Neu & praktisch: Kündigungsbutton für Langzeitverträge

Um Verbraucher zu schützen, bringt der Gesetzgeber immer mehr Verbraucherschutzgesetze auf den Weg. Seit dem 1. Juli sind die meisten Unternehmen jetzt gesetzlich verpflichtet, ihren Kunden die Möglichkeit zu geben, Langzeitverträge einfach online zu kündigen. Was steckt dahinter?

Langzeitverträge übers Internet jetzt einfacher kündigen

Ein Langzeitvertrag ist ein Vertrag, bei dem ein Unternehmen seine Leistung über längere Zeit erbringt. Typische Langzeitverträge sind zum Beispiel Zeitschriftenabonnements, Mobilfunkverträge, Partnerbörsen, Streamingdienste, Strom- oder Gasverträge.

Ein Vertragsabschluss für solche Langzeitverträge ist meistens ganz einfach übers Internet möglich. Eine Kündigung erwies sich bisher hingegen oft als kompliziert und war oft nicht online möglich oder die Kündigungsmöglichkeit war auf der Website nur schwer zu finden. Das sieht der Gesetzgeber nicht als verbraucherfreundlich an. Deshalb wurde im „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ nicht nur eine Verkürzung der Laufzeiten und Kündigungsfristen von Langzeitverträgen beschlossen, sondern unter bestimmten Umständen auch eine einfache Online-Kündigungsmöglichkeit vorgeschrieben.

Sobald Langzeitverträge bei einem Unternehmen über die eigene Website oder zum Beispiel über eine Verkaufs- oder Vermittlungsplattform online abgeschlossen werden können, muss das Unternehmen jetzt auch eine Online-Kündigungsmöglichkeit bereitstellen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Kunde seinen Langzeitvertrag auch tatsächlich online abgeschlossen hat. Sobald sein Vertragspartner die Möglichkeit eines Vertragsabschlusses im Internet anbietet, darf der Kunde seinen Vertrag in jedem Fall auch online kündigen.

Die Online-Kündigung muss genauso einfach sein wie der Online-Vertragsabschluss bei den Langzeitverträgen selbst. Zusätzliche Kündigungsmöglichkeiten via E-Mail, Post oder Telefon dürfen lediglich zusätzlich angeboten werden.

So sieht das neue Kündigungsverfahren aus

Neu & praktisch: Kündigungsbutton für LangzeitverträgeVorgeschrieben ist, dass das Unternehmen auf seiner Internetseite an einer leicht erreichbaren Stelle einen Link oder einen Button integrieren muss, der zu einer Eingabemaske führt, wo die Kündigung online durchgeführt werden kann. Dass der Kunde die Kündigungsmaske erst nach Anmeldung mit Nutzername und Passwort einsehen kann, ist hingegen nicht erlaubt, da die Online-Kündigung so einfach wie möglich vonstattengehen soll.

In der Kündigungsmaske muss der Kunde nur noch Angaben zur eigenen Person, zum Vertrag und zum Kündigungszeitpunkt machen. Per Knopfdruck kann dann die Kündigung an das Unternehmen geschickt werden. Den Kündigungseingang und den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung müssen vom Unternehmen dann noch mal per E-Mail bestätigt werden.

Die neuen Regelungen gelten bereits seit dem 1. Juli 2022 und auch für schon früher abgeschlossene Verträge. Fehlt bei einem verpflichteten Unternehmen die Online-Kündigungsmöglichkeit, kannst Du Deine mit diesem Unternehmen abgeschlossenen Verträge jederzeit ohne Kündigungsfrist beenden.

Wie findest Du das neue Gesetz? Hast Du irgendwo schon einen Kündigungsbutton entdeckt und ihn vielleicht sogar schon benutzt?

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