Weihnachtsgeld vor Pfändung schützen

Es kann schon frustrierend sein: Da ist man schon in einer schwierigen finanziellen Lage und freut sich aufs Weihnachtsgeld – und dann wird es komplett gepfändet. Das ist ärgerlich, kann aber verhindert werden. Wie viel von Deinem Weihnachtsgeld pfändungsfrei ist und wie Du dafür sorgst, dass Dir dieser Freibetrag auch gewährt wird, erklären wir hier.

Pfändungsgrenze bei Weihnachtsgeld

Normalerweise ist Weihnachtsgeld laut § 850 a Ziffer 4 ZPO bis zu einem Betrag von 500 € brutto pfändungsfrei. Wenn ein Gläubiger das Gehalt direkt beim Arbeitgeber pfändet, wird dieser Freibetrag automatisch berücksichtigt. Manche Gläubiger führen allerdings nicht beim Arbeitgeber die Lohnpfändung durch, sondern über die kontoführende Bank. Bei der Kontopfändung wird der Freibetrag beim Weihnachtsgeld nicht automatisch berücksichtigt, stattdessen musst Du für die Berücksichtigung erst einen schriftlichen Antrag stellen. Nur so kannst Du den Zugriff des Gläubigers auf Dein komplettes Weihnachtsgeld verhindern und dafür sorgen, dass Dir 500 € brutto übrig gelassen werden.

Weihnachtsgeld vor Pfändung schützen

So kannst Du einen Teil Deines Weihnachtsgelds behalten

Jeder Kontoinhaber kann bei Bedarf von seinem Kreditinstitut verlangen, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt wird. Auf einem Pfändungsschutzkonto sind Einkünfte, wie Gehalt, Rente oder Hartz IV, bis zu einem Grundfreibetrag von 1.252,64 € pro Monat pfändungsfrei, ab dem 1. Dezember 2021 erhöht sich der Grundfreibetrag sogar noch auf 1.260 €. Zudem können Beträge für gesetzliche Unterhaltspflichten und weitere Beträge, wie Kindergeld, zusätzlich pfändungsfrei gestellt werden.
Damit auch von deinem Weihnachtsgeld etwas übrig bleibt, kannst Du entsprechend beim Gericht oder bei der Behörde, die den Kontopfändungsbeschluss geschickt hat, die Festsetzung eines weiteren abweichenden Betrags beantragen. Bei mehreren Kontopfändungen musst Du für jeden Gläubiger einen Antrag stellen. Das ist auch dann möglich, wenn für Dich schon ein höherer Freibetrag festgelegt wurde.

Leider muss der Antrag noch vor Auszahlung des Weihnachtsgelds erfolgt sein. Hat der Gläubiger das Geld schon gepfändet, ist es für dieses Jahr leider zu spät. Aber in diesem Fall kannst Du Dir den Antrag schon mal für nächstes Jahr in den Kalender schreiben.
Wenn Du regelmäßig Weihnachtsgeld bekommst, kannst Du bei einer Kontopfändung auch schon jetzt einen weiteren Freibetrag von bis zu 500 Euro brutto beantragen, damit Du es nächstes Jahr bestimmt nicht vergisst.

Das Wichtigste in Kürze

Zwar darf Weihnachtsgeld bis zu 500 € brutto nicht gepfändet werden und bei einer Lohn- oder Gehaltspfändung wird das Geld auch automatisch geschützt. Bei einer Kontopfändung musst du Dich allerdings selbst darum kümmern, um zumindest einen Teil des Weihnachtsgeldes zu schützen. Dazu muss der Antrag für einen höheren Pfändungsfreibetrag vor Auszahlung und Pfändung des Weihnachtsgeldes erfolgen, rückwirkend kannst Du nichts mehr machen. Wenn Du regelmäßig Weihnachtsgeld erwartest, solltest Du nächstes Jahr also rechtzeitig daran denken, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

 

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