Urteil des EuGH über die Schufa

Es ist erst wenige Tage her, dass ich zuletzt über die Schufa geredet habe. In einem Artikel erklärte ich, welcher Zusammenhang zwischen Schufa und Zahlungsanbietern wie Klarna & Co. besteht. Nun gibt es Neuigkeiten zur Anwendbarkeit des Schufa-Scores als alleiniges Entscheidungskriterium über die Beurteilung von Verbrauchern.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in dieser Frage ein Urteil gesprochen. Welches Urteil gesprochen wurde und welche Auswirkungen das haben kann, lest ihr in diesem Artikel.

Der Schufa-Score zur Beurteilung von Bonität

Der Schufa-Score ist ein Profil, das von der Schufa über Verbraucher erstellt wird. Ein hoher Wert steht dabei für eine gute Bonität, also Kreditwürdigkeit, des Verbrauchers. Damit versucht die Schufa, die Fähigkeit des Verbrauchers einen Kredit zurückzuzahlen, abzubilden.

Abgeschlossene Kredite, Zahlungsausfälle und Kreditkarten (die im weitesten Sinne auch Kredite bieten) haben einen Einfluss auf den Schufa-Score. Hat ein Verbraucher nur wenige laufende Kredite, zahlt seine Schulden immer pünktlich und ist nie auffällig geworden, kann das sich in einem hohen Schufa-Score widerspiegeln.

Urteil des EuGH über die Schufa

Da die Berechnung des Scores aber nicht transparent ist, gibt es kein allgemeingültiges Rezept für einen hohen Wert und selbst mit mehreren aktiven Krediten kann der Schufa-Score im grünen Bereich sein.

Der von der Schufa ermittelte Score wird von vielen Banken, Wohnungsbaugesellschaften und sogar Mobilfunkanbietern als Entscheidungskriterium zum Abschluss eines Vertrags mit einem potentiellen Kunden herangezogen. Häufig dient der Schufa-Score sogar als alleiniges Entscheidungskriterium.

Schufa-Score als alleiniges Entscheidungskriterium

In dem aktuell Prozess ging es darum, dass eine Kundin keinen Kredit erhielt, weil ihre Schufa-Bewertung zu schlecht war. Im Falle der Klägerin müsse gemäß der Richter davon ausgegangen werden, dass der Score bei der Kreditablehnung entscheidend war.

Demnach ging der EuGH nun der Frage nach, ob der Schufa-Score als alleiniges Entscheidungskriterium für die Beurteilung von Verbrauchern zulässig sei. Dabei stellte der EuGH fest, dass dem nicht so ist und somit eine Beurteilung von Verbrauchern auf ausschließlicher Grundlage der Daten der Schufa unzulässig ist.

Urteil des EuGH über die Schufa

Selbst Entscheidungen wie häufige Umzüge haben einen Einfluss auf die Berechnung des Scores. Solche und andere Verhaltensweisen haben jedoch gar nichts mit der Kreditwürditkeit von Verbrauchern zu tun und sollten daher nicht als Entscheidungskriterium für Kreditvergaben und ähnliches dienen.

Der EuGH argumentiert, dass es nicht sein dürfe, dass so viel Entscheidungsmacht über Menschen auf Grundlage von Datensammlungen und deren automatisierter Auswertung, bestünde. Das automatisierte Sammeln von Daten sei diskriminierend und rechtswidrig.

Folgen des Urteils für Verbraucher

Das Urteil hat zunächst keine Folgen für Verbraucher. Dafür müsse das Urteil zunächst durch das Verwaltungsgericht Wiesbaden in ein nationales Recht übertragen werden. Wäre eine Gesetzesänderung zum Schutz der Verbraucher nötig, würde der gesamte Vorgang verzögert werden. Capital bewertet das Urteil dennoch als richtungsweisend, denn nun sei die Grundlage für höhere Transparenzanforderungen geschaffen.

Der Bund der Verbraucherzentralen (Vzbv) sehen das Urteil des EuGH als positiv. So formuliert Johannes Müller vom Vzbv gegenüber der Capital:

„Bisher mussten Wirtschaftsauskunfteien nur sehr begrenzt Auskunft über ihr Scoringverfahren geben. […] Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nun über die Logik des Verfahrens aufgeklärt werden. Ziel muss ein nachvollziehbar dargestelltes Scoringergebnis sein.“

Speicherdauer von Einträgen in die Schufa

In einem anderen Fall wurde über die Speicherdauer von Daten bei Auskunfteien wie der Schufa entschieden. Zuvor wurden Daten zu Privatinsolvenzen bis zu 3 Jahre lang gespeichert. Dies verstoße aber gegen die DSGVO.

Nach einer besonders kritischen Bemerkung des Generalswalts des EuGH zur Speicherdauer, entschieden sich die Schufa und eine weitere Auskunftei die Speicherdauer von Einträgen auf sechs Monate zu verkürzen. Andere Einträge wie z.B. fällige Kreditforderungen werden aber weiterhin bis zu 3 Jahre nach der Tilgung des Kredits gespeichert.

Fazit zum EuGH-Urteil über die Schufa

Der Schufa-Score ist sicherlich eine Thematik, mit der wir regelmäßig konfrontiert werden, wenn es um Abschlüsse von Krediten oder Kreditkarten geht, die teilweise mit attraktiven Prämien zur die Registrierung melden. In dem Zusammenhang liest man häufig Kommentare wie „Für 50€ gebe ich der Schufa nicht meine Daten“.

Diese Kommentare finden ihre Begründung im Schufa-Score, der regelmäßig schlechter wird, wenn man zu viele Kredite gleichzeitig hält. Gemäß des Urteils solle aber der Schufa-Score nicht alleinig über die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern entscheiden. Welche Entwicklungen es aufgrund dieses Urteils in den nächsten Monaten geben wird, kann man jetzt noch nicht sagen.

Aber es ist wohl zu hoffen, dass sich die Kreditvergabe in eine verbraucherfreundlichere Richtung entwickeln wird.

Quellen:
smava.de – Welche Löschfristen gibt es bei der SCHUFA?
capital.de – Speicherzeit und Score: Was folgt aus dem Schufa-Urteil?

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