Was passiert, wenn Du die GEZ Gebühr nicht (mehr) bezahlst?

Derzeit macht ein Bericht in den Medien die Runde, dass die ARD eine weitere Erhöhung der Rundfunkgebühr plant. Während derzeit noch 18,36 € pro Monat fällig sind, soll die Gebühr laut Wunsch der ARD in den nächsten 5 Jahren auf bis zu 25,19 € ansteigen. Angesichts der aktuellen Inflation kann man da schon mal wütend werden und sich spontan überlegen, dann einfach gar keine Rundfunkgebühr mehr zu entrichten. Doch was passiert eigentlich, wenn Du die GEZ-Gebühr nicht mehr bezahlst?

Folgen einer Zahlungsverweigerung beim Beitragsservice

Die GEZ-Gebühr oder Rundfunkgebühr ist eine Pflichtabgabe, die an den sogenannten Beitragsservice abgeführt werden muss. Sie dient dazu, die öffentlich-rechtlichen Sender zu finanzieren, um unabhängige Information zu gewährleisten und damit die Demokratie zu stärken. Dabei muss sie auch dann von einem Haushalt bezahlt werden, wenn das Angebot der Öffentlich-Rechtlichen dort gar nicht genutzt wird. Doch was passiert, wenn man sich einfach weigert, die GEZ-Gebühr zu bezahlen?

1. Festsetzungsbescheid

Wenn Du die Rundfunkgebühr das erste Mal nicht bezahlst, bekommst Du vom Beitragsservice zunächst eine Zahlungserinnerung in Form eines Festsetzungsbescheids. Darin enthalten ist nicht nur die fehlende Gebühr von 18,36 €, sondern es kommt ein Säumniszuschlag von mindestens 8 € hinzu. Insgesamt hast Du vier Wochen Zeit, um den Gesamtbetrag zu bezahlen oder Widerspruch einzulegen.

2. Vollstreckungsbescheid

Wenn Du den Festsetzungsbescheid ignorierst, gibt der Beitragsservice den Fall an die zuständige örtliche Vollstreckungsbehörde weiter. Entsprechend erhältst Du dann einen Vollstreckungsbescheid per Post. In dem Schreiben werden Dir die Konsequenzen aufgezeigt, wenn Du weiterhin nicht bezahlst. Zudem wird Dir die Möglichkeit dargelegt, die Schulden stunden zu lassen.

3. Gerichtsvollzieher

Reagierst Du auch nicht auf den Vollstreckungsbescheid, kann es passieren, dass plötzlich ein Gerichtsvollzieher bei Dir vor der Tür steht, wodurch noch höhere Kosten für Dich entstehen, da Du ihn selbst bezahlen musst. Der Gerichtsvollzieher kann eine Vermögensauskunft verlangen, der als Grundlage für die Entscheidung dient, ob die Schulden durch Pfändung eingetrieben werden. Gepfändet werden kann zum Beispiel Dein Lohn, Dein Auto oder Deine Sozialversicherungsbeiträge.

Was passiert, wenn Du die GEZ Gebühr nicht (mehr) bezahlst?

4. Gefängnisstrafe

Wenn Du keine Vermögensauskunft abgibst, kann es passieren, dass als nächster Schritt ein Haftbefehl für eine sogenannte Erzwingungshaft bzw. Beugehaft gegen Dich ergeht. Als Strafe können bis zu sechs Monate Haft drohen, wenn weder eine Vermögensauskunft erteilt wird noch die Schulden sofort bezahlt werden. Die Beugehaft soll den Willen brechen, die GEZ-Gebühr weiterhin nicht zu bezahlen. Sie hat vereinfachte Haftbedingungen, zum Beispiel musst Du keine Anstaltskleidung tragen oder Arbeit im Knast ableisten. Wer die sechs Monate ins Gefängnis geht, kann erst zwei Jahre später wieder in Haft gebracht werden. Allerdings wird die Haftstrafe in Dein Führungszeugnis aufgenommen, wie alle anderen Haftstrafen auch.

5. Weitere Konsequenzen

Wer selbst die 6-monatige Beugehaft aussitzt, bekommt zusätzlich noch ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 € aufgebrummt. Denn in diesem Fall bist Du mit der Zahlung mehr als 6 Monate im Verzug. Durch die Verweigerung der Vermögensauskunft bekommst Du zudem einen negativen Schufa-Eintrag und einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis, was Dir zum Beispiel die Wohnungssuche oder den Zugang zu einem Darlehen erschweren kann.

Fazit

Zwar will der Beitragsservice in Zukunft Inkassounternehmen einsetzen und auf Beugehaft verzichten. Einfacher und vor allem günstiger kommst Du um die GEZ-Gebühr langfristig aber trotzdem nicht herum. Da durch die verschiedenen Zusatzkosten, wie Säumniszuschlag, Mahnkosten, Gerichtsvollzieherkosten, Bußgeld und womöglich bald auch noch Inkassokosten, der zu zahlende Betrag schnell in die Höhe schießt, sparst Du letztendlich nicht, wenn Du die GEZ-Gebühr nicht (mehr) zahlst. Bleibt zu hoffen, dass der Beitrag nicht so weit steigt, wie die ARD es gerne hätte. Sicher ist das glücklicherweise noch nicht.

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