Finanzielle Entlastung in der Energiekrise? EEG Umlage, Pendlerpauschale & Co

Ob Strom, Öl, Gas oder Benzin – die Energiekosten stiegen schon im letzten Herbst deutlich an und scheinen jetzt gerade zu explodieren. Um die Menschen in Deutschland zu entlasten, sieht die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen vor. Doch was bringen die wirklich und wann wird man sie finanziell zu spüren bekommen?

Ab Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr

Die Abschaffung der EEG-Umlage steht schon länger fest. Zum 1. Januar 2022 wurde sie schon von 6,5 Cent pro kWh auf 3,72 Cent pro kWh (netto) gesenkt. Ab 1. Juli dieses Jahres wird sie dann völlig abgeschafft. Laut Referentenentwurf soll die Abschaffung der Umlage auch privaten Haushalten zugutekommen, sodass die Stromanbieter den Preis entsprechend mindern müssten. Dies gilt nur nicht für Verträge, die ab dem 23.2.2022 geschlossen wurden und eine Preisgarantie inkl. Entwicklung der EEG-Umlage umfassen.

Da sich die Absenkung der Stromkosten erstmal nicht auf die Pauschalen Abschläge auswirkt, wirst Du die Ersparnis erst bei der Jahresabrechnung sehen können, wenn die Nach- oder Rückzahlungen anders ausfallen als gedacht.

Höherer Heizkostenzuschuss im Sommer 2022

Im Sommer 2022 bestimmten Haushalten einen Heizkostenzuschuss auszuzahlen, steht auch schon länger auf dem Plan der Bundesregierung. Der Heizkostenzuschuss ist für Wohngeldempfänger, Studierende mit BAföG und Auszubildende mit unterstützenden Leistungen vorgesehen. Aufgrund der Verschärfung der Energiekrise durch den Ukraine-Krieg wurde die ursprünglich geplante Höhe aber noch mal angepasst.

  • Wohngeld-Empfänger bekommen 270€ bei Haushalten mit einer Person, 350€ bei zwei Personen und für jedes weitere berechtigte Familienmitglied zusätzlich 70€.
  • Studierende mit BAföG und Azubis mit Ausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld und Aufstiegsgeförderte erhalten 230€. Diese Berechtigten müssen den Heizkostenzuschuss ab Juni 2022 aktiv selbst beantragen, um ihn zu erhalten.

Steigende Pendlerpauschale rückwirkend zum 01. Januar 2022

Finanzielle Entlastung in der Energiekrise? EEG Umlage, Pendlerpauschale & CoDie Pendlerpauschale soll Berufspendler unterstützen, die weiter als 21 Kilometer vom Arbeitsort entfernt wohnen. Dabei wurde die Pendlerpauschale rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 38 Cent pro Kilometer angehoben. So können Arbeitnehmer mit einer entsprechenden Pendelstrecke bei der nächsten Steuererklärung für die einfache Wegstrecke pro Arbeitstag jetzt diesen Betrag pro Kilometer geltend machen. Zu sehen sein wird die höhere Pendlerpauschale erst dann, wenn Du Deine Steuererklärung für dieses Jahr machst – also leider erst nächstes Jahr.

Wer Arbeitslosenunterstützung oder Grundsicherung erhält, soll voraussichtlich eine Einmalzahlung von 100€ bekommen, wobei die Auszahlung noch nicht festgelegt ist.

Höhere Freibeträge bei der Steuer für 2022

Rückwirkend zum 01. Januar 2022 sollen auch noch der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 € auf 1200 € erhöht werden. Auch der Grundfreibetrag wird angehoben – und zwar um 363€ auf 10.347€. Die beiden Erhöhungen können dazu führen, dass Du eine höhere Steuerrückzahlung für 2022 bekommst bzw. weniger nachzahlen muss. Mit dem Geld rechnen kannst Du allerdings dann ebenfalls erst 2023, wenn Dein Steuerbescheid von 2022 kommt.

Sofortzuschlag für ärmere Heranwachsende

Ab Juli 2022 soll voraussichtlich ein Sofortzuschlag für Kinder ausgezahlt werden, die besonderer finanzieller Unterstützung bedürfen. Das bedeutet, dass Kinder und Jugendliche aus Familien, die von Grundsicherung leben oder von Armut betroffen sind, 20€ pro Monat zusätzlich erhalten sollen. Den Sofortzuschlag erhalten betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Kinderzuschlag haben und auch beantragt haben. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf aber noch zustimmen.

Fazit

Zwar hört sich das Entlastungspaket auf den ersten Blick erstmal umfangreich an. Allerdings treffen bestimmte Voraussetzungen auf viele Menschen gar nicht zu, sodass sie von einigen Maßnahmen gar nicht profitieren. Zudem werden viele der Entlastungen nicht sofort spürbar sein, sondern erst mit der Jahresabrechnung des Energieversorger oder bei eventuellen Steuerrückzahlungen im nächsten Jahr. Hältst Du die geplanten Entlastungen für ausreichend?

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