Für Bedürftigte: Bund bezuschusst Urlaub mit 90 Prozent

Die Zeit der Pandemie ging bzw geht wohl an niemanden spurlos vorbei. Gestern hat der Bund 50 Mio Euro für ein besonderes Programm bis Ende 2022 bereitgestellt. Dank diesem Programm können sich Familien mit kleinem und mittleren Einkommen unter bestimmten Kriterien und Voraussetzungen einen Urlaub leisten.

Dabei hat man die Wahl aus 63 gemeinnützigen Familienferienstätten aus dem ganzen Bundesgebiet. Berechtige können bis zu sieben zusammenhängende Nächte buchen und müssen einen Eigenanteil von 10% leisten. Dies betrifft die Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Kosten für die Anreise, Kurtaxe oder Ausflüge etc zählen nicht dazu. Es betrifft die Unterkunft und deren Verpflegung.

Für Bedürftigte: Bund bezuschusst Urlaub mit 90 Prozent

Wer ist berechtigt?

Die Berechtigung hierfür liegt vor allem am Einkommen der Familie. Wer beispielsweise mit einem Kind unter 6 Jahren ein gemeinsames Einkommen von unter 52.080€ jährlich hat – ist berechtigt. Alleinerziehende dürfen bei einem Kind mit 6 Jahren ein Einkommen von 40.344€ nicht überschreiten. Es gelten für verschiedene Altersgruppen verschiedene Obergrenzen, am besten hilft euch der Einkommensrechner. Dieser fragt aber noch nicht alle wichtigen Faktoren ab, deshalb wird bald ein anderer Rechner online gestellt.
Zum Einkommen zählen sämtliche Einkommensarten wie Kindergeld, Unterhalt, Rente etc.

Wer Sozialhilfe erhält, ist automatisch berechtigt. Zudem gilt es auch, wenn ihr ein Schwerbehindertes Kind habt oder ihr oder euer Partner schwerbehindert ist.

Wie ist der Ablauf?

Ihr könnt euch hier Unterkünfte heraussuchen und diese Anschreiben, erst bei Kontakt und Antwort müsst ihr eure Berechtigung „beweisen“.  Es besteht zu dem kein Rechtsanspruch! Es gibt kein Portal, in dem ihr die Reisezeiträume auswählen könnt etc, man muss sich für den Urlaub „bewerben“ und am besten direkt gewünschte Reisezeiträume angeben. Diese dürfen zwischen dem 01.Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2022 liegen.

Weitere Informationen findet ihr in der Mitteilung des BMFSFJ – dort werden die Tage sicherlich noch mehr Details und ausführlichere Informationen preisgegeben.

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