Schufa Score bald mit weniger Gewicht? EuGH Generalanwalt legt Gutachten vor

Neue Wohnung, ein neuer und wichtiger Kredit oder ein neuer Handyvertrag geplant? Spätestens nach dem Absenden der eigenen Daten gibt es einen Schritt, der teilweise dazu führt, dass der Antrag oder die Bestellung nicht genehmigt wird. Gemeint ist hier die Abfrage der Schufa und der Ermittlung des Schufa-Scores, der die Kreditwürdigkeit des jeweiligen Kunden anzeigt.

Dieser Ablauf könnte schon in der nächsten Zeit ein wenig ins Wanken geraten, denn der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat ein Gutachten vorgelegt, welches der Schufa ein „Profiling“ vorwirft.

Update:

Nun ist der Ball so langsam ins Rollen gekommen, denn am 16.03.2023 hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs sich für eine verkürzte Aufbewahrungsdauer von Restschuldbefreiungen ausgesprochen.

Eine Entscheidung ist dies aber noch nicht, denn das Gericht muss diesem noch zustimmen, was im Sommer 2023 erwartet wird. Wenn der Europäische Gerichtshof zustimmt, kann das Anliegen aber auch danach ganz schnell beim Verwaltungsgericht in Wiesbaden auf dem Tisch liegen. Hier würde der Einzelfall geprüft werden, was dann einen Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht nachziehen würde.

Schufa-Scoring und DSGVO

Grund des Gutachtens ist, dass der Generalanwalt es nicht für gut befindet, dass viele Dienstleister, Banken und andere Unternehmen grundsätzlich die Entscheidung vom Schufa-Score abhängig machen. Aufgrund dessen soll das Verfahren zur Kreditwürdigkeit gegen das Europarecht verstoßen.

Zusätzlich zum Schufa-Score machte der Anwalt in seinem Gutachten klar, dass die Schufa öffentliche Verzeichnisse, wie z.B. das Register der Insolvenzgerichte nicht länger speichern sollen, als die öffentlichen Verzeichnisse selbst.

Schufa Score bald mit weniger Gewicht? EuGH Generalanwalt legt Gutachten vor

Wie kam es zu dem Schritt zu einem Gutachten?

In Deutschland sind mehrere Fälle aufgefallen, welche mit einem Rechtsstreit zwischen Privatpersonen und der Schufa endeten. In einem dieser Fälle ging es darum, dass ein Kläger die Schufa dazu aufforderte, seine gespeicherten Daten zu löschen und ihm diese vorher herauszugeben, da ein Kreditantrag wahrscheinlich durch den Score abgelehnt wurde.

Die Schufa reagierte im ersten Schritt natürlich auf das Anliegen und hat sich auf die Anfrage des Kunden mit einer automatisierten Mail inkl. Schufa-Score zurückgemeldet. Der Generalanwalt empfand eine automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts, welcher über eine Kreditwürdigkeit entscheidet als verboten, da diese Entscheidung einfach nicht von einer Maschine getroffen werden kann. Dies gelte auch für z.B. Banken, die durch den Score eine endgültige Entscheidung treffe, was aber grundsätzlich nicht der richtige Weg sein sollte.

Insolvenzeinträge werden zu lange gespeichert

Zusätzlich zu dem Gutachten über den Schufa-Score stehen auch die Daten von Menschen, die in der Insolvenz waren, im Fokus. Die Informationen zur Privatinsolvenz machen Insolvenzgerichte öffentlich und speichern diese Daten in einem öffentlichen Register. Nach Beendigung der Insolvenz durch Bedienung der Gläubiger oder auch durch Restschuldbefreiung speichert das Gericht die Daten noch für 6 Monate. Danach werden sie gelöscht.

Anders läuft dies bei der Schufa ab, denn dort werden die Daten für bis zu 3 Jahre gespeichert, bis sie schlussendlich gelöscht werden. Dies ist für den Generalanwalt rechtswidrig, denn gerade bei der Restschuldbefreiung ist das Ziel den Menschen wieder in das Wirtschaftsleben integrieren zu können. Dies würde aber vereitelt werden, wenn private Unternehmen wie die Schufa die Daten deutlich länger speichern dürfe.

Schufa Score bald mit weniger Gewicht? EuGH Generalanwalt legt Gutachten vor

Das Urteil wird in den nächsten Monaten erwartet

Grundsätzlich hat solch ein Gutachten nicht so einen großen Stellenwert bei Gericht, da diese nicht bindend für die jeweiligen Richter sind. Dennoch soll es aufgrund von anderen Fällen mit gleichem Ablauf Richter dem Gutachten gefolgt sein und haben dies als Rechtsstreit angenommen.

Wie sieht es bei euch aus? Was haltet ihr von der Schufa und der Kreditwürdigkeit durch einen Score? Sollte dieser Wert abgeschwächt werden und weniger Gewicht bei finanziellen Entscheidungen haben oder macht es für euch Sinn, einen solchen Wert als Entscheidungshilfe zu nutzen?

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