Gerade gekauft, schon kaputt? Längere Gewährleistungsfrist geplant

Kennst Du das auch? Gerade erst hast Du eine neue Waschmaschine oder ein Smartphone gekauft, da geht das Ding auch schon kaputt. Gefühlt passiert das heute viel eher als früher, sodass häufig bereits von geplantem Produktverschleiß die Rede ist. Dass technische Produkte immer schneller kaputtgehen, dem soll jetzt ein Riegel vorgeschoben werden. Ein Gesetzesentwurf soll Abhilfe schaffen und die Gewährleistungsfrist verlängern. Was heute gilt, was geplant ist und was Dir das bringt, das erläutern wir in diesem Beitrag.

Welche Gewährleistungsfrist gilt derzeit in Deutschland?

Gefühlt hat man den teuren Geschirrspüler gerade erst gekauft, da sagt er schon keinen Mucks mehr oder das Display blinkt wild wie eine Weihnachtsbaumbeleuchtung. Glück gehabt hat derjenige, bei dem das wenigstens so schnell nach dem Kauf passiert, dass die gesetzliche Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Derzeit gelten folgende Regeln:

  • Bei der sogenannten Sachmängelhaftung gilt in Deutschland eine einheitliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
  • Geht das Produkt innerhalb der ersten 6 Monate kaputt, wird davon ausgegangen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag.
  • Tritt der Defekt erst nach den ersten 6 Monaten auf, muss der Kunde beweisen, dass das Produkt bei Kauf bereits mangelhaft war.

Das bedeutet, dass eine Waschmaschine, die nach 7 Monaten kaputt geht, nicht mehr ohne Beweis unter die Gewährleistung fällt. Und das bedeutet auch, dass ein Auto die gleiche Gewährleistungsfrist hat wie ein Wasserkocher vom Discounter.

Bei der Sachmängelhaftung hast Du zunächst Anspruch auf Reparatur oder Ersatzlieferung. Der Rücktritt vom Kaufvertrag und die Rückzahlung des Kaufpreises kommen erst dann infrage, wenn die sogenannte Nacherfüllung nicht funktioniert hat.

Welche Gewährleistungsfrist wird angestrebt?

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich darauf verlassen können, dass hochwertige Produkte langfristig nutzbar sind. Das Justizministerium hat deshalb einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, nach dem der 6-Monats-Zeitraum, bei dem der Kunde keinen Beweis vorlegen muss, auf ein Jahr verlängert werden soll. Zusätzlich wird gefordert, die Länge der gesamten Gewährleistungsfrist an die zu erwartende Lebensdauer der Produkte anzupassen.

Denn für Autos beträgt die Gewährleistungsfrist derzeit genauso 2 Jahre wie für einen Staubsauger. Ein Auto, das nach 2,5 Jahren einen schweren Defekt offenbart, fällt also nicht mehr unter die gesetzliche Gewährleistung, obwohl Autos nicht selten eine Lebensdauer von 20 Jahren und mehr erreichen.

Was würde eine längere Gewährleistung bringen?

Verbraucherschützer sind der Ansicht, dass eine längere Gewährleistung die Hersteller motivieren könnte, langlebigere und besser reparierbare Produkte herzustellen. Das wäre einerseits fairer und kostengünstiger für die Kunden und andererseits auch nachhaltiger und damit besser für die Umwelt. Dabei müssen Produkte mit längerer Gewährleistungsfrist nicht teurer sein als vergleichbare Produkte es derzeit sind. In anderen EU-Ländern, in denen bereits längere Gewährleistungsfristen gelten, sind die Preise nicht unbedingt höher als in Deutschland. Zudem arbeitet die EU gerade an einem „Recht auf Reparatur“, das mit einer längeren Gewährleistungsfrist Hand in Hand gehen könnte. Das bedeutet, dass von den Herstellern eine längere Garantiedauer, eine Ersatzteil-Lieferungsgarantie und ein besserer Zugang zu Informationen über Reparatur und Wartung gefordert werden sollen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Produkte auch eine entsprechende Qualität haben müssen.

FAZIT:

Bisher handelt es sich bei der verlängerten Gewährleistungspflicht nur um einen Gesetzesentwurf. Ob es wirklich zu einer verlängerten und an die Produkte angepasste Gewährleistungsfrist kommt, bleibt erst noch abzuwarten. Solange dadurch die Preise nicht stark steigen, wäre das für uns Verbraucher allerdings eine gute Sache.

 

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