Wer sich einen Mobilfunktarif mit viel oder sogar unendlich Datenvolumen mit hohen Bandbreiten besorgt hat, da dieser dann auch nicht nur für WhatsApp Nachrichten und ein wenig Surfen genutzt werden soll, wird sich über diese Nachrichten nicht freuen.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat jetzt entschieden, dass Mobilfunkanbieter sogenannte „Heavy User“ vorerst weiterhin ausbremsen dürfen, wenn eine Funkzelle überlastet ist. Damit kassierte das Gericht eine Anordnung der Bundesnetzagentur zumindest vorläufig.
Wer ist ein sogenannter Heavy User?
Dieses Pseudonym gilt für Nutzer, die innerhalb eines Monats besonders große Datenmengen verbrauchen. Dabei ist nicht der normale Nutzer mit ein paar Gigabyte an Datenvolumen gemeint, sondern Nutzer, die:
- dauerhaft Videos in hoher Auflösung streamen
- ihr Smartphone als Internet-Ersatz nutzen
- große Downloads durchführen
- Hotspots intensiv verwenden
- den eigenen Hausanschluss durch Mobilfunk ablösen
Gerade Kunden mit absichtlich gebuchtem Unlimited Tarif oder mit hohen Datenvolumen werden hier direkt angesprochen.

Fachbegriff: Depriorisierung – Das hat dieser Ausdruck zu bedeuten
Auch für diese Einschränkung gibt es seitens der Mobilfunkanbieter einen passenden Begriff, der in diesem Fall genutzt wird. Die sogenannte Depriorisierung ist dazu da, nicht das vorhandene Datenvolumen zu begrenzen, sondern bei einer überlasteten Funkzelle bestimmten Nutzern eine geringere Priorität zuzuweisen.
Gerade auf Veranstaltungen mit vielen Menschen kann es schnell dazu kommen, dass man seine gebuchte Geschwindigkeit nicht mehr erhalten wird und somit Webseiten langsamer laden, Nachrichten schwergängig verschickt werden oder auch Downloads nicht geladen werden können.
Die Bundesnetzagentur ist eingeschritten
Diese unterschiedliche Nutzungsverteilung zwischen Kunden und Nutzern sieht die Bundesnetzagentur als Verstoß gegen die europäische Netzneutralität. Nach ihrer Auffassung dürfen Anbieter Kunden mit identischem Tarif grundsätzlich nicht unterschiedlich behandeln. Die Behörde untersagte deshalb die Verwendung entsprechender Klauseln in den Verträgen eines großen Mobilfunkanbieters.
In erster Instanz bekam die Behörde sogar Recht. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte zunächst die Auffassung der Bundesnetzagentur.

OVG sieht die Rechtslage als ungeklärt
Das OVG Münster bewertet die Situation jedoch anders. Nach Ansicht der Richter ist aktuell nicht eindeutig geklärt, ob eine solche Depriorisierung tatsächlich gegen europäisches Recht verstößt. Die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof lieferte darauf noch keine abschließende Antwort. Aus diesem Grund durfte die Verfügung der Bundesnetzagentur vorläufig nicht vollzogen werden.
Anbieter fahren die Ellenbogen aus und verteidigen die Regelung
Auch seitens der Anbieter gibt es eine Stellungnahme seitens der in den AGB verankerten Regelungen, sowie die Nutzung der Depriorisierung. Sie argumentierten, dass die Depriorisierung notwendig sei, um das Netz für alle Nutzer stabil halten zu können.
Wenn einzelne Kunden enorme Datenmengen verbrauchen, könnten sie bei überlasteten Funkzellen andere Nutzer beeinträchtigen. Die zeitweise Priorisierung anderer Kunden sollte verhindern, dass ganze Funkzellen überlastet werden.

Entscheidung steht noch aus. Folgendes gilt für Kunden
Der Fall wird folgend in aller Voraussicht das Hauptsacheverfahren zu den Richtern nach Luxemburg übergeben, damit dort eine verbindliche Einigung, bzw. Gesetz verankert werden kann. Auch argumentieren die Anbieter damit, dass die Drossel-Klausel aus tausenden bestehenden Verträgen gestrichen werden müsse, während Neukunden direkt keine Klausel finden werden.
Falls das Hauptverfahren vom Anbieter gewonnen werden sollte, könne man diese Klauseln nicht wieder nachträglich in die Verträge bringen und wären somit für die Anbieter verloren. Auch das OVG empfindet gleich, sodass der Beschluss unanfechtbar wurde. Eine Einigung wird also vom EuGH erwartet, bei dem der Streit entschieden werden soll.
Wusstet ihr von dieser Drosselung für Nutzer mit hohen Datenaufkommen? Wart ihr vielleicht sogar spürbar davon betroffen?
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Also lohnen sich solche unendlich Tarife nicht mehr
Was heisst denn Heavy User?
Ich schaue 3 Std streaming über appletv und benutze mein handy den ganzen Tag. Viel Insta, viel TikTok. Bin ich jetzt ein Heavy User? Ich diwnloade nix.
Eine genaue Zahl gibt es das wohl nicht. Es liegt ja auch dann daran, wie der jeweilige Funkmast ausgelastet ist, bei dem du dich befindest.
schwierig und für mich persönlich nicht nachvollziehbar. Ich kaufe eine Dienstleistung bewusst mit unlimitierter Sache nur um dann gedrosselt zu werden weil ich eben dies ausnutze. Ich wohne in nem Dorf und hatte mir überlegt genau dies zu tun, als Ersatz für Kabel weil dieser nur Probleme bei mir hat, als Ersatz für dsl weil es eh in den nächsten Jahren abgeschafft wird und ich nicht nochmal ne neue FRITZ!Box kaufen wollte. Wenn ich dies lese muss ich dies aber wohl… Ich hab ein 6 Personen Haushalt und da kommen dann die GB flott zusammen wenn jeder mal YouTube Netflix und co nutzt. Bei versprochenen 300mbits mit entsprechendem Preis sollte ich auch die 300mbis 24/7 im besten Falle nutzen können.
Wer braucht auch unendlich datenvolumen 10gb reicht doch wenn man nicht auf Arbeit YouTube schaut
Es geht um die Geschwindigkeit, die dann gedrosselt wird. Nicht um das Datenvolumen 😉
Toll. Habe mir gerade letzte Woche den unlimited Vertrag für 50€ geholt. Und der Hausanschluss ist zu Ende Juni gekündigt.
Das bedeutet ja nicht, dass du davon betroffen bist 🙂 Wenn bei dir dann noch ein Ballungsgebiet ist, bei dem alle nur über Mobilfunk ins Netz gehen, dann könnte es sein, dass die Regelung greift. Einfach mal schauen, wie sich das verhält, wenn alles bereit ist 🙂
Lustig ist ja auch
„man seine gebuchte Geschwindigkeit nicht mehr erhalten wird“
als ob man in Deutschland schon mal sein versprochene Geschwindigkeit erreicht hat.