Das Oberlandesgericht München hat bereits am 17. Mai 2018 ein neues Urteil für Händler im Online-Bereich gesprochen, das jetzt veröffentlicht wurde: Vage Lieferangaben wie „bald verfügbar“ reichen nicht und sind daher unzulässig. Stattdessen müsse ein konkreter Lieferzeitraum genannt werden. Grundlage für diese Rechtsprechung ist ein Fall von August letzten Jahres, in dem Düsseldorfer Verbraucherschützer gegen Media Markt geklagt hatten.

NEWS: Urteil zum Online Shopping   Vage Lieferangaben unzulässig

Der Fall: Media Markt und das Galaxy S6

Im August 2017 hatte Media Makrt auf seiner Website ein Angebot veröffentlicht, in dem das Galaxy S6 für 499 Euro zum Kauf angeboten wurde. Wollten Kunden das Smartphone damals erstehen, wurden sie während des Bestellvorgangs öfter mit der Angabe „Der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt ein Exemplar!“ bespielt. Damit wurden Kunden auf einen unbestimmten Lieferzeitraum eingestimmt. Dagegen haben Verbraucherschützer damals geklagt. Auch nach Auffassung der Richter verstoßen solch unbestimmte Lieferangaben gegen die gesetzliche Informationspflicht von Verkäufern. Denn danach sollen Käufer noch vor dem rechtlich bindenden Klick auf den Kauf-Button ein konkretes Lieferdatum sehen können. So soll klar sein, bis wann die Ware spätestens geliefert werden kann.

Reaktion von Media Markt

Durch das gesprochene Urteil sei keine Revision beim Bundesgerichtshof möglich. Dennoch könnte sich Media Markt noch über das Urteil beschweren. Darauf möchte das Unternehmen allerdings angeblich verzichten. Damit wird das gesprochene Urteil mit Ablauf der Beschwerdefrist offiziell gültig. Diese Rechtsprechung wird beispielhaft für ähnliche Fälle im Online-Bereich gelten, was einen weiteren kleinen Schritt in Sachen Verbraucherschutz im Internet darstellt.

Was sind eure Erfahrungen?

Kennt ihr ähnliche Situationen, wenn ihr online bestellt? Habt ihr euch auch schon mal über eine solche Ungewissheit geärgert? Was haltet ihr von dem Urteil? Lasst es uns gerne in den Kommentaren wissen.

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