📵 Datenvolumen Bremse   Gericht erlaubt Drosselung von Vielsurfern

Wer sich einen Mobilfunktarif mit viel oder sogar unendlich Datenvolumen mit hohen Bandbreiten besorgt hat, da dieser dann auch nicht nur für WhatsApp Nachrichten und ein wenig Surfen genutzt werden soll, wird sich über diese Nachrichten nicht freuen.

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat jetzt entschieden, dass Mobilfunkanbieter sogenannte „Heavy User“ vorerst weiterhin ausbremsen dürfen, wenn eine Funkzelle überlastet ist. Damit kassierte das Gericht eine Anordnung der Bundesnetzagentur zumindest vorläufig.

Wer ist ein sogenannter Heavy User?

Dieses Pseudonym gilt für Nutzer, die innerhalb eines Monats besonders große Datenmengen verbrauchen. Dabei ist nicht der normale Nutzer mit ein paar Gigabyte an Datenvolumen gemeint, sondern Nutzer, die:

  • dauerhaft Videos in hoher Auflösung streamen
  • ihr Smartphone als Internet-Ersatz nutzen
  • große Downloads durchführen
  • Hotspots intensiv verwenden
  • den eigenen Hausanschluss durch Mobilfunk ablösen

Gerade Kunden mit absichtlich gebuchtem Unlimited Tarif oder mit hohen Datenvolumen werden hier direkt angesprochen.

📵 Datenvolumen Bremse   Gericht erlaubt Drosselung von Vielsurfern

Fachbegriff: Depriorisierung – Das hat dieser Ausdruck zu bedeuten

Auch für diese Einschränkung gibt es seitens der Mobilfunkanbieter einen passenden Begriff, der in diesem Fall genutzt wird. Die sogenannte Depriorisierung ist dazu da, nicht das vorhandene Datenvolumen zu begrenzen, sondern bei einer überlasteten Funkzelle bestimmten Nutzern eine geringere Priorität zuzuweisen.

Gerade auf Veranstaltungen mit vielen Menschen kann es schnell dazu kommen, dass man seine gebuchte Geschwindigkeit nicht mehr erhalten wird und somit Webseiten langsamer laden, Nachrichten schwergängig verschickt werden oder auch Downloads nicht geladen werden können.

Die Bundesnetzagentur ist eingeschritten

Diese unterschiedliche Nutzungsverteilung zwischen Kunden und Nutzern sieht die Bundesnetzagentur als Verstoß gegen die europäische Netzneutralität. Nach ihrer Auffassung dürfen Anbieter Kunden mit identischem Tarif grundsätzlich nicht unterschiedlich behandeln. Die Behörde untersagte deshalb die Verwendung entsprechender Klauseln in den Verträgen eines großen Mobilfunkanbieters.

In erster Instanz bekam die Behörde sogar Recht. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte zunächst die Auffassung der Bundesnetzagentur.

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OVG sieht die Rechtslage als ungeklärt

Das OVG Münster bewertet die Situation jedoch anders. Nach Ansicht der Richter ist aktuell nicht eindeutig geklärt, ob eine solche Depriorisierung tatsächlich gegen europäisches Recht verstößt. Die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof lieferte darauf noch keine abschließende Antwort. Aus diesem Grund durfte die Verfügung der Bundesnetzagentur vorläufig nicht vollzogen werden.

Anbieter fahren die Ellenbogen aus und verteidigen die Regelung

Auch seitens der Anbieter gibt es eine Stellungnahme seitens der in den AGB verankerten Regelungen, sowie die Nutzung der Depriorisierung. Sie argumentierten, dass die Depriorisierung notwendig sei, um das Netz für alle Nutzer stabil halten zu können.

Wenn einzelne Kunden enorme Datenmengen verbrauchen, könnten sie bei überlasteten Funkzellen andere Nutzer beeinträchtigen. Die zeitweise Priorisierung anderer Kunden sollte verhindern, dass ganze Funkzellen überlastet werden.

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Entscheidung steht noch aus. Folgendes gilt für Kunden

Der Fall wird folgend in aller Voraussicht das Hauptsacheverfahren zu den Richtern nach Luxemburg übergeben, damit dort eine verbindliche Einigung, bzw. Gesetz verankert werden kann. Auch argumentieren die Anbieter damit, dass die Drossel-Klausel aus tausenden bestehenden Verträgen gestrichen werden müsse, während Neukunden direkt keine Klausel finden werden.

Falls das Hauptverfahren vom Anbieter gewonnen werden sollte, könne man diese Klauseln nicht wieder nachträglich in die Verträge bringen und wären somit für die Anbieter verloren. Auch das OVG empfindet gleich, sodass der Beschluss unanfechtbar wurde. Eine Einigung wird also vom EuGH erwartet, bei dem der Streit entschieden werden soll.

Wusstet ihr von dieser Drosselung für Nutzer mit hohen Datenaufkommen? Wart ihr vielleicht sogar spürbar davon betroffen?

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