Strom  oder Gasanbieter insolvent – was tun?

In den letzten Wochen und Monaten kam es immer wieder zu Meldungen, dass vor allem Stromanbieter plötzlich Insolvenz angemeldet haben. Ist man selbst betroffen, stellen sich sofort viele Fragen, die wir hier nachfolgend kurz und ohne Gewähr beantworten wollen.

Muss mich der insolvente Energieanbieter weiter versorgen?

Die Belieferung mit Energie wird durch den Insolvenzantrag oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eines Strom- oder Gasanbieters nicht automatisch beendet. Stattdessen entscheidet der Insolvenzverwalter, ob noch eine weitere Auslieferung erfolgt. Stoppt er die Belieferung der Kunden, ist automatisch der örtliche Grundversorger zur Ersatzversorgung verpflichtet, sodass alle Kunden weiterhin Strom oder Gas bekommen und keinesfalls ohne dastehen.

Was muss ich machen, wenn ich von der Insolvenz meines Anbieters erfahren habe?

Wurde die Energielieferung per Einzugsermächtigung bezahlt, solltest Du diese sofort widerrufen. Hast Du einen Dauerauftrag angelegt, solltest Du ihn löschen.

Beim Insolvenzverwalter kannst zu erfragen, wie die Bankverbindung des Ersatzversorgers ist und Dich an diesen Anbieter wenden, um fortan dort zu bezahlen.

Hast Du noch Guthaben auf Deiner Jahresrechnung solltest Du nachsehen, ob schon mehr als sechs Wochen seit dem Ende des Abrechnungszeitraums verstrichen sind. In diesem Fall darfst Du Abschläge einbehalten.

Was mache ich nach der Insolvenzeröffnung?

Ab der Insolvenzeröffnung solltest Du den Insolvenzverwalter zur Erklärung über die Erfüllung bzw. Nichterfüllung auffordern und ihm den Zählerstand vom Tag der Insolvenzeröffnung durchgeben. Kommt eine Schlussrechnung, solltest Du diese genau prüfen. Anschließend kannst Du noch ausstehende Guthaben und Boni zur Insolvenztabelle anmelden, um vielleicht doch noch an Dein Geld zu kommen.

Was tun, wenn ich ein Schreiben vom Grundversorger bekomme, dass er die Belieferung übernommen hat?

Strom  oder Gasanbieter insolvent – was tun?Wenn Dich der Grundversorger über die eingetretene Ersatzversorgung informiert hat, solltest Du ebenfalls sofort dafür sorgen, dass der ursprünglicher Anbieter kein Geld mehr von Dir bekommt – sei es durch Widerruf der Einzugsermächtigung oder durch Löschen des Dauerauftrags. Zudem solltest Du dem Ersatzversorger Deinen Zählerstand mitteilen und Dir den Beginn der Ersatzversorgung schriftlich geben lassen. Dann solltest Du sicherheitshalber noch mal eine Kündigung an den insolventen Anbieter schicken, wobei Du auch in diesem Schreiben den aktuellen Zählerstand nennen solltest. Zu guter Letzt solltest Du Dich schnell nach einem neuen Anbieter umsehen, denn die Ersatzversorgung ist oft sehr teuer, kann aber jederzeit gekündigt werden, wenn Du einen anderen günstigeren Anbieter beauftragst.

Muss ich noch bezahlen, wenn mich der insolvente Anbieter weiter beliefert?

Für den laufenden Energieverbrauch müssen die Abschläge weiterhin bezahlt werden. Wird allerdings das Insolvenzverfahren eröffnet, darfst Du nichts mehr direkt an das insolvente Unternehmen bezahlen. Hast Du eine Kontoverbindung vom Insolvenzverwalter bekommen, kannst Du darauf weiter einzahlen.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht wegen Insolvenz?

Wegen Insolvenz gibt es kein Sonderkündigungsrecht, der Vertrag bleibt zunächst bestehen. Nur wenn das insolvente Unternehmen dauerhaft nicht mehr liefern kann, kannst Du fristlos kündigen.

Kann ich mir noch zustehendes Guthaben aus einer Rechnung einfordern?

Wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, kannst Du offene Forderungen in eine sogenannte Insolvenztabelle eintragen lassen. Erst nach Abschluss des Insolvenzverfahren kann es sein, dass Du den Betrag noch erhältst. Das kann allerdings Jahre dauern und in der Regel erhältst Du maximal 5 % der geforderten Summe. Willst Du trotzdem nicht verzichten, achte darauf, dass Du Deine Forderungen nur bis zu einem bestimmten Termin einreichen kannst. Danach musst Du für die Einreichung eine Gebühr bezahlen, die gerade bei niedrigeren Forderung den zu erwartenden Betrag übersteigen kann.

Darf Guthaben mit laufenden Abschlägen verrechnet werden?

Das Guthaben kann gegen die laufenden Abschläge verrechnet werden. Entsprechend darfst Du die Abschlagszahlung verringern, bis Dein Guthaben aufgebraucht ist. Dieses Aufrechnen musst Du dem Anbieter bzw. Insolvenzverwalter schriftlich mitteilen. Es kann zwar sein, dass der Insolvenzverwalter die Beträge später noch nachfordert, einen Versuch ist es aber wert.

>Was heißt das, wenn der Verwalter bei meinem Vertrag „Nichterfüllung“ wählt?

Entscheidet sich der Insolvenzverwalter für die „Nichterfüllungswahl“, bedeutet das, dass der Vertrag beendet wird und Du Dir zum angegebenen Datum einen neuen Anbieter suchen solltest, weil Du ab dem genannten Datum ansonsten vom Grundversorger versorgt wirst, was teuer sein kann. Zur Sicherheit solltest Du den Vertrag aber auch von Deiner Seite aus noch mal schriftlich fristlos wegen Nichterfüllung kündigen. Bekommst Du laut Endabrechnung noch ein Guthaben, kannst Du dieses als Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Ergibt die Schlussabrechnung eine Forderung, musst Du diese noch bezahlen.

Fazit

Da bei einer Energieversorgerpleite immer der örtliche Energieversorger als Ersatzversorger eintritt, wirst Du in keinem Fall ohne Gas oder Strom dastehen. Zwar bedingt eine Insolvenz kein Sonderkündigungsfrist, aber natürlich kannst Du fristlos kündigen, wenn der Anbieter Dir langfristig gar nichts mehr liefert. Ergeben sich Guthaben aus der Abschlussrechnung, kannst Du sie bei der Insolvenztabelle zwar anmelden, viel Geld wirst Du davon aber wahrscheinlich nicht zu sehen bekommen.