Abhilfeklage – wie die neue Sammelklage funktioniert

Die Abhilfeklage ist eine neu eingeführte Form der Klage in Deutschland. Sie soll es Verbrauchern erleichtern, ihre Rechte gegenüber Unternehmen durchzusetzen, indem Verbraucherverbände die Klage für alle Betroffenen gemeinsam übernehmen.

Welche Vorteile der Abhilfeklage?

Eine Abhilfeklage hat den Vorteil, dass nicht jeder Betroffene selbst klagen muss. Betroffene können sich einfach in das Klageregister eintragen, wenn zum Beispiel eine Verbraucherzentrale eine Klage gegen ein Unternehmen wegen bestimmter Geschäftspraktiken eingereicht hat. Dadurch schließen sich die Betroffenen der eingereichten Abhilfeklage an. Durch eine Abhilfeklage können beispielsweise Schadensersatz-, Reparatur- oder Ersatzlieferungsansprüche gleich für mehrere Verbraucher durchgesetzt werden. Gerade bei geringen Summen lohnt sich die Abhilfeklage, da der Betroffene nicht selbst klagen und die Prozesskosten bezahlen muss.

Welche Fälle eignen sich für Abhilfeklagen?

Wenn Unternehmen rechtswidrige Geschäftspraktiken haben, sind oft viele Verbraucher gleichzeitig betroffen. Dies betrifft zum Beispiel unzulässige Preiserhöhungen oder Vertragskündigungen. Haben viele Betroffene die gleichen Ansprüche an ein Unternehmen, kann mit der Abhilfeklage gemeinsam gegen das Unternehmen vorgegangen werden.

Die Abhilfeklage eignet sich zum Beispiel, um folgende Dinge durchzusetzen bzw. dagegen anzugehen:

  • für Schadensersatz
  • für eine Vertragsauflösung
  • für eine Reparatur
  • für eine Ersatzlieferung
  • für eine Preisminderung
  • für eine Kaufpreiserstattung
  • gegen eine Vertragskündigung
  • gegen eine Preiserhöhung

Abhilfeklage – wie die neue Sammelklage funktioniert

Wie funktioniert eine Abhilfeklage?

Wurden mindestens 50 Verbraucher von einem Unternehmen geschädigt, kann ein Verbraucherverband – sozusagen stellvertretend – Abhilfeklage einreichen. Um Abhilfeklage einreichen zu können, muss der Verbraucherverband bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Das Gericht eröffnet dann ein sogenanntes Klageregister, wo sich Betroffene eintragen können, um sich der Klage anzuschließen. Ein Eintrag ist noch bis zum Ablauf von 3 Wochen nach Abschluss der mündlichen Verhandlung möglich. Im Klageregister eingetragene Ansprüche verjähren nicht.

Erfolgt eine gerichtliche Entscheidung, ergeht ein sogenanntes Abhilfegrundurteil, das den weiteren Ablauf regelt. Danach wird ein Sachverwalter bestimmt und das Geld an die Betroffenen ausgezahlt, die sich rechtzeitig ins Klageregister eingetragen haben.

Was unterscheidet die Abhilfeklage von der Musterfeststellungsklage?

Seit 2018 gibt es die Musterfeststellungsklage, mit der Verbraucherzentralen ebenfalls schon gegen Unternehmen vorgehen können. Sie endet in der Regel mit einem Vergleich oder einem Urteil. Bei einem Vergleich bekommen die Betroffenen direkt eine Entschädigung. Bei einem Urteil hingegen wird nur eine verbindliche rechtliche Einordnung des Sachverhalts vorgenommen, die Unternehmen werden aber nicht direkt in die Pflicht genommen. Das bedeutet, dass Betroffene immer noch einmal selbst den Klageweg beschreiten müssen. Bei einer Abhilfeklage ist dies nicht notwendig, sondern es kommt ggfs. direkt zur Auszahlung.

Abhilfeklage – wie die neue Sammelklage funktioniert

Fazit

Die Abhilfeklage macht es leichter, dass Verbraucher gegen ein Unternehmen vorgehen können. Denn die Klage wird von einem Verbraucherverband geführt und jeder Betroffene kann sich durch einen Eintrag ins Klageregister ganz einfach daran beteiligen. Anders als bei der Musterfeststellungsklage wird bei einem erfolgreichen Abhilfeklage-Ergebnis das Geld direkt an die Betroffenen ausgezahlt, ohne dass sie selbst Klage einreichen müssen.

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