Tierkrankenversicherung – lohnt sich das?

Seit dem 22. November gilt die neue Gebührenverordnung für tierärztliche Leistungen, sodass sie noch teurer werden, als sie ohnehin schon gewesen sind. Manch ein Tierhalter überlegt sich deshalb vielleicht jetzt, eine Tierkrankenversicherung abzuschließen, um sich vor hohen Tierarztkosten zu schützen. Aber lohnt sich eine Tierkrankenversicherung überhaupt?

Welche Tiere können krankenversichert werden?

Tierkrankenversicherungen werden für Hunde, Katzen und Kaninchen angeboten, manchmal auch für Pferde. Exotische Tiere wie Leguane oder Schlangen können hingegen keine Krankenversicherung bekommen.

Zu Beginn der Krankenversicherung muss das Tier gesund sein, wobei in der Regel ein Mindest- und ein Höchstalter für das Tier bei Versicherungsbeginn notwendig ist. Hier gilt meistens ein Mindestalter von 2 Monaten und bei älteren Tieren wird ab einer bestimmten Altersgrenze unter Umständen ein tierärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand angefragt, bevor die Versicherung abgeschlossen werden kann. Ab einem bestimmten Alter wird ein Tier in der Regel gar nicht mehr in die Versicherung aufgenommen.

Tierkrankenversicherung – lohnt sich das?

Wann bezahlt die Tierkrankenversicherung?

In der Regel gibt es eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn, erst danach können die Arztkosten übernommen werden. Nur bei Unfällen entfällt meistens die Wartezeit. Bei einem längeren Aufenthalt im Ausland kommt es auf die Versicherungsbedingungen an, ob der Krankenversicherungsschutz auch dort greift.

Welche Leistungen bietet die Versicherung?

Wer eine Tierkrankenversicherung abgeschlossen hat, bekommt die Tierarzt- und Operationskosten für ambulante, stationäre und chirurgische Behandlungen, die Medikamente, Unterbringung und Diagnostik erstattet. Dies gilt aber nur für medizinisch notwendige Behandlungen – Kastration, Sterilisation oder Impfung werden meistens nicht übernommen.

Wichtig zu wissen:

  • In der Regel wird für alle Behandlungen der dreifache Satz der Gebührenordnung für Tierärzte berechnet, aber nur der zweifache Satz von der Versicherung bezahlt. Nur bei Notfällen kann bis zum dreifachen Satz übernommen werden.
  • Die Versicherungspolicen unterscheiden sich stark voneinander. Oft werden nur 80 % der erstattungsfähigen Kosten übernommen, 20 % werden als Selbstbeteiligung vereinbart. Manchmal wird auch eine feste Summe als Selbstbeteiligung festgelegt, erst danach werden die Kosten übernommen.
  • Tierkrankenversicherung – lohnt sich das?Manchmal werden die Tierarztkosten auch nur bis zu einem bestimmten jährlichen Betrag erstattet.

Wie kann der Vertrag gekündigt werden?

Tierkrankenversicherungen können von beiden Seiten gekündigt werden, wobei eine bestimmte Kündigungsfrist einzuhalten ist. Eine Kündigung ist auch nach einer Beitragserhöhung oder nach Eintritt eines Versicherungsfalls möglich. Der Vertrag wird gelöscht, wenn das versicherte Tier verkauft wird oder stirbt. Dies sollte der Versicherung dann aber auch umgehend mitgeteilt werden.

Fazit

Eine Tierkrankenversicherung übernimmt häufig nicht alle Kosten, sodass immer noch ein hoher Anteil selbst bezahlt werden muss. Allerdings kann es natürlich im Fall der Fälle eine Erleichterung sein, wenn man einer lebensnotwendigen OP zustimmen kann, statt sich für eine günstigere Einschläferung entscheiden zu müssen. Eine Alternative zur Tierkrankenversicherung ist deshalb eine OP-Kostenversicherung, die nur bei Operationen einspringt und deutlich günstiger ist. Da sich die Versicherungsbedingungen von verschiedenen Versicherern stark unterscheiden, sollten die Tarife und Bedingungen vor dem Vertragsabschluss genau verglichen werden, um das passende Angebot herauszufischen.

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