"Corona-Auszeit für Familien" Erholung für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen ermöglichen

Christine Lambrecht und eine Gruppe von Menschen im Freien an der Unterkunft in Bünsdorf
Christine Lambrecht (Bildmitte) im Erholungs- und Bildungszentrum Wittensee in Schleswig-Holstein© Jens Ahner

Auftakt für die "Corona-Auszeit für Familien - Familienferienzeiten erleichtern": Ab jetzt können Familien mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien, die Angehörige mit einer Behinderung haben, einen einwöchigen Urlaub buchen, um sich ab Oktober in einer gemeinnützigen Familienferienstätte zu erholen. Die "Corona-Auszeit für Familien" ist Teil des zwei Milliarden Euro umfassenden Programms "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" der Bundesregierung. Ziel ist es, Familien eine Erholung von den Belastungen der Corona-Pandemie zu ermöglichen.

Anlässlich des Buchungsstarts besuchte Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht am 23. September das Erholungs- und Bildungszentrum Wittensee in Schleswig-Holstein.

Christine Lambrecht: Nach den enormen Anstrengungen durch die Pandemie sehnen sich viele Familien danach, endlich wieder rauszukommen, abzuschalten und Kraft zu tanken. Nicht jede Familie kann sich einen Urlaub leisten, aber alle sollen sich erholen können. Eine Familien-Auszeit wollen wir gerade für die Menschen ermöglichen, die es schwerer haben als andere. Für Familien mit kleinen Einkommen und kleinen Wohnungen waren die Monate mit geschlossenen Kitas und Schulen besonders hart. Genau für diese Menschen starten wir heute die 'Corona-Auszeit für Familien' als Teil unseres Aufholpakets. So können Familien zusammen durchatmen. Ich danke allen Familienferienstätten und Jugendherbergen, die sich in unserem Programm engagieren und Familien damit eine gute gemeinsame Zeit und Erholung ermöglichen.

Von Vergünstigungen profitieren

Berechtigte Familien müssen für ihren Aufenthalt im Rahmen der "Corona-Auszeit" nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung bezahlen. Die restlichen Kosten erhält die Einrichtung aus den Mitteln des Aufholpakets der Bundesregierung. Möglich sind bis zu sieben Tage Familienurlaub bis Ende 2021 und weitere bis zu sieben Tage im Jahr 2022. Insgesamt stehen für die "Corona-Auszeit für Familien" 50 Millionen Euro zur Verfügung.

Unterkunft finden

Familien, die im Rahmen der Corona-Auszeit einen stark vergünstigten Aufenthalt in einer Familienferienstätte oder Jugendherberge buchen wollen, finden dazu ab sofort auf der Unterseite zur "Corona-Auszeit für Familien" alle Informationen. Eine Deutschlandkarte bietet dort einen Überblick über alle Einrichtungen, die ab Oktober Plätze anbieten. Familien können sich über Besonderheiten der Einrichtungen wie zum Beispiel Barrierefreiheit informieren und direkt ihre Buchungsanfrage starten.

Die angeschriebene Einrichtung nimmt dann mit der Familie Kontakt auf und gibt eine Rückmeldung, ob zum gewünschten Buchungszeitraum freie Plätze vorhanden sind. Wenn die Buchung verbindlich wird, muss die Familie ihre Berechtigung nachweisen. Hierfür gibt es ein eigenes Formular, das ebenfalls auf der Internetseite zur "Corona-Auszeit" zur Verfügung steht.

Kostenlose Beratungshotline

Außerdem steht Familien eine kostenlose Beratungshotline zur Verfügung. Diese ist an sechs Tagen in der Woche unter der Nummer 0800 866 11 59 erreichbar.

Voraussetzungen prüfen

Mit dem aktuellen Einkommensrechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung erhalten Interessierte Orientierung, ob die vergünstigten Preise der "Corona-Auszeit für Familien" auch für sie gelten. Berechnungsgrundlage sind die Sozialhilfe-Regelsätze, die seit dem 1. Januar 2021 gültig sind, woraus sich die jeweiligen Einkommensgrenzen für die Familien ergeben. Unterschreitet eine Familie die Einkommensgrenze, so ist sie zu einem vergünstigten Urlaub berechtigt.

Für Familien mit einer oder einem Angehörigen, der einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr haben, entfallen die Einkommensgrenzen für eine "Corona-Auszeit".

Ein detaillierter Online-Check zur Prüfung der Berechtigung wird demnächst auf der Website des Bundesfamilienministeriums zur Verfügung stehen.