Mindestlohn steigt – ab Januar 2022 gibt es wieder mehr Geld

Letzten Sommer wurde von der Mindestlohnkommission eine Empfehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in den Jahren 2021 und 2022 ausgesprochen. Während es bereits zu einer Steigerung zum 1. Juli 2021 gekommen ist, wird der Mindestlohn am 31. Dezember 2021 erneut angehoben, sodass ab 2022 ein noch höherer Mindestlohn gilt.

Wie hoch wird der gesetzliche Mindestlohn 2022 steigen?

Seit dem 1. Juli 2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,60 €. Zum 31. Dezember wird er jetzt noch einmal angehoben: Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2022 wird er dann 9,82 € betragen. Am 1. Juli 2022 gibt es eine weitere Steigerung auf 10,45 €, was sich bei der Gehaltsabrechnung schon deutlich zeigen wird.

Gelten die Mindestlöhne für alle Berufe?

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es sogenannte Branchenmindestlöhne, die in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Politik anschließend für allgemein verbindlich erklärt werden. Sie liegen häufig deutlich höher als der gesetzliche Mindestlohn. Dabei gilt der Branchenmindestlohn für alle Beschäftigten dieser Branche, selbst wenn das Unternehmen nicht tarifgebunden ist.

Folgende neue Branchenmindestlöhne ab Januar 2022 stehen bereits jetzt fest:

  • Pädagogische Mitarbeiter in der Beruflichen Aus- und Weiterbildung: 17,18 €
  • Pädagogische Mitarbeiter mit Bachelorabschluss: 17,70 €
  • Dachdeckerhandwerk für ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 13,00 €
  • Dachdeckerhandwerk für Dachdecker-Gesellen: 14,50 €
  • Elektrohandwerk: 12,90 €
  • Abfallwirtschaft: 10,45 € (bereits seit Oktober 2021)

Welche Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn gibt es?

Mindestlohn steigt – ab Januar 2022 gibt es wieder mehr GeldDer Mindestlohn gilt nicht für folgende Gruppen:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende im Rahmen der Berufsausbildung, unabhängig vom Alter
  • Langzeitarbeitslose während der ersten 6 Monate nach Ende der Arbeitslosigkeit
  • Praktikanten in einem verpflichtenden Praktikum
  • Praktikanten bei einem freiwilligen Orientierungspraktikum bis zu einer Dauer von 3 Monaten
  • Jugendliche in einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zur Berufsausbildung
  • ehrenamtlich Tätige

Gibt es nicht auch einen „Mindestlohn für Auszubildende“?

Oft wird von einer Einführung eines „Mindestlohns für Azubis“ gesprochen. Dabei handelt es sich jedoch eigentlich um die sogenannte „Mindestausbildungsvergütung“, die nicht mit dem gesetzlichen Mindestlohn verwechselt werden darf. Die Mindestausbildungsvergütung steigt allerdings ebenfalls zum Januar 2022 an und beträgt dann:

  • 585 Euro im 1. Ausbildungsjahr
  • 690 Euro im 2. Ausbildungsjahr
  • 790 Euro im 3. Ausbildungsjahr
  • 819 Euro im 4. Ausbildungsjahr

Wird es nach 2022 noch weitere Mindestlohnerhöhungen geben?

Die Mindestlohnkommission gibt alle zwei Jahre eine neue Empfehlung zur Höhe des gesetzlichen Mindestlohns ab. Die nächste Empfehlung für die Folgejahre wird die Kommission im Sommer 2022 geben. Bisher ist die Bundesregierung der Empfehlung immer gefolgt, sodass auch 2023 mit einer neuen Mindestlohnerhöhung zu rechnen ist. Wie hoch der gesetzliche Mindestlohn dann sein wird, steht aber noch nicht fest.

Was hältst Du vom gesetzlichen Mindestlohn? Steigt er schnell genug oder sollte es mit der Erhöhung schneller vorangehen?

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