
Der Traum-Fernseher, die Couch oder auch die langersehnte Küche wurde lange in Bar zusammengespart, um ihn dann bei einem Händler in Bar zu kaufen. In diesem Fall wird es ab dem 10. Juli 2027 eine Änderung geben, denn ab dann gelten in der Europäischen Union neue Vorgaben für hohe Bargeldzahlungen. Wichtig für Kunden ist, dass sie zwei Beträge kennen sollten: 3.000 Euro und 10.000 Euro.
Schon ab 3.000 Euro greifen zukünftig zusätzliche Pflichten zur Identifizierung des Kunden. Ab 10.000 Euro kommt eine EU-weite Obergrenze für Bargeldzahlungen hinzu. Ganz verboten werden größere Barzahlungen allerdings nicht, denn es kommt darauf an, bei wem man diese Summe bezahlt.
Ab 3.000 Euro müssen Kunden identifiziert werden
Wer wie schon beschrieben eine größere Anschaffung plant, muss zukünftig damit rechnen, dass der Ausweis beim Kauf vorgelegt werden muss, um seine Identität festzustellen und auch damit diese überprüft werden kann.
Grundlage ist die EU-Verordnung 2024/1624 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Eine anonyme Zahlung solcher Beträge soll ab dem Zeitpunkt nicht mehr möglich sein. Der Händler muss wissen, mit wem er das Geschäft abschließt. Wichtig dabei ist: 3.000 Euro sind keine Bargeldobergrenze. Auch höhere Einkäufe dürfen weiterhin in Bar bezahlt werden, allerdings mit den gleichen Identifizierungspflichten.

Bei 10.000 Euro ist künftig Schluss
Anders ist dies aber bei Barzahlungen ab 10.000 Euro. Die EU führt erstmals eine einheitliche Obergrenze für große Bargeldzahlungen ein. Unternehmen, die Waren verkaufen oder Dienstleistungen anbieten, dürfen danach grundsätzlich nur noch Bargeldzahlungen bis zu dem genannten Betrag annehmen, beziehungsweise leisten.
Dabei können auch größere Rechnungen auf mehrere kleine Zahlungen aufgeteilt werden. Berücksichtigt werden auch mehrere Zahlungen, wenn diese erkennbar miteinander verbunden sind. Für Käufe eines Autos, hochwertigen Schmuck oder auch teurer Elektronik könnte diese neue Regel relevant werden.

Das ändert sich in Deutschland
Heute darf man als Kunde weiterhin noch Bargeldgeschäfte auch mit mehr als 10.000 Euro abschließen. Allerdings gelten auch schon heute bestimmte geldwäscherechtliche Pflichten. Händler müssen unter anderem die Identität des Käufers überprüfen und dokumentieren.
Kurz zusammengefasst:
- Heute in Deutschland: keine allgemeine Bargeldobergrenze; ab 10.000 Euro gelten Identifizierungspflichten
- Ab 10. Juli 2027: Identifizierung bereits ab 3.000 Euro
- Ab 10. Juli 2027: grundsätzlich maximal 10.000 Euro Bargeldzahlungen
Privatverkäufe sind von der Regel ausgenommen
Eine wichtige Ausnahme gibt es allerdings bei Geschäften zwischen Privatpersonen. Die EU-Bargeldobergrenze gilt ausdrücklich nicht für Zahlungen zwischen natürlichen Personen, die nicht beruflich beziehungsweise gewerblich handeln.
Wer also seinen Gebrauchtwagen privat verkaufen möchte, wird kein Problem mit der kommenden Regel haben. Anders sieht dies allerdings aus, wenn ihr einen Gebrauchtwagen bei einem Händler kauft, denn dann handelt mindestens eine Seite geschäftlich und die Vorgaben werden relevant.

Andere EU-Länder dürfen strengere Grenzen behalten
Die neue Regelung ist außerdem keine Garantie dafür, dass man überall in Europa bis zu dem genannten Betrag in bar zahlen könnt. EU-Mitgliedsstaaten dürfen eigene und auch niedrigere Bargeldobergrenzen festlegen oder schon bestehende Regelungen beibehalten. So sollte man sich bei einem Kauf oder auch Verkauf vorab über die bestehenden Regelungen des jeweiligen Landes informieren.
Warum wird diese Regel eingeführt?
Hintergrund ist die Bekämpfung vor allem wegen der Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus. Auch größere Bargeldbeträge lassen sich vergleichsweise schwer nachvollziehen. Durch die einheitliche Obergrenze, sowie der Identifizierung von Kunden sollen Geldströme transparenter werden.
Somit bleibt die Bargeldzahlung erhalten, wird bei größeren Beträgen aber weniger anonym. Ob dies zum Ziel gegen den genannten Problemen führen kann, bleibt abzuwarten.
Was denkt ihr über diese neue Regel? Sinnvoll in Bezug zu den genannten Zielen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus?
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Das wird ja alles noch schöner!!! 😡
Habe vor einigen Jahren ein Auto gekauft und aufgrund bestimmter Grenzen von zwei verschiedenen Konten bezahlt. Das Autohaus rief mich ganz panisch zurück und ich musste eine Stellungnahme schreiben aufgrund des Geldwäschegesetzes!
Ich behaupte, dass es die Minderheit betrifft und alle die reguläre, offiziell und legal Geld eben nicht…
Wer nix zu verbergen hat, den dürfte das nicht wirklich interessieren 😉
Schließe mich da Zindl an.
Schließe mich da ebenfalls zindl an.