BAföG Änderungen ab dem Wintersemester 2022/23

Schon lange wird kritisiert, dass die Zahl der BAföG-Empfänger seit Jahren sinkt. Aufgrund dieser Kritik wird das BAföG zum nächsten Wintersemester grundlegend reformiert, indem nicht nur die Bedarfssätze, sondern auch die Freibeträge angehoben werden.

Die entsprechende 27. BAföG-Novelle wurde bereits gebilligt. Sobald der Bundespräsident unterzeichnet hat, was eine reine Formsache ist, sollen die neuen Regelungen am 01.08.2022 in Kraft treten. Sie sorgen einerseits für einen größeren Kreis an BAföG-Berechtigten und andererseits für mehr Geld auf dem Konto der Studierenden, Schüler und Azubis.

Das ändert sich beim BAföG:

  • Freibeträge: Damit sich der Kreis der Bafög-Berechtigten vergrößert, bleiben jetzt 2.415 € des monatlichen Elterneinkommens anrechnungsfrei, vorher waren es lediglich 2.000 €. Das entspricht einer Anhebung der Freibeträge um 20,75 % Auch die Freibeträge für Verheiratete und Studierende mit Kind werden angehoben.
  • Bedarfssätze: Um den steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen, werden die Bedarfsätze um 5,75 % erhöht. Der BAföG-Satz für Studierende beträgt dann 452 € im Monat, vorher waren es 427 €. Schüler und Azubis, die nicht mehr bei den Eltern leben, bekommen bis zu 632 € statt bisher 585 €.
  • Wohnpauschale: Studierende, die nicht mehr bei den Eltern leben, bekommen jetzt eine Wohnpauschale von 360 Euro, vorher lag sie bei 325 €.
  • Zuschläge für die Krankenversicherung: Studierende, die selbst kranken- und pflegeversichert sind, bekommen ebenfalls höhere Zuschläge.
  • Vermögensfreibetrag: Der Vermögensfreibetrag von Geförderten bis zum 30. Lebensjahr wird auf 15.000 € angehoben und ab dem vollendeten 30. Lebensjahr auf 45.000 €. Vorher lag das Schonvermögen in allen Fällen nur bei 8.200 €.
  • Altersgrenze: Die Altersgrenze für den Beginn des Ausbildungsabschnittes, der gefördert werden kann, liegt jetzt bei 45 Jahre, vorher lag die Grenze bei 30 Jahre.
  • Betreuungszuschlag: Studierende mit Kind bekommen einen Betreuungszuschlag von 160 €, vorher waren es nur 150 € im Monat. Damit sollen die Kinder untergebracht werden können, wenn Lehrveranstaltung zum Beispiel außerhalb der Kindergartenzeiten liegen.
  • Erlass der Darlehensrestschuld: Die Möglichkeit bei Altfällen, sich ihre Darlehensrestschulden nach 20 Jahren erlassen zu lassen, gilt nun auch für alle Rückzahlungsverpflichteten, die die gesetzten Antragsfrist der vorangegangenen 26. BAföG-Novelle zum Erlass der Darlehensrestschulden verpasst haben.

BAföG Änderungen ab dem Wintersemester 2022/23

Was beim BAföG für die nächste Novelle geplant ist:

Bereits jetzt hat sich der Bundesrat mit der zukünftigen 28. BAföG-Änderung befasst. Dabei wurde der Gesetzesentwurf abgenickt, den Kreis der BAföG-Berechtigten zu erweitern, wenn es zu einer nationalen Notlage kommen sollte. Wahrscheinlich wird die Novelle im Herbst noch einmal abschließend im Bundesrat beraten und auf den Weg gebracht. Mehr Änderungen sind derzeit nicht vorgesehen.

Fazit

Zwar hat die aktuelle Bafög-Novelle gute Ansätze, allerdings gleicht die Erhöhung der Bedarfssätze um 5,75 % und die Erhöhung der Wohnpauschale die Inflation und die steigenden Lebensmittel- und Energiepreise bei weitem nicht aus. Bleibt zu hoffen, dass da bald noch mal nachgebessert wird.

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