Habt ihr euch auch schon mal gefragt, ob ihr das E-Book, das ihr gerade bei Amazon, eBay oder einem anderen Online-Shop gekauft habt, zurückgeben könnt, weil es euch doch nicht so gut gefällt? Oder was ist, wenn ihr für eure kleine Cousine das neue Taylor Swift Album in MP3-Format gekauft und heruntergeladen habt und sie euch dann verkündet, dass sie aus der „Taylor-Swift-Phase“ herausgewachsen ist? Gibt es ein Umtauschrecht für digitale Waren wie E-Books, MP3, Apps usw.? Diese Frage klären wir in diesem Ratgeber.

Umtauschrecht im Internet

Umtauschrecht digitale Waren: E Books, MP3 und Co.

Vermutlich habt ihr alle bereits die Erfahrung gemacht, dass ihr etwas im Internet bestellt habt, das in der Realität dann doch nicht so toll war wie gedacht. Meistens passiert das beim Klamottenkauf online. Man bestellt ein Paar Schuhe, die überhaupt nicht passen, weil sie viel größer ausfallen als gedacht. Entsprechend habt ihr ein Rücksendeetikett angefragt, die Ware wieder zurückgeschickt und hattet wenige Tage später euer Geld wieder auf dem Konto. Das Gesetz, dass dieses Rückgaberecht regelt heißt „Fernabsatzgesetz„. Es besagt, dass Konsumenten die Möglichkeit haben, übers Internet bestellte Ware innerhalb von 14 Tagen wieder zurückzugeben. Anschließend muss der Händler den Kaufpreis erstatten. Grund dafür ist, dass man als Kunde in einem Online-Shop nicht die Möglichkeit hat, die Waren vor dem Kauf zu prüfen, wie es in einem normalen Laden der Fall ist. Dass das bei physischen Waren, die man über das Internet bestellt funktioniert, ist uns allen soweit klar. Aber heißt das auch automatisch, dass es bei digitalen Waren dasselbe ist?

Regelt das Fernabsatzgesetz auch Downloads?

Die Antwort ist schlicht und ergreifend: Ja. Seit mittlerweile bereits drei Jahren kann wurde das Fernabsatzgesetz um einen Abschnitt erweitert, in dem es um Downloads geht. In diesem Abschnitt Umtauschrecht digitale Waren: E Books, MP3 und Co.wurde das 14-tägige Rückgaberecht für physische Waren um digitale Waren, also Downloads, erweitert. Eigentlich sollte die Lage damit klar sein, oder? Stimmt aber nicht ganz. Denn rechtlich ist das Ganze zwar geklärt, aber Händler haben trotzdem noch Möglichkeiten, dieses Recht auszulegen und schaffen so Gestaltungsspielräume. Und eines muss man ihnen dabei auch lassen: Der Umtausch von digitalen Waren ist problematisch. Denn wer sagt denn, dass nicht alle, die ein Musik-Album zurückgeben es nicht vorher auf ihrem Rechner gespeichert und kopiert haben, bevor sie ihr Geld zurückverlangen? Digitale Güter sind wesentlich leichter zu kopieren als physische Waren. Dementsprechend haben Händler auch zusätzliche Rechte.

Welche Rechte haben die Verkäufer?

Wie sind also Verkäufer rechtlich vor Betrug von Konsumenten geschützt? Im Fernabsatzgesetz wurde auch diese Möglichkeit berücksichtigt, damit Händler nicht durch dreiste Kunden in den Ruin getrieben werden.

Umtauschrecht digitale Waren – Ausschluss erlaubt

Das erste Recht für Verkäufer, die mit digitalen Waren im Internet handeln ist, dass sie den Widerruf seitens der Konsumenten ausschließen können. Konkret betrifft das Anbieter von Spielen, Apps, E-Books oder MP3s. Das bedeutet, dass Händler beim Verkauf von Spielen, Apps, E-Books oder MP3s von den Kunden verlangen können, auf das Widerrufsrecht zu verzichten. Klingt brutal, wird aber über einfache Check-Boxen gelöst, die der Kunde vor dem Download einer Datei auswählen muss, damit er diese einsehen kann. Sollte der Kunde sich weigern, die Checkbox auszuwählen, darf der Händler dem Kunden die Datei 14 Tage lang vorenthalten, weil anschließend die Widerrufsfrist abgelaufen ist und dann so oder so kein Widerruf mehr geltend gemacht werden kann.

Umtauschrecht digitale Waren – Kulanz

Natürlich sind nicht alle Händler so strikt und bauen auf all ihre Rechte. Immer wieder gibt es auch kundenfreundliche Verkäufer, die mit Kulanz glänzen. Zwar macht es für Verkäufer zu einem gewissen Grad Sinn, dass man digitale Waren nach dem Kauf nicht mehr zurückgeben können sollte, aber viele Kunden finden das sehr ungewohnt und sind dementsprechend unzufrieden mit dem Produkt, dem Kauf und langfristig auch mit dem Händler. Auch aus diesem Grund weichen einige Online-Händler ihre Konditionen zum Kauf von digitalen Waren etwas auf:

Umtauschrecht digitale Waren bei Amazon

Das Versandhaus Amazon verzichtet beispielsweise in einigen Bereichen auf die Umsetzung des erweiterten Fernabsatzgesetzes. Dort kann man gekaufte E-Books, die einem nicht gefallen oder die man versehentlich gekauft hat trotzdem noch zurückgeben:

Sie können Bücher und Comics, die Sie im Kindle-Shop gekauft haben, gegen eine Erstattung zurücksenden. Wir berücksichtigen Ihre Rücksendung, wenn Ihre Anfrage innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Kauf erfolgt. – Amazon Hilfe-Seite

Auch, wenn man mit seinem Amazon-Prime Account ein Video leihen oder kaufen möchte, kann man innerhalb von 24 Stunden nach dem Kauf noch die Transaktion stornieren. Allerdings gilt das nur, wenn man das Video noch nicht versucht hat zu streamen oder herunterzuladen. App- und Musik-Downloads sind bei Amazon gänzlich von einer Rückgabe ausgeschlossen.

Umtauschrecht digitale Waren bei Google

Auch Google hat die rechtliche Lage zur Rückgabe von Apps, Spielen und Musik etwas zugunsten der Käufer aufgeweicht. Allerdings gelten immer die Bedingungen der Entwickler der jeweiligen Apps. Sollten diese aus der EU kommen, gilt mit hoher Wahrscheinlichkeit das erweitere Fernabsatzgesetz und man verzichtet mit einem Kauf automatisch auf sein Widerrufsrecht. Sollte das Gesetz nicht greifen, kann man im Google Play Store wie folgt vorgehen:

Apps kann man am besten innerhalb von 48 Stunden nach dem Kauf im Google Play Store in den meisten Fällen zurückgeben. Allerdings unterscheiden sich die Rückgaberichtlinien von App zu App und sind abhängig von den jeweiligen Entwicklern.

Filme und Serien kann man innerhalb von 7 Tagen nach dem Kauf noch zurückgeben. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man diese noch nicht angeschaut hat. Ansonsten verfällt dieses Recht und man erhält nur sein Geld zurück, wenn sich der Film nicht abspielen lässt.

Musiktitel, die man über den Google Play Store gekauft hat, kann man ebenfalls innerhalb von 7 Tagen nach dem Kauf noch zurückgeben, wenn man diese noch nicht wiedergegeben oder heruntergeladen hat. Allerdings wird auf der Google Hilfe-Seite betont, dass die Rückgabe von Musiktiteln von Fall zu Fall unterschiedlich ist.

Umtauschrecht digitale Waren bei Steam

Die beliebte Downloadplattform für Games zeigt ebenfalls große Kulanz: Spiele, die noch nicht länger als 2 Stunden gespielt wurden, können innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden. Steam betont, dass der Grund dafür völlig egal ist:

Sie können eine Rückerstattung für nahezu jeden Einkauf auf Steam beantragen – aus jeglichem Grund. Vielleicht erfüllt Ihr Computer nicht die Systemanforderungen; vielleicht haben Sie ein Spiel versehentlich gekauft; vielleicht haben Sie den Titel eine Stunde lang gespielt und mögen ihn einfach nicht. Das ist nicht entscheidend. – Steam Hilfe-Seite

Besonders oft passiert es nämlich, dass man sich über Steam ein reduziertes Spiel kauft und dabei nicht genau auf die Systemanforderungen achtet. Schon hat man den Salat und das Spiel umsonst gekauft. Doch dank der Kulanz dieses Händlers ist das kein Problem mehr.

Was ist, wenn eine MP3 sich nicht abspielen lässt?

Umtauschrecht digitale Waren: E Books, MP3 und Co.Der Musiktitel lässt sich nicht abspielen, das E-Book sich nicht öffnen, der neue Film ist nur in normaler Qualität anstatt in Full HD zu sehen und das neue Spiel hakt? Was passiert, wenn digitale Waren Mängel haben? Mängel treten eben nicht nur bei physischen, sondern auch bei digitalen Artikeln auf. Sie zeigen sich nur anders. Theoretisch müsste hier doch die gesetzliche Gewährleistung in Kraft treten, oder nicht? Das ist auch völlig korrekt. Egal ob physisch oder digital – die Gesetzgebung unterscheidet hier nicht in der Konsequenz: Ist ein Artikel Mangelhaft, hat meinen einen Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer.

Umtauschrecht digitale Waren: Wann bekomme ich mein Geld zurück?

Sollte eine Datei mangelhaft sein, ist der Verkäufer in der Pflicht, diese nachzubessern, auszutauschen oder eben den Kaufpreis zu erstatten. Ein Gutschein beispielsweise muss vom Käufer in diesem Falle nicht akzeptiert werden. Allerdings gilt das wirklich nur bei mangelhaften Artikeln, bei denen die Gewährleistung greift. Handelt es sich um das Widerrufsrecht, von dem Gebrauch gemacht wird, liegt die Umsetzung der Rückerstattung ganz beim Händler. Ob er nun die Rückerstattung in Form von Geld oder einem Gutschein durchführt, ist ihm überlassen. In den meisten Fällen muss der Händler die digitale Ware eigentlich nicht einmal umtauschen. Ist er also so kulant, sollte man sich nicht über einen Gutschein anstatt der Erstattung des Kaufpreises aufregen.

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