Sparkassen- und Bank­gebühren Viele Gebühren rechts­widrig – so fordern Sie Ihr Geld zurück

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Sparkassen- und Bank­gebühren - Viele Gebühren rechts­widrig – so fordern Sie Ihr Geld zurück

Der Bundes­gerichts­hof (BGH). Im Früh­jahr 2021 urteilte er: Banken und Sparkassen müssen Konto­gebühren in Höhe von etlichen Milliarden Euro erstatten. Wie weit zurück Kunden Erstattung fordern können, ist aber immer noch unklar. © picture alliance/dpa

Banken müssen rechts­widrige Konto­gebühren erstatten. So bestätigte es gerade das Kammerge­richt in Berlin. test.de erklärt, wie Sie an Ihr Geld kommen.

Änderungen der Geschäfts­bedingungen von Banken und Sparkassen samt aller Preis­erhöhungen sind ohne ausdrück­liche Zustimmung der Kundinnen und Kunden unwirk­sam. So hatte der Bundes­gerichts­hof (BGH) im Früh­jahr 2021 entschieden: Es reiche nicht aus, Kundinnen und Kunden die neuen Bedingungen mitzuteilen und ihnen die Möglich­keit zum Wider­spruch zu geben.
Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 27.04.2021
Aktenzeichen: XI ZR 26/20

Die Folge: Alle Gebühren­erhöhungen vor Verkündung des Urteils sind dadurch unwirk­sam. Sparkassen und Banken müssen die über die ursprüng­lich vereinbarten Gebühren hinaus gezahlten Beträge erstatten. So haben es das Land­gericht Trier und das Kammerge­richt Berlin etwa entschieden: Kredit­institute wie die Berliner Sparkasse können sich nicht auf die so genannte „Drei-Jahres-Lösung“ berufen, nach der Erstattungs­ansprüche verfallen, wenn Verbraucher einer Erhöhung der Entgelte nicht inner­halb von drei Jahren wider­sprechen. Zumindest die ab 2018 gezahlten rechts­widrigen Gebühren­erhöhungen muss die Sparkasse Berlin Konto­inhabern nun erstatten, wenn die ihre Rechte vor der mündlichen Verhand­lung der Muster­fest­stellungs­klage angemeldet hatten.
Kammerge­richt Berlin, Urteil vom 27.03.2024
Aktenzeichen: 26 MK 1/21

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 22.04.2024 um 16:21 Uhr
    Erfahrungen mit Justify

    @Peter089: Sie können uns gern Ihren Schriftverkehr mit Justify zusenden:
    finanztest@stiftung-warentest.de

  • Peter089 am 22.04.2024 um 15:05 Uhr
    Warnung von Justify.de

    Sie sollten Justify nicht mehr empfehlen und im Gegenteil vor dem Unternehmen warnen. Von mir 2021 zur Einforderung unrechtmäßig kassierter Bankgebühren beauftragt, hat das Unternehmen bis heute nichts unternommen, so dass sämtliche Ansprüche gegen die Bank mittlerweile verjährt sind. Dabei hätte man ca. 180 EUR zurückfordern können. Eine Nachfrage bei meiner Bank hat ergeben, dass Justify lediglich im Dezember 2023 Auskunft über die Erstattungen von Bankgebühren anforderte, sonst bestand in all den Jahren kein Kontakt.
    Für eine Erstattung von Depotgebühren von meiner Depotbank, die ich vor der Beauftragung von Justify selbst durchgesetzt hatte, will Justify jetzt eine Provision kassieren. Meine E-Mail mit dem Widerspruch gegen die unberechtigte Forderung mit angehängtem Nachweis über den Zeitpunkt der Erstattung wurde einfach ignoriert, und man droht mir stattdessen mit gerichtlichen Schritten. Lesen Sie dazu auch Kommentare anderer Betroffener auf Google Maps und Trustpilot.

  • KlausNetter am 07.03.2024 um 09:06 Uhr
    VzBv: Musterbrief, um Entgelte zurückzufordern

    Unterstützung bietet hier auch die Verbraucherzentrale, wie Sie Bankgebühren zurückfordern können.
    https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/unzulaessige-vertragsaenderungen-so-koennen-sie-bankgebuehren-zurueckfordern-60926#3

  • fintest_info am 25.09.2023 um 22:19 Uhr
    Kontotyp-Änderung - Auszugsabruf

    Ich meine mich zu erinnern, dass die SparDa München mehrmals den Kontotyp auf nicht Online-Konto änderte, weil wir den Kontoauszug nicht rechtzeitig abgerufen haben.
    (stand auch in den Bedingungen das das so sein sollte). Einige Male wurde das rückgängig gemacht, nachdem ich interveniert hatte. Die Kontonummer hatte sich nicht geändert. War auch so dass man trotz Online-Kontoführung einzelne Überweisungen per Papier einreichen konnte (glaube wurden sogar kostenfrei ausgeführt).
    Denke das könnte ein Thema sein, dass nicht nur mich betrifft. Falls sie das aufgreifen könnten, wäre das interessant.
    Danke.

  • Bürgerin1 am 18.08.2023 um 08:05 Uhr
    Rückzahlung von Kontogebühren, angebliche Klagen


    Angeblich sollen zwei Klagen des VBZ anhängig sein. Konkrete Einzelheiten bleiben der Öffentlichkeit verborgen. Nicht einmal der/die Klagetitel und eine terminbasierte Forderung werden kommuniziert. Zwischenzeitlich dürften bei unzähligen betroffenen Bürgern die 6-monatige Verjährung abgelaufen sein. Dann nützen sogenannte „verbraucherfreundliche Urteile“ - insbesondere wegen der 10-Jahresfrist - nur noch wenigen, wenn überhaupt. Wer hat Interesse an der Verfahrens- oder/und Urteilsverschleppung? Aufklärung tut Not!