⚖️ Bundesgerichtshof kippt Amazon Prime Preiserhöhung: Gibt es Geld zurück?

Wer schon viele Jahre beim Amazon Prime Kunde ist, wird voraussichtlich bald die eine oder andere Mail von Amazon zwecks der Mitgliedschaft bekommen. Grund ist, dass der Bundesgerichtshof die umstrittene Preiserhöhung aus dem Jahr 2022 gekippt hat.

Amazon hatte in diesem Jahr die Jahresgebühr für die Prime Mitgliedschaft von 69 Euro auf 89,90 Euro pro Jahr angehoben. Dies passierte zudem auch bei der monatlichen Mitgliedschaft mit einer Erhöhung von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Das Problem an dieser Erhöhung war, dass Amazon keine ausdrückliche Zustimmung der bestehenden Kunden einholte. Diese Klausel ist nach der Entscheidung des BGH unwirksam. Welche Folgen entstehen, erfahrt ihr hier.

Endgültiges Urteil vor Gericht

Der Rechtsstreit läuft schon seit Jahren zwischen den Gerichten und dem Internet-Großkonzern. In den vergangenen Jahren hatte bereits das Landgericht Düsseldorf gegen Amazon entschieden. Infolge dessen bestätigte auch das Oberlandesgericht Düsseldorf diese Entscheidung. Für Amazon gab es danach nur noch den Weg vor den Bundesgerichtshof.

Aber auch in dieser Instanz hatte Amazon keinen Erfolg. In dem Urteil vom 1. Oktober 2026 mit dem Aktenzeichen: Az. III ZR 205/25 erklärte der BGH die von Amazon verwendete Preisanpassungsklausel für unwirksam. Gründe waren unter anderem die fehlende Transparenz, da Kunden nicht ausreichend klar gewesen sein sollen, welche Möglichkeiten bei der Preiserhöhung bestanden haben und auch wie zugestimmt oder widersprochen werden kann.

⚖️ Bundesgerichtshof kippt Amazon Prime Preiserhöhung: Gibt es Geld zurück?

Wer ist von dem Urteil betroffen?

Das Urteil ist für Kunden interessant, die bereits vor der Preiserhöhung im Jahr 2022 eine Prime-Mitgliedschaft hatten und der Erhöhung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Auch betroffene Prime-Student Mitgliedschaften sind davon betroffen.

Anders sieht dies für Kunden aus, die erst nach der Preiserhöhung die Mitgliedschaft abgeschlossen haben. Dadurch wurde der erhöhte Preis durch den neuen Vertragsabschluss zwischen Amazon und dem Kunden vereinbart. Somit ist das Urteil nur für Bestandskunden aus der Zeit vor September 2022 interessant.

Urteil kann bestehende Mitgliedschaften vergünstigen

Das Urteil ist somit gerade für Bestandskunden mehr als interessant, die auch schon die Preiserhöhung gezahlt haben. Durch die unwirksame Klausel kann sich Amazon nicht mehr auf die Preiserhöhung stützen und muss entsprechend wieder den zuvor vereinbarten Preis anbieten.

Entsprechend werden Kunden nach und nach darüber informiert, dass das Jahresabo zukünftig wieder 69 Euro anstatt 89,90 Euro kosten wird. Ebenso bei der monatlichen Zahlung, die sich dann wieder von 8,99 Euro auf 7,99 Euro abändern wird.

⚖️ Bundesgerichtshof kippt Amazon Prime Preiserhöhung: Gibt es Geld zurück?

Gibt es garantiert automatisch Geld zurück?

Das BGH-Urteil bedeutet nicht, dass Amazon allen betroffenen Kunden sofort Geld überweist. Um die bereits seit 2022 zu viel gezahlten Beiträge läuft ein separates Verfahren. Die Verbraucherzentrale NRW hat dafür eine Sammelklage gegen Amazon vor dem Oberlandesgericht Hamm eingereicht.

Damit soll geklärt beziehungsweise durchgesetzt werden, dass Betroffene die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten und dem erhöhten Prime-Preis zurückerhalten. Eine freiwillige Rückzahlung hat Amazon bislang noch nicht zugesagt.

Wie geht es weiter?

Die Ansprüche für Bestandskunden werden durch die Verbraucherzentrale vor Gericht geklärt. Betroffene Kunden haben die Möglichkeit sich der Sammelklage anzuschließen. Gerade bei Verjährungsfristen kann dies ein entscheidender Punkt sein, da eine Eintragung ins Klageregister Ansprüche absichern und eventuelle Verjährungen hemmen kann.

Habt ihr schon eine E-Mail von Amazon bekommen? Bezahlt ihr ab sofort auch wieder den Tarif vor dem Jahr 2022.