Heizkostenzuschuss – was sich dahinter verbirgt und wer ihn bekommt

Derzeit scheinen die Heizkosten geradezu zu explodieren. Innerhalb eines Jahres haben sich die Energiepreise um rund 35 % verteuert. Um Haushalte mit geringem Einkommen zu unterstützen, hat die aktuelle Regierung einen Heizkostenzuschuss geplant. Doch wie hoch wird er ausfallen und wer wird ihn bekommen?

Wie hoch ist der Heizkostenzuschuss?

Dem Gesetzesentwurf des Wohnungsministeriums ist zu entnehmen, dass Wohngeldempfänger einen einmaligen Heizkostenzuschuss ausgezahlt bekommen sollen. Dabei sind folgende Pauschalen vorgesehen:

  • 1-Personen-Haushalt 135 €
  • Zwei-Personen-Haushalt 175 €
  • Für jeden weiteren Mitbewohner 35 €

Gut zu wissen: Der Heizkostenzuschuss soll nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet werden, sondern es gibt ihn einfach obendrauf.

Wer hat ein Anrecht auf den Heizkostenzuschuss?

Etwa 710.00 Haushalte sollen den einmaligen Zuschuss erhalten können. Dafür muss der jeweilige Haushalt in der Heizperiode zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld bekommen haben. Da der Zuschuss an die Wohngeldzahlung gekoppelt ist, wird der Zuschuss vermutlich automatisch ausgezahlt und muss nicht extra beantragt werden. Genaues dazu ist aber noch nicht bekannt.

Reicht der Heizkostenzuschuss wirklich aus?

Die Höhe der Pauschale wurde auf der Basis von Simulationsrechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln errechnet. Dazu wurden die Heizkosten der Wohngeldhaushalte aus dem Jahr 2020 mit zu erwartenden Preissteigerungen hochgerechnet.

Heizkostenzuschuss – was sich dahinter verbirgt und wer ihn bekommtKaum wurde die Höhe der Heizkostenzuschusses bekannt, meldeten sich auch schon Verbraucherschützer zu Wort. Sie finden den Zuschuss deutlich zu niedrig, er würde den starken Heizkostenanstieg nicht ausgleichen. Weiterhin wird kritisiert, dass betroffene Haushalte vielleicht schon vor Auszahlung des Heizkostenzuschusses hohe Rechnungen für ihre Heizkosten bekommen würden, die sie dann kaum bezahlen könnten. Hier wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband eine unbürokratische Soforthilfe gefordert.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert darüber hinaus, dass der Heizkostenzuschuss auch für Studierende und Auszubildende gelten müsse. Auch andere einkommensschwachen Haushalte müssten laut Positionspapier des DGB davon profitieren, denn auch sie seien von dem Preisanstieg unverhältnismäßig stark betroffen. Da kein Energiepreisrückgang zu erwarten sei, würde zudem ein einmaliger Zuschuss nicht reichen.

Wann wird der Heizkostenzuschuss ausbezahlt?

Laut Wohnungsministerin Klara Geywitz (SPD) soll der Heizkostenzuschuss im Sommer 2022 ausgezahlt werden soll. Der Zeitpunkt wurde gewählt, damit die Betroffenen das Geld bekommen, bevor normalerweise die Betriebskostenabrechnung bei den Wohngeldbeziehern eingeht. Denn hier seien hohe Nachzahlungen zu erwarten und die monatliche Abschlagszahlung werden dadurch ebenfalls steigen. Mit dem Zuschuss soll diese zusätzliche finanzielle Belastung rechtzeitig abgefedert werden.

Fazit

Der Gesetzesentwurf muss erst noch im Kabinett beschlossen und anschließend in den Bundestag eingebracht werden. Absehbar ist, dass der Heizkostenzuschuss tatsächlich durchgesetzt wird. Ob die Summe so niedrig bleibt und ob der Zuschuss noch auf andere finanzschwache Gruppen wie Bafög-Empfänger ausgeweitet wird, bleibt abzuwarten. Wenn die Bürger die Energiewende weiter mittragen sollen, muss jedoch eine langfristigere Lösung für alle her. Mal sehen, was da noch auf uns zukommt.

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