Kinderbonus 2021 – wer ihn wann bekommt

Bereits letztes Jahr gab es Corona-bedingt einen Kinderbonus, der als zusätzliche Unterstützung für Familien dienen und den Konsum ankurbeln sollte. Auch dieses Jahr soll es wieder einen Kinderbonus geben. Wie hoch er diesmal ausfällt, wer Anspruch darauf hat, wie man ihn bekommt und wann er ausgezahlt wird, haben wir hier kurz zusammengestellt.

Wer bekommt den Kinderbonus 2021?

Beim Kinderbonus handelt es sich um ein zusätzliches Kindergeld. Das heißt, dass der Kinderbonus 2021 an ähnliche Voraussetzungen geknüpft ist wie das normale Kindergeld.

  • Anspruch auf den Kinderbonus 2021 hat jedes Kind, für das im Jahr 2021 mindestens ein Monat Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestanden hat.
  • Auch wenn der Kinderbonus 2021 erst im Mai ausgezahlt wird, besteht ein Anspruch auch dann darauf, wenn das Kind zum Beispiel nur bis März oder April Kindergeld bekommen hat, weil es dann seine Ausbildung beendet oder abgebrochen hat.
  • Zudem haben Kinder, die erst nach Mai 2021, aber dennoch in diesem Jahr geboren werden, Anspruch auf den Kinderbonus 2021.
  • Wer später erst eine Nachzahlung für Kindergeld 2021 bekommt, hat genauso einen Anspruch auf den nachträglichen Kinderbonus.

Wie hoch ist der Kinderbonus 2021?

Während letztes Jahr insgesamt 300 € als Kinderbonus ausgezahlt wurden, sind es im Jahr 2021 einmalig nur 150 € pro berechtigtem Kind.

Wann und wie wird der Bonus für Kinder ausbezahlt?

Kinderbonus 2021 – wer ihn wann bekommtDer Bonus zum Kindergeld wird im Mai 2021 wenige Tage nach der Bezahlung des normalen Kindergeldes als eigenständige Zahlung ausbezahlt, sofern im Mai Anspruch auf Kindergeld besteht. Sollte der Kindergeldanspruch im Mai bereits erloschen sein oder erst im späteren Verlauf des Jahres entstehen, wird der Kinderbonus 2021 erst später ausbezahlt. Wann das sein wird, scheint noch nicht festzustehen.

Leben die Eltern getrennt, wird der Kinderbonus auf das Konto desjenigen Elternteils ausgezahlt, wohin auch das Kindergeld fließt.

Lebt ein Kind mit Kindergeldanspruch in einem Heim oder einer Jugendhilfeeinrichtung, wird der Kinderbonus in der Regel an den kindergeldberechtigten Elternteil gezahlt. Bekommt das Kind das Kindergeld selbst ausgezahlt, wird ihm auch der Kinderbonus selbst überwiesen. Eine gesonderte Abzweigung des Kinderbonus an das Kind kann nach Antrag erfolgen, der Antrag muss aber bereits vor Mai 2021 bei der Familienkasse vorliegen.

Was muss ich tun, um den Kinderbonus zu bekommen?

Um den Kinderbonus zu erhalten, musst Du gar nichts tun, die Auszahlung erfolgt automatisch. Sollten sich inzwischen Deine Kontodaten geändert haben, musst Du das der Familienkasse natürlich mitteilen, sonst kommt das Geld nicht an.

Wie sieht es mit Anrechnung oder Pfändung des Bonus aus?

Von dem Kinderbonus 2021 sollen vor allem Familien mit Kindern in Deutschland profitieren, die ein geringeres Einkommen haben:

  • Der Kinderbonus wird bei Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (allgemeinsprachlich: Harz 4), beim Kinderzuschlag und beim Wohngeld nicht als Einkommen angerechnet.
  • Auch beim Unterhaltsvorschuss wird der Kinderbonus nicht berücksichtigt.
  • Wie das Kindergeld wird auch der Kinderbonus bei der Einkommensteuerveranlagung mit dem Kinderfreibetrag verglichen. Das Finanzamt prüft anschließend, ob Kindergeld mit Kinderbonus oder Kinderfreibetrag vorteilhafter für die Familie ist.
  • Kindergeld und damit auch der Kinderbonus können nicht gepfändet werden, lediglich eine Pfändung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche des Kindes wäre zulässig.

Kinderbonus 2021 – wer ihn wann bekommt

Fazit

Der Kinderbonus 2021 ist ein netter Zuschlag für Familien mit Kindern, für die dieses Jahr mindestens einen Monat Kindergeld bezogen wurde oder wird. Hier werden vor allem Familien mit geringeren Einkommen in den Blick genommen, denn der Kinderbonus wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet, wird aber beim Kinderfreibetrag vom Finanzamt berücksichtigt. Praktisch ist, dass man sich um nichts kümmern muss, sondern die Auszahlung automatisch erfolgt. Zwar sind es dieses Jahr nur einmalig 150 € – aber immerhin!