In den Jahren 2014 und 2015 gab es eine Klage von anderen Taxizentralen gegen Rabattaktionen von MyTaxi, wo das Unternehmen seinen Kunden Taxifahrten zum halben Preis angeboten hatte. Das Landgericht Frankfurt hatte dieser Klage 2016 stattgegeben. Danach wurden MyTaxi solche Bonusaktionen untersagt. Als Grund wurde angegeben, dass das Personenbeförderungsgesetz auch Anbieter wie MyTaxi mit einschließt und durch solche Aktionen die tarifliche Preisbindung untergraben würden.

NEWS: Urteil gefallen   MyTaxi darf Rabattaktionen anbieten

Nachdem MyTaxi 2017 in Revision ging, gab es nun am 29. März 2018 eine neue Entscheidung, wo der Bundesgerichtshof das Urteil rückgängig gemacht hat. Denn jetzt wurde entschieden, dass es sich bei MyTaxi lediglich um einen Vermittler und nicht um ein Taxiunternehmen handele, weshalb dieses auch nicht an die tariflichen Preise gebunden sei. Des Weiteren sind solche Aktionen immer örtlich und zeitlich beschränkt gewesen. Damit wird MyTaxi keine Verdrängungsabsicht der Mitbewerber unterstellt.

Merke: MyTaxi ist erfolgreich in Revision gegangen und darf nun offiziell wieder exklusive Rabattaktionen anbieten, solange diese örtlich und zeitlich begrenzt sind.

Eingefrorenes Guthaben bleibt vorerst bestehen

Trotz der neuen Entscheidung bezüglich der Rabattaktionen bleibt ein Thema immer noch ungeklärt: Was passiert mit eingefrorenem Guthaben, das man bekommen hat, wenn man Freunde geworben hat? Derzeit ist dieses Guthaben nicht verwendbar und es sieht auch nicht danach aus, dass sich hier schnell etwas tun würde. Denn weder auf der Facebookseite des Unternehmens noch auf der Infoseite gibt es neue Infos zum Thema. Grund für das Einfrieren besagter Guthaben ist, dass diese Art von exklusiven Rabatten durch das erste Urteil ebenfalls untersagt wurden.

bis zu einem neuen Urteil in der Revision ändert sich die Situation für Gutschein- und Rabattaktionen, die sich ausschließlich auf unseren Kundenkreis beschränken, nicht. Das bedeutet leider auch, dass wir Ihr mytaxi Guthaben weiterhin nicht freigeben dürfen und auch keine neuen Kulanz-Gutscheine ausgeben können. – MyTaxi Hilfe

Laut dieser Aussage, kann es passieren, dass MyTaxi das eingefrorene Kundenguthaben nun bald wieder freigeben darf. Denn die Revision war ja bekanntlich erfolgreich. Wir bleiben gespannt, ob das wirklich der Fall sein wird.

Ridesharing-App in Hamburg und ab Mai in Berlin

MyTaxi ließ sich trotz vorerst verlorenem Urteil die Weiterentwicklung von kundenfreundlichen Angeboten nicht nehmen: Mit dem Angebot MyTaxiMatch, das im Dezember letzten Jahres in Hamburg gestartet ist, konnten Nutzer bereits trotz Rabattsperre bis zu 50% für eine Taxifahrt sparen. Denn bei diesem Dienst handelt es sich um eine App, mit der man sich Mitfahrer suchen kann, sodass man sich ein Taxi teilt und weniger zahlen muss. Angeblich soll dieses Angebot nun im Mai auch in Berlin starten.

MyTaxi Ostergutschein bis 08.04.

Mit MyTaxi Gutscheincodes konnte das Unternehmen dennoch weiter verfahren. Derzeit gibt es noch eine Rabattaktion von MyTaxi, die noch bis zum 08.04. gültig ist. Dafür müsst ihr in eurer App bei eurer nächsten Hin- bzw. Rückfahrt einfach folgende Codes eingeben und spart so richtig Geld!

  • 5€ Rabatt für die Hinfahrt mit Code: HIN
  • 5 € Rabatt für die Rückfahrt mit Code: WEG
  • Gültig bis 08.04.18

Dieser Gutschein gilt in folgenden Städten:

  • Hamburg
  • Hannover
  • Lübeck
  • Düsseldorf
  • Bochum
  • Bonn
  • Essen
  • Dortmund
  • München
  • Nürnberg
  • Ingolstadt
  • Frankfurt a. M.
  • Wiesbaden
  • Darmstadt
  • Mainz
  • Offenbach
  • Berlin
  • Leipzig
  • Dresden
  • Stuttgart
  • Karlsruhe
  • Mannheim
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