đŸ’” Digitales Trinkgeld: Verbraucherzentrale geht gegen Trinkgeld Falle vor

Wer gerne mal in einem CafĂ© oder Restaurant eine Speise oder GetrĂ€nk zu sich nimmt und mit der Karte zahlen möchte, bekommt beim Zahlungsvorgang hĂ€ufig einen Bezahlterminal gezeigt, mit dem digital gezahlt werden kann. HĂ€ufig sind auf diesen Displays nicht nur die Kosten fĂŒr Speisen und GetrĂ€nke aufgelistet, die man begleichen soll, sondern auch Trinkgeld-Optionen.

Statt selber einen Trinkgeld-Betrag nennen zu können, schlagen diese Zahlungsterminals automatisch eigene Trinkgelder mit 10, 15, 20 oder mehr Prozent vor. Genau diese Praxis sorgt jetzt fĂŒr Kritik. Die Verbraucherzentrale hat in Brandenburg einen Betreiber mehrerer CafĂ©-Filialen abgemahnt, da die Gestaltung dieser Trinkgeld-Option Kunden unzulĂ€ssig beeinflussen soll.

Was genau wird von der Verbraucherzentrale kritisiert?

Die Option wĂ€hrend der Zahlung Trinkgeld zu geben stĂ¶ĂŸt den VerbraucherschĂŒtzern nicht auf. Eher die Gestaltung in den Terminals. Bei den kritisierten GerĂ€ten ist nach Ansicht der VerbraucherschĂŒtzer die Option kein Trinkgeld zu geben zu schlecht zu finden oder erst nach weiteren Eingaben verfĂŒgbar.

Als Fachbegriff wird hier das sogenannte „Dark Pattern“ genannt, was umgangssprachlich eine Designentscheidung des Betreibers ist, um Kunden unbewusst zu einer bestimmten Handlung zu bewegen. In diesem Fall ist es der umstĂ€ndliche Weg kein Trinkgeld geben zu wollen, da dies weiterhin eine freiwillige Entscheidung sein sollte und nicht durch eine BenutzeroberflĂ€che beeinflussen soll.

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Kunden fĂŒhlen sich unter Druck gesetzt

Unter anderem fĂŒhrt laut Verbraucherzentrale diese Option dazu, dass Kunden und GĂ€ste sich zum Beispiel durch großen Andrang an der Kasse fĂŒr einen der vorgeschlagenen Trinkgeld-Optionen entscheiden, anstatt den Verkehr durch das Suchen nach dem „Kein Trinkgeld“ aufzuhalten zu wollen.

Aber auch, dass diese Trinkgeld-Abfragen schon in anderen GeschĂ€ften auftauchen, wie zum Beispiel in SchuhgeschĂ€ften stĂ¶ĂŸt dem Verbraucherschutz auf.

Verbraucherschutz nicht alleine mit kritischer Meinung

Wer nun vermuten mag, dass nur der Verbraucherschutz sich an dieser Praxis stört, wird ĂŒber die Meinung der Verbraucher erstaunt sein. Über eine YouGov Umfrage, die von der dpa erstellt wurde, hatten auch Verbraucher das Recht ihre Meinung zu Ă€ußern.

Im Ergebnis der Umfrage wurde deutlich, dass mehr als die HĂ€lfte der Befragten digitale Trinkgeld-Auswahlfelder als „schlecht“ oder „eher schlecht“ empfinden. Nur ca. ein Drittel störte sich nicht an der Option. Auch wurde seitens der Befragten und Verbraucher bemĂ€ngelt, dass voreingestellte ProzentsĂ€tze unangenehm anfĂŒhlen oder eine Art Druck auslösen.

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Was bedeutet die Abmahnung fĂŒr die Zukunft?

Die von dem Verbraucherschutz ausgelöste Abmahnung an den Betreiber in Brandenburg ist zum aktuellen Stand ein Einzelfall. Ob weitere Betreiber ebenfalls abgemahnt werden, bleibt aktuell offen. Denkbar könnte es aber sein.

Der Verbraucherschutz hat den Hintergrund, dass Bezahlterminals so gestaltet werden sollen, dass alle Auswahlmöglichkeiten gleichwertig dargestellt werden. Konkreter gesagt: Wer kein Trinkgeld geben möchte, sollte dies genauso einfach tun können, wie jemand der 10 oder 20 Prozent auswÀhlt.

Trinkgeld bleibt weiterhin freiwillig

Die Abmahnung und Kritik an dieser Systeme soll aber nichts an der aktuellen Gesetzeslage Ă€ndern. Trinkgeld soll weiterhin gezahlt werden können und dies auch weiterhin auf komplett freiwilliger Basis fĂŒr guten Service.

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Fazit: Komfort oder Manipulation?

Es ist bekanntlich bequem mittlerweile in nahezu jedem Restaurant oder CafĂ© einfach per Karte zahlen zu können. Doch stellt diese Trinkgeld-Praxis genau diese Zahlmethode auf dem PrĂŒfstand?

Was haltet ihr von diesen Optionen der Trinkgeld-Auswahl? Hattet ihr auch schon mal Probleme kein Trinkgeld geben zu wollen, weil die Option schwer auffindbar war oder empfindet ihr die voreingestellten Trinkgeld-BetrÀge als guten Nutzen, da die Bezahlung inkl. Trinkgeld einfacher ablaufen kann?