Verbotene Werbeanrufe und untergeschobene Verträge am Telefon

Auch wenn Werbeanrufe ohne Einwilligung schon lange nicht mehr erlaubt sind, wird diese Masche nach wie vor benutzt, um uns beispielsweise zu einem ungewollten Vertragsabschluss zu bewegen. Dabei sind die Anrufer oft so geschickt, dass man die Strategie kaum durchschauen kann. Trotzdem kannst Du Dich mit ein paar Verhaltensregeln gegen untergeschobene Verträge schützen.

Werbeanrufe trotz Verbot

Ob Stromverträge, Versicherungen, Zeitschriftenabonnements oder Gewinnspiele – auch wenn den Anrufern inzwischen hohe Strafen drohen, lassen viele Unternehmen nicht davon ab, solche Dinge am Telefon anzupreisen. Das Ergebnis ist oft, dass die Angerufenen hinterher plötzlich Rechnungen erhalten, sich über Abbuchungen wundern, Zeitschriften zugeschickt bekommen oder ihre Daten plötzlich von anderen Anrufern genutzt werden.

Hinterher können sich viele Verbraucher gar nicht erinnern, was sie gesagt haben könnten, das solch einen Vertragsabschluss oder Ähnliches rechtfertigen könnte. Doch auch wenn Werbeanrufe inzwischen verboten sind, können telefonisch geschlossene Verträge durchaus rechtswirksam sein. Zwar wird schon lange gefordert, dass telefonische Verträge erst nach schriftlicher Bestätigung rechtswirksam werden müssten, bisher gilt das aber leider noch nicht. Lediglich bei telefonisch geschlossenen Verträgen bei Gewinnspielen sieht das Anti-Abzocke-Gesetz immer eine schriftliche Bestätigung vor, damit der Vertrag rechtlich wirksam werden kann. Deshalb ist bei unerwünschten Anrufen immer Vorsicht geboten.

So verhältst Du Dich richtig bei Werbeanrufen

Damit Werbeanrufe keine unangenehmen Konsequenzen haben und aus Versehen mit einem untergeschobenen Vertrag enden, solltest Du immer auf der Hut sein.

Verbotene Werbeanrufe und untergeschobene Verträge am Telefon

Dabei hat es sich bewährt, beim Gespräch folgendermaßen vorzugehen:

  • Frage den unerwünschten Anrufer nach seinem Namen, für welches Unternehmen er anruft und was der Grund für den Anruf ist.
  • Frage nach einer Rückrufnummer und der Geschäftsadresse des Unternehmens.
  • Notiere die Antworten und die Telefonnummer des Anrufers direkt während des Gesprächs.
  • Weise den Anrufer darauf hin, dass alle Deine Daten bei dem Unternehmen gelöscht werden sollen.
  • Erkläre, dass Du in Zukunft nicht mehr angerufen werden willst.

Wurde Dir telefonisch schon ein Vertrag untergeschoben, solltest Du so vorgehen:

  • Widerrufe den Vertrag. Deine Widerrufsfrist beträgt mindestens 14 Tage. Dabei beginnt die Widerrufsfrist zwar mit Vertragsschluss, aber nicht, bevor Du die Ware bekommen hast und über Dein Widerrufsrecht informiert wurdest.
  • Melde den unerwünschten Werbeanruf bei der Bundesnetzagentur, denn für unerlaubte Anrufe kann sie Bußgelder verhängen.

Auch Angebote nach Vertragskündigung sind nicht erlaubt

Vielleicht hast Du es auch schon mal erlebt, dass zum Beispiel Dein Telefonanbieter nach der Kündigung Deines Handyvertrags angerufen hat, um Dir einen neuen Tarif mit besonderen Rabatten anzubieten. Auch das gilt als Telefonwerbung und ist ohne Deine vorherige Einwilligung nicht erlaubt.

Hast Du irgendwann mal eingewilligt – auch wenn Du Dich vielleicht nicht mehr erinnern kannst, oft steht sowas bei Vertragsabschlüssen im Kleingedruckten – kannst Du Deine Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen wieder zurückziehen. Dies kannst Du auch direkt am Telefon machen, der Anrufer muss sich direkt daran halten und darf Dich danach auch nicht mehr anrufen.

Verbotene Werbeanrufe und untergeschobene Verträge am Telefon

Fazit: Anrufe verboten, telefonische Verträge leider nicht

Auch wenn unerwünschte Werbeanrufe ohne Einwilligung schon lange verboten sind, kommen sie immer wieder vor. In solchen Fällen solltest Du den Anrufer mit Fragen nach seinem Namen, dem Unternehmen, dem Grund des Anrufs, der Geschäftsadresse und der Rückrufnummer begegnen. Viele Anrufer brechen das Gespräch dann gleich ab.

Sollte es Dir trotzdem einmal passieren, dass Dir ein Vertrag am Telefon untergeschoben wurde, widerrufe den Vertrag innerhalb von 14 Tagen und melde die unerlaubte Telefonwerbung bei der Bundesnetzagentur. Denn nur durch Abschreckung der Anrufer können wir langfristig alle besser vor solchen Maschen beschützt werden.

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