💸 Gerichte kippen Rentenkürzungen: Viele Versicherte könnten Geld zurückbekommen

Neben der regulären Altersrente, in die man über viele Jahre einzahlt, gibt es auch die private Altersvorsorge, um zum Renteneintritt mit einer besseren Rente starten zu können. Viele Menschen nutzen diese Möglichkeit, um finanziell freier in das Alter starten zu können.

Was passiert aber, wenn man jahrelang in die Altersvorsorge eingezahlt hat und sich kurz vor der Rente herausstellt, dass die monatliche Auszahlung niedriger als Gedacht ausfallen wird? Genau dies passiert aktuell bei vielen Rentenversicherungen. Da einige den sogenannten Rentenfaktor nachträglich abgesenkt haben, wird damit auch die erwartete Rente reduziert. Genau damit beschäftigt sich jetzt der Bundesgerichtshof.

Mehrere Klauseln sind vor Gericht gescheitert

Nach einem wichtigen Urteil des Bundesgerichtshof gegen eine Klausel der Allianz hat zuletzt auch das Oberlandesgericht in Köln eine ähnliche Klausel der Zurich Deutscher Herold für unwirksam erklärt.

Wer eine eigene Rentenversicherung hat, sollte sich also mit den eigenen Versicherungsunterlagen beschäftigen, denn ein Blick könnte sich lohnen. In bestimmten Fällen können eine Neuberechnung und möglicherweise sogar Nachzahlungen bereits gekürzter Renten infrage kommen.

Was wurde bei den Renten überhaupt gekürzt?

Hauptthema ist hier der sogenannte Rentenfaktor. Bei vielen fondsgebundenen Rentenversicherungen bestimmt dieser, wie viel monatliche Rente ihr später für das angesparte Kapital bekommt.

Eine einfache Beispielrechnung:

Ausgehend davon, dass der Rentenfaktor 30 Euro beträgt, bekommt man für jeweils 10.000 Euro angespartes Kapital monatlich 30 Euro Rente. Bei höheren Beträgen, wie zum Beispiel 100.000 Euro wären dies entsprechend 300 Euro pro Monat.

Sollte der Rentenfaktor nachträglich sinken oder wie es aktuell passiert ist, angepasst werden, sinkt somit auch die spätere monatliche Rente.

💸 Gerichte kippen Rentenkürzungen: Viele Versicherte könnten Geld zurückbekommen

Bei einigen Versicherer rund 20 Prozent weniger

Die Verbraucherzentrale hat einige Fälle dokumentiert. Die beiden genannten Versicherer haben ordentlich am Rentenfaktor gedreht. Beide Fälle haben deutliche Auswirkungen auf die später ausgezahlte Rente. Die Senkungen belaufen sich bei den Versicherungen auf:

  • Zurich-Versicherung Rentenfaktor: von 37,34 Euro auf 27,97 Euro
  • Allianz-Versicherung Rentenfaktor: von 38,74 Euro auf 30,84 Euro

Somit ergeben sich Anpassungen von rund 20 Prozent. Wer also über viele Jahre in eine private Rente eingezahlt hat, wird diesen finanziellen Unterschied deutlich spüren.

Bundesgerichtshof & Oberlandesgericht kippt Klausel

Am 10. Dezember 2025 gab es bereits ein Urteil des Bundesgerichtshof. Im Verfahren ging es um die fondsgebundene Riester-Rentenversicherung der Allianz. In den Vertragsbedingungen stand, dass es dem Versicherer erlaubt ist, den Rentenfaktor zu senken, wenn die Lebenserwartung unerwartet steigt oder die Rendite der Kapitalanlagen dauerhaft sinkt. Problem war aber, dass wenn sich die Bedingungen wieder gebessert haben, dass es in den Klauseln keine entsprechende Verpflichtung vorlag, den Rentenfaktor wieder anzuheben. Diese Einseitigkeit wurde beanstandet und als Benachteiligung eingestuft, sodass sie als unwirksam erklärt wurde.

Am 28. August 2026 erklärte zudem das Oberlandesgericht Köln auch eine ähnliche Klausel der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung als unwirksam. Auch hier wurde nur eine Reduzierung beim Rentenfaktor unter bestimmten Bedingungen eingebracht. Auch hier wurde eine Anhebung vorerst ausgeschlossen. Wichtig hierbei ist aber: Das Urteil ist nach Angaben der Verbraucherzentrale derzeit noch nicht rechtskräftig.

Wer könnte betroffen sein?

Nicht nur Riester-Verträge stehen in der Kritik. Solche Anpassungsklauseln sind laut der Verbraucherzentrale auch bei anderen Formen der Altersvorsorge zu finden. Dazu gehören unter anderem:

  • fondsgebundene Riester-Rentenversicherungen
  • private fondsgebundene Rentenversicherungen
  • Rürup- beziehungsweise Basisrenten
  • bestimmte Verträge der betrieblichen Altersversorgung und Pensionskassen

Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass hohe sechsstellige oder sogar siebenstellige Zahlen von Sparern von diesen Kürzungen betroffen sein könnten.

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So könnt ihr euren Vertrag prüfen

Wichtig vorab ist aber zu beachten, dass die Versicherer bereits Unterlassungserklärungen abgegeben haben. Das bedeutet, dass nicht automatisch sämtliche Verträge dieser Versicherer betroffen oder die Kürzungen unwirksam sind. Ein Blick in die eigenen Versicherungsunterlagen und die Beobachtung der aktuellen Rechtslage kann sich aber lohnen.

Um zu Prüfen, ob man Betroffener ist, braucht man den Versicherungsschein und die dazugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Anschließend sollte geprüft werden:

  • Habt ihr eine fondsgebundene Rentenversicherung?
  • Wurde in der Vergangenheit der Rentenfaktor gesenkt?
  • Darf der Versicherer den Faktor senken, muss ihn aber nicht wieder erhöhen?

Besonders die einseitigen Bedingungen sind für die aktuellen Urteile besonders relevant. Bei der Suche in den Unterlagen ist der Suchbegriff „Rentenfaktor“ besonders schlicht und gut.

Gibt es jetzt automatisch Geld zurück?

Ganz klar: Nein. Die Gerichtsurteile bedeuten nicht, dass jeder Besitzer eine privaten Rentenversicherung automatisch eine Nachzahlung bekommt. Entscheidend sind der jeweilige Vertrag, der genaue Wortlaut der Klausel und die tatsächlich vorgenommene Kürzung.

Sind die Vorraussetzungen erfüllt, können laut Verbraucherzentrale allerdings Ansprüche auf eine Neuberechnung und gegebenenfalls eine Nachzahlung bereits gekürzter Renten bestehen. Einen Musterbrief stellt die Verbraucherzentrale für entsprechende Fälle zur Verfügung. Den Link findet ihr über den Dealbutton.

Habt ihr schon eure Unterlagen geprüft und wurde bei euch der Rentenfaktor verringert, aber nicht wieder angehoben?

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