Stolperfalle Lohnabtretungsklausel bei Ratenzahlung

Wenn ein Schuldner seine Schulden nicht sofort bezahlen kann, empfindet er eine angebotene Ratenzahlung meistens als große Erleichterung und unterschreibt, ohne sich die Vereinbarung genau anzusehen. Das kann unangenehme Folgen haben: Ratenzahlungsvereinbarungen, die auch Teilzahlungsvergleich oder Rückzahlungsvergleich genannt werden, enthalten häufig eine sogenannte Lohnabtretungsklausel. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät dringend ab, solch eine Vereinbarung zu unterschreiben. Wir erklären warum.

Was bedeutet Lohnabtretungsklausel?

Wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung inklusive Lohnabtretungsklausel vereinbart und wird dann eine Rate nicht pünktlich bezahlt, kann das Inkasso-Unternehmen sofort Kontakt zum Arbeitgeber des Schuldners aufnehmen und den pfändbaren Teil seines Gehalts einziehen. Durch die Lohnabtretungsklausel muss sich das Inkassounternehmen dazu nicht vorher ans Gericht wenden. Die Lohnabtretungsklausel sorgt also im Fall der Fälle für einen besonders schnellen und einfachen Zugriff auf das Konto des Schuldners, den er nicht so einfach verhindern kann. Deshalb solltest Du eine Ratenzahlungsvereinbarung, die eine Lohnabtretungsklausel enthält, besser nicht unterschrieben werden.

Auch andere Klauseln sind gefährlich

Statt einer Lohnabtretungsklausel kann eine Ratenzahlungsvereinbarung auch noch andere gefährliche Klauseln enthalten. Statt der Lohnabtretung wird manchmal die Abtretung eines „gegenwärtigen und künftigen Kontoguthabens nebst Dispositionskredit“ verlangt. Wer solch eine Vereinbarung unterschreibt, muss damit rechnen, dass das Inkasso-Unternehmen das ganze Konto leerräumen und sogar den vereinbarten Dispo-Rahmen voll ausschöpfen darf.

Lediglich Pfändungsschutzkonten (P-Konten) sind gegen eine solche komplette Abtretung von Guthaben und Dispo geschützt, wobei das P-Konto zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits existiert haben muss. Anders als bei einer Pfändung hast Du bei einer Abtretung des „gegenwärtigen und künftigen Kontoguthabens nebst Dispositionskredit“ nicht vier Wochen Zeit, Dein Konto noch schnell in ein P-Konto umzuwandeln. Denn es handelt sich hier um eine freiwillige Abtretung. Nur auf einem P-Konto ist Dein Geld – zumindest für den Erhalt des Existenzminimums – vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt.

Rechtzeitig ein P-Konto beantragen

Stolperfalle Lohnabtretungsklausel bei RatenzahlungIn Deutschland kann jede Privatperson ein sogenanntes P-Konto beantragen. Einzige Voraussetzung ist, dass Du bereits ein Girokonto besitzt. Irgendwelche Nachweise müssen nicht erbracht werden, sondern die Bank hat die Pflicht, auf Antrag einen Pfändungsschutz für Dein Girokonto einzurichten. Wer in Zahlungsschwierigkeiten ist, mit einer Pfändung rechnet oder schon einen Pfändungsbescheid bekommen hat, sollte sich sofort darum kümmern, das eigene Konto möglichst schnell in ein P-Konto umwandeln zu lassen.

Wer noch kein Konto besitzt und aufgrund einer negativen SCHUFA-Auskunft kein normales Girokonto bekommt, der kann ein sogenanntes Basiskonto eröffnen, um es in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Auf ein Basiskonto hat jeder einen Anspruch, der sich rechtmäßig in Deutschland aufhält. Laut Zahlungskontengesetz hat jeder EU-Bürger ein Recht auf ein Girokonto, um ihm die Teilhabe am alltäglichen Leben zu ermöglichen.

Fazit: Nicht vorschnell unterschreiben

Auch wenn Du in Zahlungsschwierigkeiten bist, solltest Du nicht vorschnell jede angebotene Ratenzahlungsvereinbarung unterschreiben. Von einem Ratenzahlungsvergleich mit Lohnabtretungsklausel oder mit einer Klausel zur Abtretung des „gegenwärtigen und künftigen Kontoguthabens nebst Dispositionskredit“ ist besser Abstand zu nehmen, da diese Klauseln den Gläubigern einen besonders einfachen Zugriff auf Dein Konto ermöglichen. Droht eine Pfändung, solltest Du Dein Girokonto oder Dein neues Basiskonto am besten sofort in ein P-Konto umwandeln lassen. So sollte wenigstens Dein Existenzminimum gesichert werden können.

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