Verbraucherzentrale reicht Sammelklage gegen DAZN ein

Sammelklage, geht das denn? Ja, tatsächlich unter gewissen Bedingungen ist das seit 2023 möglich. Und das nutzt die Verbraucherzentrale nun, um DAZN anzuklagen. Die Verbraucherzentrale reicht kurzerhand eine Sammelklage wegen diverser Preiserhöhungen 2021 und 2022 ein.

Was es genau damit auf sich hat, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Preiserhöhungen bei DAZN seit 2021

Preiserhöhungen sind leider regelmäßig Gegenstand unserer News, insbesondere Streaminganbieter erhöhen auffällig oft die Gebühren ihrer Abos. DAZN war in den letzten Jahren auch ganz gut dabei die Preise anzuheben und hat sich damit nicht besonders beliebt gemacht. So berichtet die Verbraucherzentrale, dass sich die Anzahl der Beschwerden über den Streaminganbieter im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr versiebenfacht habe.

Weiter heißt es, dass Betroffene (also die Nutzer von DAZN) darüber berichten, dass DAZN die Vertragsbedingungen ändern und die Kündigung erschweren würde. Infolgedessen reicht nun also die Verbraucherzentrale eine Sammelklage ein. Als Grund werden hierfür die Preiserhöhungen in den Jahren 2021 und 2022 genannt. Dabei verspricht man sich, dass bei Erfolg der Sammelklage, Geld der Betroffenen zurückgezahlt werden könne.

Verbraucherzentrale reicht Sammelklage gegen DAZN ein

Wer sich für dafür interessiert und erhofft, eine Rückerstattung zu erhalten, könne sich über einen Altert über den Stand zur Klage informieren und erfahren, wenn das Klageregister geöffnet wird.

Preiserhöhungen um etwa 100 % bei DAZN

Wie die Verbraucherzentrale berichtet, wurden im August 2022 die Preise bei DAZN extrem erhöht. Die Preise wurden zu diesem Zeitpunkt von 14,99 € auf 29,99 € bei monatlicher Zahlung bzw. von 149,99 € auf 274,99 € bei jährlicher Zahlweise erhöht. Spätere Preiserhöhungen werden bei der Klage gegen DAZN nicht berücksichtigt, aber eine Preiserhöhung um etwa 100 % ist auf jeden Fall eine extreme Preissteigerung, die ich so auch noch nicht gesehen habe.

Die Vorständin der Verbraucherzentrale, Romona Pop, äußert sich dazu wiefolgt:

„Saftige Preiserhöhungen in laufenden Verträgen bei DAZN sind für Sportfans nicht nur ärgerlich, sondern ohne Zustimmung der Nutzer:innen auch rechtlich nicht zulässig. […] Die Preiserhöhungsklauseln, die wir mit der Sammelklage angreifen, sind nach vzbv-Auffassung unangemessen benachteiligend und intransparent. Deshalb sind sie unwirksam.“

Wer sich für den News-Alert anmelden möchte, kann das HIER tun. Sobald das Klageregister eröffnet ist, kann man sich als Verbraucher der Sammelklage anschließen und dann auf eine Rückzahlung der zu viel gezahlten Gebühren hoffen.

Unzufriedenheit steigt extrem in 2023

Wie bereits erwähnt, stieg die Unzufriedenheit mit DAZN im vergangenen Jahr um das siebenfache im Vergleich zu 2022 an. Das hängt sicherlich mit den vorausgegangenen Preiserhöhungen zusammen, aber bestimmt auch mit Änderungen im Vertragsverhältnis ohne ausreichende Information an die Verbraucher. Wie berichtet wird, sei sogar ein Widerruf als Folge der Änderungen durch die Verbraucherzentrale abgelehnt worden.

Um dann eine Kündigung durchzuführen musste man wohl lange Wartezeiten im Chat mit dem Kundenservice in Kaufnehmen und Rückholangebote wiederholt ablehnen. Dass das ein Unding ist, sieht auch Romana Pop so und äußert sich wiefolgt dazu:

„Auch wenn der Streaming-Markt hart umkämpft ist, sollten Anbieter besser mit einem angemessenen Preis-Leistungsverhältnis überzeugen und nicht zu unlauteren Mitteln greifen, um Kund:innen zu gewinnen oder an sich zu binden.“

Fazit zur Klage gegen DAZN

Die Preiserhöhungen, die uns die Streaminganbieter in den letzten Jahren aufgedrückt haben, waren schon immer nervig. Die Preissteigerungen von DAZN im August 2022 in Kombination mit Änderungen der Vertragsbedingungen sind aber wirklich ein starkes Stück, das auch der Verbraucherzentrale besonders aufgefallen ist. Infolgedessen ist eine Klage ein nachvollziehbarer Schritt.

Die Verbraucher können nun auf Erfolg der Sammelklage hoffen und erhalten mit etwas Glück eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Gebühren. Dafür muss man sich – sobald möglich – in ein Klageregister eintragen (siehe HIER).

DAZN wiederum wird sich nicht über die Klage und den möglichen Ausgang freuen. Sollte die Klage erfolgreich sein, wird DAZN viel Geld zurückzahlen müssen.

Quelle:
vzbv.de – vzbv reicht Sammelklage gegen DAZN ein

Bildquellen:
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Bild von Frank Reppold auf Pixabay

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