieters nach. Wichtig ist, dass du die Nummern genau überprüfst, damit sich keine Zahlendreher einschleichen.
  • Datum, zu welchem dein Mobilfunkvertrag gekündigt werden soll
  • Deine aktuelle Adresse und deinen vollständigen Namen

Du möchtest deine aktuelle Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen? Du kannst die Rufnummernmitnahme nach Vertragsende beim Ausfüllen deines Kündigungsschreibens direkt mit beauftragen.

 

Wenn du das Muster zur Kündigung deines Handyvertrags als Word- oder PDF-Datei ausgefüllt hast, drucke das Schreiben aus oder schicke es direkt online ab. Anschließend solltest du es unterschreiben und per Post, Fax oder E-Mail an deinen Mobilfunkprovider versenden.

Viele Mobilfunkanbietern versuchen Kunden nach der Kündigung mit attraktiven Rückholangeboten zu überzeugen. Falls du diese Werbung nicht möchtest, haben wir dies für dich im Kündigungsschreiben bereits erwähnt.

Handyvertrag kündigen – alles zu Kündigungsfristen und Laufzeiten

Zunächst solltest du in deinen Vertragsunterlagen nachsehen, welche Laufzeit und Kündigungsbedingungen du für deinen Handyvertrag vereinbart hast. Diese sind je nach Tarif und Anbieter unterschiedlich. In den meisten Fällen beläuft sich die Mindestlaufzeit für Handyverträge auf 24 Monate.

Dein Handyvertrag, die Kündigung und das neue Gesetz: Gesetzlich festgesetzt darf die maximale Vertragslaufzeit für deinen Handyvertrag nicht länger als 2 Jahre dauern. Findest du in deinem Vertrag eine längere Laufzeit, nimm Kontakt mit deinem Anbieter auf!

Die Kündigungsfrist beträgt häufig drei Monate zum Ende der Laufzeit. Wurde keine Laufzeit vereinbart, dann kannst du deinen Vertrag meist mit einer Frist von nur einem Monat beenden.

Bei Unsicherheiten oder Fragen wendest du dich am besten an den Kundenservice deines Anbieters.

Falls du die Kündigungsfrist verpasst haben solltest, verlängert sich dein Vertrag automatisch – meist um weitere 12 Monate. Dies bedeutet, dass du erst wieder zum Ende der neuen Laufzeit unter Beachtung einer Frist von drei Monaten kündigen kannst.

Wie kann ich einen Prepaid-Tarif kündigen?

Bei Prepaid-Tarifen gibt es in der Regel keine vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit, d.h. es sind weder eine Kündigung noch die Beachtung einer Kündigungsfrist erforderlich. Dein Tarif wird automatisch deaktiviert, wenn du dein Prepaid Handy über einen bestimmten Zeitraum hinweg nicht mehr aufgeladen hast.

Haben Sie einen Prepaid-Tarif mit Laufzeit-Option abgeschlossen, dann gilt meist eine Kündigungsfrist von vier Wochen.

Handyvertrag kündigen – Versand per Post

Sende dein Kündigungsschreiben an die Adresse die dir bekannt ist und fordere unbedingt eine schriftliche Bestätigung deiner Kündigung an. Nutze unsere Kündigungsvorlage und erstelle dein persönliches Kündigungsschreiben – so beendest du bequem und schnell deinen aktuellen Mobilfunkvertrag.

Empfehlenswert ist ein Versand per Einschreiben – so hast du einen eindeutigen Nachweis über den Kündigungszeitpunkt.

Bedenke vor dem postalischen Versand der Kündigung unbedingt, dass viele Mobilfunkanbieter auf das Eingangsdatum der Kündigung achten. Das Versanddatum oder das Datum des Poststempels sind hier häufig irrelevant. Du musst daher einen zeitlichen Puffer für die Zustellung ein.

Manche Provider bieten auch die Möglichkeit an, einen Handyvertrag telefonisch zu kündigen. Wenn du dich hierfür entscheidest, solltest du auf die Zusendung einer schriftlichen Kündigungsbestätigung als Nachweis bestehen.

Handyvertrag per Fax kündigen

Du möchtest deinen Handyvertrag lieber per Fax kündigen? Dann benötigst du die aktuelle Faxnummer deines Mobilfunkanbieters. Drucke dir als Versandnachweis ein Sendeprotokoll auszudrucken.

Handyvertrag per E-Mail kündigen

Falls du die Kündigung deines Handyvertrags per E-Mail verschicken möchtest, versende das Schreiben am besten als PDF an die entsprechende E-Mail-Adresse deines Vertragspartners.

Die Anforderung einer Kündigungsbestätigung ist in diesem Fall besonders wichtig, da du beim Versand deines Kündigungsschreibens in der Regel keine direkte Rückmeldung über die Zustellung erhalten.

So kündigst du deinen Handyvertrag online

Bei vielen Mobilfunkanbietern kannst du deinen Handyvertrag auch mit wenigen Klicks online im Kundenportal kündigen. Dazu loggst du dich in dein Profil ein und folgst den dortigen Anweisungen.

Wichtiger Hinweis: Falls du nicht automatisch eine Kündigungsbestätigung erhalten solltest, erkundige dich umgehend beim Kundenservice.

Handyvertrag kündigen: So kannst du deine Rufnummer mitnehmen

Wenn du deine Rufnummer nach Kündigung deines Handyvertrag zu deinem neuen Anbieter mitnehmen möchtest, ist dies laut Paragraph 46 des Telekommunikationsgesetzes dank der sogenannten Rufnummernportierung problemlos möglich. Zuständig ist hier häufig der neue Anbieter.

Wichtig dabei: Kündige zunächst deinen alten Vertrag und schließe einen neuen Handyvertrag ab. In der Regel musst bei der Rufnummernportierung eine Frist von 30 Tagen beachten. Verpasst du diese, kann es sein, dass deine Handynummer neu vergeben wird.

Prepaid Rufnummer mitnehmen

Im Falle eines Prepaid Handys gestaltet sich die Rufnummernportierung etwas komplizierter:
Du musst meistens eine Verzichtserklärung unterschreiben, dass du auf eventuell nicht verbrauchtes Guthaben verzichtest.

Grund: Das Guthaben auf der Karte kann oft nicht zu einem neuen Anbieter mitgenommen werden. Wird eine Gebühr für die Rufnummernmitnahme berechnet, dann wird diese meist vom Guthaben auf der Prepaid Karte abgezogen.

Achtung: Dein Vertragspartner darf dir nach dem neuen Telekommunikationsgesetz keinerlei Gebühren für deine Rufnummernmitahme berechnen. Passiert dies trotzdem, wende dich umgehend an den Kundenservice!

Beim Wechsel des Prepaid-Anbieters gilt bei einer Rufnummernmitnahme oft eine Frist von vier Wochen. Gib zur Portierung deiner Nummer deinen vollständigen Namen, dein Geburtsdatum idealerweise deine Vertragsnummer an.

Sollten die Kundendaten nicht übereinstimmen, z.B. wenn der Vertragsinhaber gewechselt hat, dann kann die Rufnummernmitnahme eventuell nicht durchgeführt werden.

Handyvertrag kündigen – in welchen Fällen gilt ein Sonderkündigungsrecht?

Eine außerordentliche Kündigung ist genau wie bei den meisten anderen Verbraucherverträgen auch bei Handyverträgen unter gewissen Umständen möglich. Für eine Sonderkündigung muss ein sogenannter wichtiger Grund vorliegen:

  • z.b. eine Preiserhöhung während der Vertragslaufzeit ohne eine Anpassung der Leistungen
  • oder eine nachweisliche Nichterbringung vereinbarter Leistungen
  • dazu gehört eine dauerhafte Störung des Handyempfangs
  • oder auch eine wiederholte fehlerhafte Abrechnung der Gebühren

Kann dein Anbieter diese Mängel innerhalb von 4 Wochen nicht beheben, nachdem du ihn dazu aufgefordert hast, dann ist eine außerordentliche Kündigung möglich.

Auch im Todesfall können die Erben des Vertragsinhabers seinen Handyvertrag außerordentlich kündigen. Hierfür ist die Vorlage eines Nachweises, also einer Sterbeurkunde, erforderlich.

Ein Umzug ins Ausland wird je nach Anbieter auch als Grund für eine außerordentliche Kündigung akzeptiert. Am besten du erkundigst dich beim Kundenservice deines Providers oder informierst dich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.