Tipp: Unzulässige Konto­gebühren (bis 2018 rückwirkend) zurückfordern

Banken und Sparkassen haben mit den Erhöhungen der Kontoführungsgebühren damals wohl den Bogen überspannt und den Kunden unzulässige Gebühren aufs Auge gedrückt. Nach einer Klage von der Verbraucherzentrale hat der Bundes­gerichts­hof entschieden, dass jene unzulässige Gebühren bis 2018 rückwirkend wieder erstattet werden müssen.

Stiftung Warentest hat dafür einen Musterbrief aufgesetzt (Link), der euch die Arbeit deutlich erleichtern kann. Wer Ärger mit Gebühren oder Erstattungen hat, kann sich unter www.musterfeststellungsklagen.de/bankgebuehren melden und schreiben, wie die Bank reagiert hat.

Den vollen Artikel der Stiftung Warentest könnt ihr euch hier reinziehen. In der Summe wird das „wieso, weshalb, warum“ nicht jeden interessieren. Füllt einfach den Musterbrief aus und schickt ihn ab, ihr werdet ja sehen, wie die Bank reagiert.

Tipp: Unzulässige Konto­gebühren (bis 2018 rückwirkend) zurückfordern

Bitte beachtet, dass Erhöhungen rechtskräftig waren, wenn ihr zugestimmt habt. Im Artikel der Stiftung Warentest ist noch zu lesen, dass Sparkassen einigen Kunden gekündigt haben, nachdem sie die Erstattung eingereicht haben. Ob das nur deswegen der Fall war und ob das überhaupt rechtens ist, muss noch geprüft werden.

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