➡️ Bundesnetzagentur plant neue Gebühren für Betreiber größerer Solar Anlagen

Schlechte Nachrichten für alle, die auf die Energiewende und eigenen Solarstrom setzen. Die Bundesnetzagentur plant eine Reform der Netzentgelte, die ab 2029 ordentlich ins Geld gehen könnte. Wer viel Strom einspeist, soll in Zukunft extra zur Kasse gebeten werden. Die Begründung der Behörde: Auch Solaranlagenbesitzer nutzen das Stromnetz zur Einspeisung und als Backup und dafür sollen sie nun zahlen.

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, schreibt dazu: „Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zur Finanzierung des Netzes bei. Aber auch er verlässt sich auf das Netz, wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist.“

Immerhin gibt es für Kleinstanlagen eine Art Schadensbegrenzung. Die neue Gebühr soll erst ab einer Bruttoleistung von 30 kW fällig werden. Wer also nur ein kleines Balkonkraftwerk mit 800 Watt oder eine Standard-Anlage auf dem Einfamilienhaus hat, bleibt von dieser spezifischen Pauschale verschont. Auch Keller-Speicher sind vorerst ausgenommen. Für größere Neuanlagen wird es aber definitiv teurer, während Altbestände zumindest 20 Jahre lang unter Vertrauensschutz stehen.

➡️ Bundesnetzagentur plant neue Gebühren für Betreiber größerer Solar Anlagen

Der finale Rahmen für die neuen Belastungen soll bis Ende 2026 festgezurrt werden, im Sommer folgt der erste Entwurf. Das erklärte Ziel der Behörde ist es, die Kosten für den Netzausbau zu verringern und sie so umzuverteilen. Am Ende bedeutet das aber vor allem eines: Wer im großen Stil in erneuerbare Energien investiert hat, wird für seine Einspeisung künftig mit zusätzlichen Abgaben belastet.

Quelle: https://www.golem.de/news/plan-der-bundesnetzagentur-solaranlagenbesitzer-sollen-mehr-gebuehren-bezahlen-2605-209113.html

  • Geplante Netzentgelt-Reform ab 2029 bringt neue Kostenbelastungen
  • Einführung eines Kapazitätspreises
  • Freigrenze greift erst bei PV-Anlagen unter 30 kW Bruttoleistung
  • Balkonkraftwerke und private Heimspeicher sind von dieser Pauschale befreit
  • Bestandsschutz für Großanlagen gilt nur für 20 Jahre ab Inbetriebnahme