GEZ Brief bekommen? Besser nicht ignorieren

Vor kurzem hat der Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der den meisten heute noch als GEZ (Gebühreneinzugszentrale) bekannt ist, einen Meldeabgleich begonnen. Dies tut sie alle 4 Jahre, um alle Haushalte zu erreichen, die noch keine Rundfunkgebühren bezahlen. Wer ein Schreiben vom Beitragsservice bekommt, sollte entsprechend reagieren, sonst wird es teuer.

Was soll das mit der Rundfunkgebühr?

Seit 1976 muss in Deutschland eine Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen bezahlt werden, die früher von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) eingezogen wurde. Seit 2013 heißt die GEZ jetzt „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. Die Gebühr von derzeit 18,36 Euro pro Monat muss von jedem Haushalt bezahlt werden, wenn nicht bestimmte Voraussetzungen für Ausnahmen zutreffen. Mit dem Geld werden in Deutschland die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten finanziert. Damit jeder Haushalt die Gebühr bezahlt, werden regelmäßig alle 4 Jahre die Daten per Brief abgeglichen.

Was hat es mit dem GEZ-Meldedatenabgleich auf sich?

GEZ Brief bekommen? Besser nicht ignorierenObwohl die Einwohner­melde­ämter in Deutschland inzwischen die Daten aller erwachsenen Personen in Deutschland an den Beitragsservice weiterleiten, wird trotzdem alle 4 Jahre ein Meldedatenabgleich durchgeführt, um die Beitrags­pflicht aller Haushalte abzuklären. So werden ab dem 10. Januar alle volljährigen Personen angeschrieben, die vom Beitragsservice keiner angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können.

Wer noch keine Gebühr bezahlt, sollte entsprechend auf den Brief reagieren und sich anmelden. Wer bereits mit jemandem, der Beitrag zahlt, zusammenlebt, muss die beitragszahlende Person angeben und muss dann nicht selbst die GEZ-Gebühr bezahlen. Das gilt sowohl beim Zusammenleben mit Partner und Familie als auch in einer WG. Denn es ist nur eine Gebühr pro Haushalt fällig.

Was passiert, wenn man den GEZ-Brief ignoriert?

Wenn Du nicht auf den Brief der GEZ oder das etwas später folgende Erinnerungsschreiben reagierst, geht der Beitragsservice davon aus, dass Du nicht angemeldet bist und meldet Dich selbst an. Schlimmstenfalls bist Du dann doppelt angemeldet und musst auch die doppelte Gebühr bezahlen. Hat Dein Haushalt bereits seit längerem keine GEZ-Gebühren bezahlt, werden die Gebühren zudem rückwirkend nachgefordert, was ganz schön teuer werden kann. Es gilt der Stichtag des Einzugs. Besser ist es also, direkt auf den Brief der GEZ im Januar zu reagieren und entweder die Person anzugeben, in deren Haushalt man lebt, oder sich selbst als Rundfunkzahler anzumelden. Um die Gebührenzahlung selbst, kommt man langfristig nur herum, wenn bestimmte Härtefälle vorliegen, wie bei Beziehern von Bafög oder Sozialleistungen. Hierzu musst Du aber unbedingt einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen – das geht auch online. Den Brief einfach zu ignorieren, ist auch in diesem Fall keine gute Idee.

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