
Bei Streaming-Anbietern ist es oftmals üblich, dass man mit einem Abschluss eines Abos auf das gesetzliche Widerrufsrecht verzichten muss, um die Inhalte direkt nach Bestellung des Abos sehen zu können. Diese Praxis hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun deutlich eingeschränkt.
Nach dem aktuellen Urteil dürfen Streaming-Anbieter das 14-tägige Widerrufsrecht nicht mehr pauschal ausschließen, wenn ihr Angebot als digitale Dienstleistung einzustufen ist. Auswirkungen werden sich auf dem kompletten europäischen Markt zeigen.
Worum ging es in dem Verfahren?
Grund der rechtlichen Gesprächsrunde war die Klage eines österreichischen Verbraucherschutzvereins, der ursprünglich gegen Sky geklagt hat. Der Anbieter präsentierte seine Inhalte als digitale Inhalte, wodurch unter bestimmten Voraussetzungen die Widerrufsfrist entfällt, wenn der Kunde ausdrücklich der sofortigen Nutzung zustimmt.
Dies sieht der Gerichtshof aber grundsätzlich anders. Entscheidend sei nicht nur, dass Inhalte bereitgestellt werden, sondern auch wie der Dienst funktioniert.
Der Unterschied: Personalisierte Empfehlungen
Nach Ansicht der Richter im Gerichtshof handelt es sich bei modernen Streaming-Plattformen häufig nicht nur um digitale Inhalte, sondern im Grunde um digitale Dienstleistungen. Gründe des Gerichtshofs sind unter anderem:
- persönliche Film- und Serienempfehlungen
- individuelle Startseiten
- algorithmisch angepasste Inhalte
- laufende Anpassung an das Nutzerverhalten
Durch diese Funktionen ändert sich das Angebot ständig und lässt sich nach Vertragsabschluss nicht vollständig überblicken. Deshalb bleibt das gesetzliche Widerrufsrecht grundsätzlich bestehen.

Verbraucher bekommen mehr Rechte
Durch das Urteil entstehen für Nutzer mehr Rechte, denn wer künftig ein Abo abschließt, soll gesetzlich den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen können. Selbst, wenn der Dienst schon genutzt wurde. Pauschale Ausschlüsse von Widerrufsrechten dürfen künftig bei personalisierten Angeboten unzulässig sein.
Künftig Urteil für kostenloses Streaming ausnutzen?
Wer nun denkt, dass er grundsätzlich dieses Urteil für das Streaming für bis zu 14 Tage ausnutzen kann, um zum Beispiel die Fussball Weltmeisterschaft oder einfach in der Widerrufsfrist eine komplette Serie schauen zu können, wird dennoch zahlen müssen.
Auch die Rechte der Anbieter werden unterstützt, denn das Gericht entschied ebenfalls, dass beim Widerruf und bereits genutzte Leistung die Anbieter einen angemessenen Wertersatz erhalten sollen. Wer also sein Abo nutzt und vom Widerrufsrecht gebrauch macht, könnte zukünftig anteilig für den Nutzungszeitraum zahlen.

Ist jeder Anbieter von diesem Urteil betroffen?
Das Urteil betrifft zwar ursprünglich einen Fall von Sky in Österreich, da die Entscheidung aber auf europäischem Verbraucherrecht basiert, werden auch weitere Streaming-Anbieter ihre Vertragsbedingungen prüfen müssen, um nicht ebenfalls vom Urteil betroffen zu sein. Unter anderem Betroffen könnten sein:
- Sky
- WOW TV
- Netflix
- Disney+
- Paramount+
- und weitere Streaming-Anbieter mit personalisierten Empfehlungen
Auch in Deutschland wird dieser Fall schon diskutiert, sodass auch hier erhebliche Auswirkungen auf das Deutsche Streaming-Geschäft entstehen werden. Juristen gehen bereits davon aus, dass viele Anbieter ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen überarbeiten müssen.
Was meint ihr? Sollte das Abo problemlos widerrufen werden können oder empfindet ihr das gegenüber den Anbietern unfair?
Link: Pressemitteilung zum Urteil
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