Abgabefrist für die Steuererklärung endet bald – was tun, wenn ich zu spät dran bin?

Die Steuererklärung zu machen, liegt bei der Beliebtheit an Tätigkeiten ungefähr auf dem Niveau eines Zahnarztbesuchs und wird von vielen möglichst weit nach hinten geschoben.

Allerdings gilt es, bei der Abgabe der Steuererklärung bestimmte Fristen einzuhalten, wenn man sich zusätzliche Kosten und Ärger mit dem Finanzamt sparen will. Deshalb erinnern wir Dich hiermit daran: Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2022 läuft am 2. Oktober 2023 ab. Diese Frist gilt für alle, die ihre Steuererklärung in Eigenregie anfertigen. Welche Fristen sonst noch gelten, wer überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss, welche Konsequenzen bei einer verspäteten Abgabe drohen und was Du machen kannst, wenn Du es nicht rechtzeitig schaffen wirst, erklären wir Dir in diesem Artikel.

Welche Fristen gelten bei der Abgabe der Steuererklärung?

Normalweise muss die Steuererklärung, die ohne Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein angefertigt wird, bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingegangen sein, sofern eine Abgabe für Dich Pflicht ist. Wegen Corona wurde der Abgabetermin in den letzten Jahren jedoch etwas nach hinten verschoben, sodass die Frist erst Ende Oktober endete. Doch die genehmigte Frist schnurrt jetzt langsam wieder zusammen und der letztmögliche Abgabetermin für den Veranlagungszeitraum 2022 ist dieses Jahr schon der 2. Oktober 2023. Erstellst Du die Steuererklärung 2022 selbst, musst Du Dich also beeilen. Wird die Frist verpasst, kommen gegebenenfalls Verspätungszuschläge, Zwangsgeld, Steuerschätzungen und Zinsen auf Dich zu.

Wirst Du bei Deiner Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein unterstützt, gilt als Abgabefrist für die Steuererklärung 2022 der 31. Juli 2024. In diesem Fall hast Du also noch etwas Zeit.

Bist Du nicht nur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, kannst Du eine freiwillige Steuererklärung bis zu 4 Jahre nach dem Veranlagungsjahr abgeben und musst nicht mit Verspätungszuschlag, Zwangsgeld oder Steuerschätzung rechnen.

Für wen ist die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht?

Die oben genannten Fristen gelten nur für Steuerpflichtige, die zur Abgabe verpflichtet sind, Dazu zählst Du, …

  • wenn Du einen individuelle Freibetrag auf der elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen hast (gilt nicht für den Behinderten-Pauschbetrag).
  • wenn Du verheiratet bist und mit Deinem Ehepartner zusammen veranlagt wirst und ihr die Lohnsteuerklassenkombi 3 und 5 oder 4 mit Faktor gewählt habt.
  • wenn Du die Lohnsteuerklasse 6 hast.
  • wenn Du in dem betroffenen Jahr mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld bekommen hast.
  • wenn Du als Angestellter und neben Deinem Arbeitslohn zusätzliche Einkünfte von mehr als 410 Euro hast, etwa aus Vermietung und Verpachtung.
  • wenn Du selbständig bist und Deine steuerpflichtigen Einkünfte noch nicht versteuert wurden.
  • wenn Du in Rente bist und Deine steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen.
  • wenn Dich das Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert, wobei das Finanzamt in diesem Fall eine individuelle Abgabefrist festlegen kann.

Was passiert, wenn Du die Frist nicht einhältst?

Abgabefrist für die Steuererklärung endet bald – was tun, wenn ich zu spät dran bin?Während das Finanzamt früher nach eigenem Ermessen einen Verspätungszuschlag erhoben hat, wird dieser seit 2018 immer erhoben, wenn bestimmte Fristen überschritten werden. Der Verspätungszuschlag muss zusätzlich zur fälligen Steuer bezahlt werden.

Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, wobei mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat zu zahlen sind und insgesamt maximal 25.000 Euro. Darüber hinaus kann Dich das Finanzamt Dich zu Zwangsgeld, Steuerschätzung und Verspätungszinsen verdonnern.

Was tun, wenn ich mit der Steuererklärung nicht rechtzeitig fertig werde?

Ist absehbar, dass Du Deine Steuerklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 nicht rechtzeig bis zum 2. Oktober 2023 einreichen kannst, solltest Du jetzt tätig werden. Denn bereits ab dem 3. Oktober 2023 kann Dir das Finanzamt einen Verspätungszuschlag aufbrummen und um die Erklärung kommst Du trotzdem nicht herum.

Schreibe vor Ablauf der Frist einen Brief an das Finanzamt, in dem Du um eine Verlängerung der Abgabefrist bittest. Dabei solltest Du einen triftigen Grund angeben, warum Du die Steuererklärung nicht pünktlich einreichen kannst. Oft anerkannte Gründe sind zum Beispiel Krankenhausaufenthalte, der Tod von nahen Angehörigen, längere Auslandsaufenthalte, fehlende Unterlagen, ein Umzug oder bei Selbständigen der Hinweis, dass aufgrund aktuellen hohen Auftragsaufkommens die Zeit für die Steuererklärung fehlt.

Hast Du bisher Deine Steuererklärung pünktlich abgegeben, hast Du gute Chancen, dass Dir eine Fristverlängerung von bis zu 4 Monaten gewährt wird. Bittest Du beispielsweise nur um einen Monat, stehen die Chancen noch besser, dass das Finanzamt zustimmt. Auf jeden Fall solltest Du in Deinem Schreiben den neuen gewünschten Abgabetermin nennen und um schriftliche Bestätigung der Fristverlängerung bitten.

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