Wie wir bereits in unseren Änderungen für Verbraucher im Juni 2018 angekündigt hatten, sollte die sogenannte Musterfeststellungsklage noch diesen Monat verabschiedet werden. Nun ist genau das auch eingetreten. Durch diese Verabschiedung wird Verbrauchern in Deutschland nun das ermöglicht, was Verbraucher in vielen anderen Ländern schon lange dürfen: Gemeinsam als Verbraucher gegen Unternehmen vor Gericht ziehen. Das Gesetz soll am 1. November 2018 in Kraft treten und wie folgt aussehen:

NEWS: Musterfeststellungsklage nun offiziell verabschiedet

Warum ist die Musterfeststellungsklage ein Vorteil für Verbraucher?

Unerlaubte Preiserhöhungen beim Stromanbieter, unzulässige Bankgebühren, nicht angegebene Nebenwirkungen bei Medikamenten, usw. – es gibt viele Beispielhafte Fälle von Unternehmen, die Verbrauchern schaden. Ein besonders gern genutztes Beispiel ist der VW-Abgas-Skandal. Bei vielen betroffenen Verbrauchern stehen dafür noch Schadensersatzansprüche aus. Deshalb soll das neue Gesetz auch zum 1. November 2018 in Kraft treten, damit diese Ansprüche nicht verjähren. Durch die Verabschiedung der Musterfeststellungsklage können Verbraucher nun wesentlich einfacherer gegen solche Fälle vorgehen. Der größte Vorteil einer sogenannten Musterfeststellungsklage liegt auf der Hand: Verbraucher müssen nicht mehr alleine vor Gericht ziehen, wenn sie gegen Unternehmen klagen wollen, sondern können sich zukünftig zusammenschließen und gemeinsam gebündelt vor Gericht gehen. Dafür müssen sie sich nicht mal selbst einen Prozess kämpfen – die Auseinandersetzung vor Gericht übernehmen Verbraucherschutzverbände.

Wie funktioniert die Musterfeststellungsklage?

NEWS: Musterfeststellungsklage nun offiziell verabschiedet

Grundlegend müssen sich zu Anfang mindestens zehn Betroffene zusammenfinden, um ihre Fälle an einen klagenden Verband weitergeben zu können. Dieser bearbeitet die Fälle und reicht vor Gericht eine Klage ein. Ist die Klage zulässig, wird diese öffentlich bekannt gemacht und gleichzeitig ein sogenanntes Klageregister eröffnet. Dort müssen sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 40 weitere Betroffene melden, damit die Musterfeststellungsklage zustande kommen kann. Denn unter einer Gesamtanzahl von 50 Betroffenen wird die Klage fallen gelassen. Geht die Musterfeststellungsklage vor Gericht und ein Unternehmen ist zu zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, müssen die Betroffenen ihren Anspruch allerdings nochmal individuell einklagen. Ein Vergleich wäre also für Verbraucher etwas weniger mühsam. Das Einklagen von Schadensersatzansprüchen geht aber wesentlich leichter, da die Musterfeststellungsklage ihnen bereits recht gegeben hat. Des Weiteren gilt, dass sich nur Verbraucher auf die Rechtssprechung aus Musterfeststellungsklagen berufen dürfen, wenn sie sich für den jeweiligen Fall ins Klageregister eingetragen haben.

Der gesamte Prozess ist im Folgenden nochmal aufgelistet:

  1. Mindestanzahl von 10 Betroffenen muss sich zusammenfinden.
  1. Der klagende Verband muss diese 10 Fälle genau prüfen, aufarbeiten und auf dieser Basis eine Klage einreichen.
  1. Das Gericht prüft, ob die Klage zulässig ist.
  1. Bei einer zulässigen Klage wird diese öffentlich bekannt gemacht.
  1. Ein sog. Klageregister wird beim Bundesamt für Justiz eröffnet.
  1. Mindestens weitere 40 Betroffene müssen sich innerhalb von 2 Monaten dort melden (insgesamt dann 50 Betroffene).
  1. Bei weniger als insgesamt 50 Betroffenen ist keine Musterfeststellungsklage möglich.
  1. Bei mindestens 50 Betroffenen geht der Fall als Musterfeststellungsklage vor Gericht.
  1. Das Verfahren kann in einem Urteil oder einem Vergleich enden.
  1. Sollten Schadensersatzansprüche im Urteil festgehalten werden, müssen die Betroffenen noch eine anschließende individuelle Klage geltend machen.

Kritik an der Musterfeststellungsklage

Einige Politiker äußerten sich zu vermeintlichen Problemen, die mit solchen Musterfeststellungsklagen einher gingen. Darunter auch die FDP-Abgeordnete Katharina Kloke, die kritisierte, dass die Klage nur von Privatpersonen und nicht auch von kleinen Betrieben genutzt werden könne. Des Weiteren äußerte sich die Grünen-Rechtsexpertin Renate Künast dazu, dass es problematisch wäre, dass die befugten Verbände vermeintlich nicht genug Geld und Ressourcen hätten, um Musterfeststellungsklagen durchzuführen. Auch die Verbraucherzentrale äußerte sich zum neuen Gesetz. Sie kritisierte, dass es noch keine festen Regelungen dazu gäbe, wie sich die klagenden Verbände gegen Haftungsrisiken absichern können.

Die Musterfeststellungsklage scheint also noch etwas lückenhaft zu sein. Dennoch ist es ein großer Schritt in Sachen Verbraucherschutz. Was haltet ihr von dem neuen Gesetz? Lasst es uns gerne in den Kommentaren wissen.

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