Handyverträge nur noch 1 Jahr Laufzeit & besser Kündigungsfrist & Kündingsbutton

Bisher war es ganz normal, dass Mobilfunk- und Festnetztarife eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten haben. Aber jetzt ändert sich einiges: Ende Juni wurde im Bundesrat beschlossen, dass zukünftig Langzeitverträge in der Regel maximal nur noch ein Jahr laufen dürfen.

Das gilt z.B. für Handytarife, Fitnessstudios, Energieversorger, Streamingdienste, Online-Partnerbörsen aber auch für Zeitungs-Abos. Vertragslaufzeiten von z.B. 24 Monaten gehen nur noch, wenn auch ein 12-Monats-Vertrag zur Auswahl steht, der aber maximal 25% teurer sein darf.

Wenn man bisher seine Verträge nicht rechtzeitig gekündigt hat, verlängerten sich diese oftmals um weitere 12 Monate. Wer als Anbieter nun Verträge länger als 3 Monate verlängern will, der Muss eine Kündigungsmöglichkeit einräumen. Auch wird es reichen, einen Monat vor Ablauf des Vertrages zu kündigen. Bisher waren es meistens 3 Monate.

Handyverträge nur noch 1 Jahr Laufzeit & besser Kündigungsfrist & Kündingsbutton

Hierzu schreibt der Bundesrat: „Eine stillschweigende Vertragsverlängerung ist künftig nur noch dann erlaubt, wenn sie auf unbestimmte Zeit erfolgt und eine Kündigung jederzeit mit Monatsfrist möglich ist.“

Ebenfalls wird es einen Kündigungsbutton geben, sodass man – wenn man einen Vertrag im Internet abgeschlossen hat – diesen auch online kündigen kann. Die Änderungen gelten ab dem 1. Oktober 2021, die Kündigungsregeln etwas später. Der Kündigungsbutton wird spätestens ab dem 1. Juli 2022 verpflichtend.

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