🔎 Schufa unter Druck: Alte Daten von Verbrauchern in Schattendatenbank gespeichert

Die Meinungen über die Schufa gehen immer weit auseinander. Aber nicht, wenn es um den Datenschutz geht. Aktuell steht die Schufa erneut im Mittelpunkt einer Datenschutz-Debatte. Nach Recherchen von NDR und der SZ soll die Auskunftei neben ihrer regulären Datenbank eine weitere mit Sammlung historischer und längst gelöschten Informationen über Millionen Verbraucher führen. Die sogenannte Schattendatenbank.

Was ist die Schattendatenbank?

Nach aktuellen Recherchen soll es sich dabei um eine Datenbank handeln, die historische Daten enthalten soll. Unter anderem soll in dieser die folgenden Daten von Millionen Verbrauchern gespeichert sein:

  • Alte Kredite
  • Bereits beglichene Forderungen
  • Frühere Provatinsolvenzen
  • Alte Zahlungsstörungen
  • Veraltete Vertragsdaten

Brisant an dieser Datenbank ist, dass viele Verbraucher von ihrer Existenz nichts wissen oder wussten. Die Schufa selber bestätigt allerdings die Existenz einer solchen Datenbank, möchte nur von dem Begriff Schattendatenbank Abstand nehmen. Laut dem Unternehmen werden die Daten ausschließlich zu Test- und Kontrollzwecken genutzt.

🔎 Schufa unter Druck: Alte Daten von Verbrauchern in Schattendatenbank gespeichert

Wofür sollen die Daten genutzt werden?

Laut Schufa dienen die historischen Daten dazu, neue Verfahren zur Bonitätsbewertung zu überprüfen. Genauer gesagt möchte die Auskunftei mit diesen alten Daten unter anderem:

  • Neue Score-Modelle testen
  • Bestehende Verfahren validieren
  • Risikobewertungen überprüfen

Die Nutzung der Daten soll ausschließlich unter der Aufsicht der Finanzaufsicht BaFin stattfinden. Daten- und Verbraucherschützer sehen jedoch Zweifel, ob die genannten Gründe für die Verarbeitung ausreichend ist. Befürchtet wird, dass die Daten theoretisch auch für operative Entscheidungen genutzt werden könnten.

DSGVO: Die zentrale Frage

Die Datenbank und auch die Speicherung, sowie Verarbeitung der Daten seitens der Schufa wirft einige Fragen zum Thema Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf. Diese Verordnung sieht vor, dass personenbezogene Daten gelöscht werden müssen, sobald sie dafür den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich sind.

Kritiker werten diese Speicherung als eine Verletzung gegen das „Recht auf Vergessenwerden„. Auch wenn die Schufa sich auf ein berechtigtes Interesse der Daten beruft. Die Rechtslage ist bislang nicht abschließend geklärt.

🔎 Schufa unter Druck: Alte Daten von Verbrauchern in Schattendatenbank gespeichert

Wie viele Menschen könnten betroffen sein?

Nach eigenen Angaben hält die Schufa eine Datenbank mit rund 68 Millionen Personen, die in Deutschland leben. Da sich in dieser Datenbank sicherlich auch Menschen befinden, die schon „gelebt“ haben und somit die Datenbank mit allerlei Daten gefüttert haben, kann davon ausgegangen werden, dass Millionen von Menschen noch in diesem Datensatz stecken.

Datenschützer und Politik reagieren

Durch die Enthüllungen sprechen Verbraucherschützer von einem möglichen Verstoß gegen das Datenschutzrecht. So beschäftigt sich der hessische Datenschutzbeauftragte bereits mit dem Thema und verweist auf laufende Prüfungen.

Da bereits mehrere Gerichtsverfahren rund um die Speicherpraxis und Berechnung des Schufa-Scores laufen, wird sicherlich auch diese Speicherung von Daten mit in den Verfahren ins Gespräch kommen.

🔎 Schufa unter Druck: Alte Daten von Verbrauchern in Schattendatenbank gespeichert

Was können Verbraucher tun?

Wer wissen möchte, welche Daten die Schufa aktuell gespeichert hat, kann weiterhin eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern und gegebenenfalls selber überprüfen, was die Schufa von einem weiß.

Wichtig hierbei ist allerdings, dass aktuelle Berichte darauf hindeuten, dass die „Schattendatenbank“ möglicherweise nicht Bestandteil dieser Auskunft ist. Der Verbraucherschutz ist durch Untersuchungen dran, auch diese Daten für eine Einsicht und auch Löschung zu ermöglichen.

Was haltet ihr von der Praxis der Schufa? Sind eure alten Daten egal, weil Vergangenheit und es ist plausibel, dass das Unternehmen damit arbeiten kann oder darf sowas nach Datenschutz nicht passieren?