
Für einen Vertrag oder aber auch Produkt im Internet entschieden und nachträglich bemerkt, dass man das dann doch nicht braucht? Dafür wurde das Widerrufsrecht erschaffen, welches jeder Kunde in Anspruch nehmen kann.
Bis heute war ein Widerruf allerdings teilweise ein schwieriger Prozess, denn oftmals musste man in vielen Shops nach der richtigen Adresse für den postalischen Weg oder aber auch die passende Mail-Adresse für den Online Widerruf finden. Dieser Prozess ändert sich ab sofort, denn Onlineshops sind ab sofort verpflichtet einen Widerrufsbutton ohne weitere Hürden und langem Suchen anzuzeigen.
Neues Gesetz macht es möglich
Gerade dem Verbraucherschutz war die umständliche Möglichkeit zum Widerruf ein Dorn im Auge. Oftmals mussten Kunden umständlich Formulare ausfüllen, Mustervorlagen besorgen oder eigene Dokumente rechtssicher anfertigen.
Onlineshops waren bisher verpflichtet entweder eine richtige Widerrufsbelehrung oder auch ein Muster-Widerrufsformular bereitzustellen. Das möchte der Gesetzgeber zukünftig nicht mehr. Das Ziel ist es, den Kunden den ein Widerruf so einfach wie möglich zu machen.
Mehr Verbraucherschutz für Kunden
Mit dieser neuen Regelung soll der digitale Verbraucherschutz mehr gestärkt werden. Dabei sind die Argumente vom Gesetzgeber sehr einfach, aber sehr effektiv. Argumentiert wurde damit, dass sich Online-Verträge auch mit wenigen Klicks abschließen lassen können. Daher sollte es auch ebenso einfach sein, solche Verträge widerrufen zu können. Hier wird auf mehr Transparenz und niedrigere Hürden gesetzt.

Anforderungen des Widerrufsbuttons
Onlineshops haben selbstverständlich auch gewisse Auflagen bekommen, wie ein solcher Button auszusehen hat. Unter anderem muss dieser die folgenden Kriterien erfüllen:
- Klar sichtbar und eindeutige Bezeichnung
- Schnelle Navigation: Button muss schnell zu finden sein
- Widerruf muss online abgegeben werden können
- Eingangsbestätigung nach Einreichen
Rechtlich müssen Händler ebenfalls noch einiges beachten. Geprüft werden muss abschließend seitens des Händlers noch:
- das Einhalten der gesetzlichen Widerrufsfrist
- Prüfung, ob Ware widerrufsfähig war
- Abschlussgrüne prüfen
Für wen gilt diese neue Regelung?
Auf jeden Fall sind Onlinehändler von der Pflicht betroffen, die nach dem Prinzip der „Verbraucherverträge im Fernabsatz“ handeln. Aber nicht nur die Big-Player müssen sich dieser neuen Regelung beugen. Auch kleinere Händler mit Umsatzabsicht, sowie Kleinstunternehmen müssen sich dieser Pflicht anschließen und umsetzen.
Auch Plattformen wie Amazon und eBay müssen nun handeln, sobald Verträge über die jeweiligen Portale abgeschlossen werden. Ausnahmen gibt es auch, denn verderbliche Waren, Hygieneartikel, individuell angefertigte Produkte, sowie digitale Inhalte, die genutzt wurden, haben nach wie vor kein Widerrufsrecht.
Was haltet ihr von dieser neuen Regelung?
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Ja, wird Zeit. War sehr geil bei einem Mobilfunk Anbieter, der hier sich oft mit Angeboten beworben wird, und nach Klick auf dem immerhin vorhandenen Kündigungs-Button wollten sie noch eine telefonische Bestätigung von mir. Nach Mitteilung, dass das unzulässig ist, wurde dann meine Kündigung auch so akzeptiert.
Und ab welchem Datum wird es Pflicht denn umgesetzt ?
„wird ab sofort Pflicht“ – steht doch schon im Titel 🙂
Das war schon lange nötig
Ja, muss sein. Sehr gut!
Sehr gute Sache. Werde das auch nutzen!
Finde ich eine gute Idee