Neue Verbraucherrechte rund ums Smartphone

Das Smartphone ist inzwischen zu unserem täglichen Begleiter geworden und aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Laut Statistik haben rund 89 % der Deutschen über 14 Jahre in einem Haushalt mit Smartphone. Zwischen 14 und 49 Jahre nutzen sogar über 95 % ein Smartphone. Da ist es kein Wunder, dass immer wieder neue Verbraucherrechte rund ums Smartphone entwickelt werden.

Recht auf Reparatur – auch bei Smartphones

2023 soll endlich das viel diskutierte EU-Recht auf Reparatur in Kraft treten, das natürlich auch für Smartphones gilt. Das heißt, dass Du nach Inkrafttreten des Gesetzes schon beim Kauf darüber informiert werden musst, ob das Gerät überhaupt repariert werden kann und wie hoch die Kosten von Ersatzteilen sind. Die Reparaturmöglichkeiten und die Kosten für Ersatzteile sollen also transparenter gestaltet werden, um eine nachhaltige Kaufentscheidung und die Reduzierung von Elektroschrott zu unterstützen. Zudem werden die Hersteller verpflichtet, Ersatzteile zu normen und für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. So muss auch ein älteres defektes Gerät nicht gleich in den Müll.

Neue Verbraucherrechte rund ums Smartphone

USB-C-Pflicht für alle Geräte – inklusive Smartphones

Zwar wird die USB-C-Pflicht für mobile Geräte erst am 28. Dezember 2023 zur Pflicht. Allerdings stellen die Hersteller jetzt schon viele Smartphones, E-Book-Reader usw. auf USB-C um. So kann bald jedes Smartphone mit einem Einheitsladekabel aufgeladen werden, was die Menge an Kabeln zu Hause deutlich reduzieren wird. Auch Apple wird dem Lightning-Anschluss letztendlich endgültig Lebewohl sagen müssen. Ab 2024 dürfen neue Smartphones dann nur noch mit dem Einheitsladekabel USB-C verkauft werden.

Austauschbare Akkus für Smartphones sollen kommen

Um Elektroschrott noch weiter zu reduzieren, wird dieses Jahr auch die Entwicklung einer neuen Batterieverordnung weiter vorangetrieben. Da Batterien als Schlüsseltechnologie zur Speicherung erneuerbarer Energien gelten, soll ihr ganzer Produktlebenszyklus nachhaltiger gestaltet werden. So sollen Akkus in Smartphones und Laptops in Zukunft beispielsweise von Privatpersonen selbst ausgetauscht werden können. Ein defekter Akku soll nicht mehr dafür sorgen, dass ein Smartphone weggeworfen werden muss, weil sich der Akkutausch durch einen Fachmann einfach nicht lohnt. Wie schon bei der Umstellung auf USB-C kann erwartet werden, dass die Hersteller schon frühzeitig austauschbare Akkus für ihre neuen Smartphones einplanen werden, um von der Pflicht nicht überrollt zu werden.

Neue Verbraucherrechte rund ums Smartphone

Fazit

Alle genannten Regelungen laufen im Prinzip darauf hinaus, dass Smartphones nachhaltiger werden sollen. Allerdings ist fraglich, ob sich die Verbraucher tatsächlich für eine Reparatur entscheiden, statt ein aktuelleres Smartphone-Modell mit den neusten Features zu kaufen. Wie sieht es bei dir aus? Kaufst Du Dir erst ein neues Smartphone, wenn das alte nicht mehr funktioniert, oder freust Du Dich jedes Jahr auf ein neues Modell?

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