Wir haben sicherlich alle schon einmal von einer Rückruf-Aktion gehört. Was genau das eigentlich ist und was ihr als Betroffene beachten müsst, erklär ich euch in diesem Artikel.

Info: Rückruf Aktionen: Was Betroffene beachten müssen

Rückruf-Aktionen

Lebensmittel aus dem Supermarkt werden immer gründlichst kontrolliert. Manchmal gelangt bei der Produktion jedoch ein unerwünschter Stoff in das Endprodukt. Metallteilchen, Salmonellen, Coli-Bakterien und Fremdkörper gehören zu den häufigsten Gründen für Rückrufaktionen. Sobald das Lebensmittelüberwachungsamt eures Bundeslandes feststellt, das Produkte eurer Gesundheit schaden könnten, ist der Hersteller direkt dazu angehalten alle Produkte der Linie aus dem Umlauf zu ziehen. Auch werden, mit Aushängen im Supermarkt oder Meldungen in den Medien, die Verbraucher direkt von den Behörden gewarnt.

Eine zuverlässige Quelle für Rückruf-Aktionen, die von Bund und Ländern veranlasst worden, ist das Online-Portal lebensmittelwarnung.de. Wenn ein Lebensmittelproduzent selbst Mängel feststellt und sich die Produkte noch nicht in den Regalen befinden, wird ein sogenannter „stiller Rückruf“ veranlasst.

Info: Rückruf Aktionen: Was Betroffene beachten müssen

Ihr seid selbst Betroffen?

Dann könnt ihr das Produkt meistens direkt zum Händler zurückbringen. Da gibt es dann Ersatz oder den Kaufpreis zurück. Das ganze geht normalerweise auch ohne Kassenbon. Ihr habt nämlich ein Recht auf einwandfreie Produkte. So bald ein sogenannter Sachmangel vorliegt, habt ihr folgende Rechte:

  • Minderung: Ihr entscheidet euch die Ware zu behalten und kriegt dafür einen Preisnachlass
  • Schadensersatz: Wenn das Produkt schon nachweisbare Schäden verursacht hat, steht euch ein Schadensersatz zu.
  • Rücktritt vom Vertrag: Sollte die Nacherfüllung keine Option sein, gibts das Geld zurück
  • Nacherfüllung: Vom Verkäufer gibts ein mangelfreies Produkt zurück.

Mangelhafte Produkte schon verzehrt?

Hoffentlich ist das bei euch nicht der Fall, aber ich erklär euch mal was dann passiert. Die Rückgabe ist ja schonmal nicht mehr möglich. Stattdessen könnte es aber einen Schadensersatz geben. Dafür müsst ihr allerdings nachweisen, dass ihr tatsächlich durch das Produkt krank geworden seid. Experten raten dafür einfach einen Arzt aufzusuchen und die Reste des Produktes oder dessen Verpackung zu sichern. Wenn es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt, stehen dann die Chancen auf Schadensersatz recht gut.

Allerdings wird dann oft gefragt, wieso ihr das Produkt entgegen der Warnung verwendet habt. Sollte der Hersteller so gewarnt haben, dass der Rückruf nicht zu übersehen ist.

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