Der Heilige Abend und damit die Zeit der alljährlichen Bescherung rückt unaufhaltsam näher. Auch wenn das Fest der Liebe mit seiner ganz eigenen Atmosphäre die Menschen in seinen Bann zieht, steht eines immer noch eindeutig im Vordergrund – die Geschenke! Doch was tun, wenn ihr ein Geschenkt doppelt bekommt, es euch eventuell nicht passt oder das wohl schlimmste Szenario eintrifft und es euch einfach nicht gefällt, ihr also eure Weihnachtsgeschenke umtauschen wollt?

Mittlerweile haben einige Onlineshops für solche Fälle präventiv vorgesorgt und die etwaigen Rückgabefristen für in der Vorweihnachtszeit gekaufte Artikel großzugig verlängert. Umtausch also kein Problem, mag man meinen. Allerdings müsst ihr einige Dinge beachten. Insbesondere im stationären Handel könntet ihr auf Probleme stoßen, wenn ihr Weihnachtsgeschenke umtauschen wollt. Was letzten Endes ausschlaggebend ist und auf was ihr euch alles einstellt müsst, erfahrt ihr in den folgenden Zeilen.

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Weihnachtsgeschenke umtauschen: So macht ihr es richtig!

Weihnachtsgeschenke umtauschen: Im Onlinehandel

In Deutschland ist das Widerrufsrecht für Bestellungen über das Internet oder den Fernabsatz gesetzlich geregelt. Das trägt nicht ganz unerheblich zur Kundenfreundlichkeit bei und schützt uns vor unwiderrufbaren Fehleinkäufen. Im Klartext heißt das: Alle online bestellten Artikel könnt ihr innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Doch es gibt Ausnahmen.

Ausnahmen: vom Umtausch ausgeschlossen

Nicht alle Produkte können innerhalb des Zeitrahmens von 14 Tagen umgetauscht werden. Verderbliche Ware wie etwa Schnittblumen oder allgemein botanische Artikel sowie Lebensmittel können aufgrund ihrer Vergänglichkeit nicht umgetauscht werden. Auch individuelle Geschenke wie Fotobücher oder Artikel, die eine persönliche Note, beispielsweise eine namentliche Gravur oder ähnliche Merkmale, vorweisen, können nicht umgetauscht werden.

Rücksendung: Diese Kosten kommen auf einen zu

Die Kosten für die Rücksendung von Artikeln unterscheiden sich je nach Anbieter. Viele Händler bieten inzwischen einen kostenlosen Rückversand an. Oftmals ist dieser kostenlose Service an einen ganz bestimmten Warenwert gekoppelt. Rücksendekosten, die aufgrund einer Auslandsbestellung anfallen, werden allerdings nicht übernommen.

Darüber hinaus seid ihr dazu verpflichtet, immer die günstigste Versandmöglichkeit mit einem üblichen Paketdienstleister zu wählen. In der Bekleidungsbranche legen Händler, wie unter anderem ASOS oder H&M, ihren Paketen Rücksendeaufkleber für bezahlte Rücksendungen bei. Das spart logistischen Aufwand. Sollte solch ein Aufkleber nicht vorhanden sein, solltet ihr diesen beim Versender anfragen. Denn für die Versender sind solche Retoursendungen günstiger als für euch als Endkunden.

Wichtig! Achtet auf die Quittung bei Rücksendungen!

Es passiert zwar nicht oft, aber unter gewissen Umständen könnte es passieren, dass euer zurückgeschicktes Paket nicht beim Händler ankommt. Auch wenn ihr es regelkonform bei einem entsprechenden Paketdienstleister in Auftrag gegeben habt. Meistens sind Komplikationen und Ungereimtheiten im logistischen Ablauf des Dienstleisters daran schuld. Damit ihr in solchen Fällen abgesichert seid, müsst ihr auf jeden Fall die Quittung für das Abschicken der Rücksendungen aufbewahren. So erwarten euch keine bösen Überraschungen.

Spezielle Rückgabefristen zur Weihnachtszeit

In den letzten Jahren hat sich während des Weihnachtsgeschäfts der Trend durchgesetzt, dass diverse Onlinehändler ihre Deadlines für Rückgaben verlängert haben. Vorreiter mit dieser Serviceleistung war niemand geringeres als der Onlineriese Amazon. Diese speziellen Rückgabefristen erlauben einen größeren zeitlichen Spielraum, um etwaige Weihnachtsgeschenke umtauschen zu können. Welche Onlinehändler den Trend der verlängerten Fristen mitgehen, zeigt euch die folgende Auflistung.

Amazon

  • Rückgabefrist: 31. Januar 2019
  • Gilt für Bestellungen, die im Zeitraum vom 1. November 2018 bis 31. Dezember 2018 versandt wurden.
  • Ab einem Warenwert von 40 Euro sowie für Bekleidung und Schuhe sind Rücksendungen kostenfrei.
  • Retouren: Über das Rücksendezentrum auf eurem Amazon-Kundenkonto könnt ihr ganz einfach das Etikett für die Rücksendung ausdrucken.

About You

  • Rückgabefrist: 100 Tage
  • Retouren: Rücksendungen jeglicher Art sind kostenlos.
  • Aufkleber und Rücksendeschein liegen immer dabei. Paket dementsprechend präparieren und bei einem Paketdienstleister abgeben. Zum Beispiel in einer DHL-Packstation oder in einem Hermes-Paketshop.

Zalando

  • Rückgabefrist: 100 Tage
  • Retouren:Retouren aller Art sind frei von jeglichen Kosten.</li<
  • Aufkleber und Rücksendeschein liegen immer dabei. Paket dementsprechend präparieren und bei einem Paketdienstleister abgeben. Zum Beispiel in einer DHL-Packstation oder in einem Hermes-Paketshop.

ASOS

  • Rückgabefrist: 31. Januar 2019
  • Gilt für alle Bestellungen, die zwischen dem 1. November 2018 und dem 24. Dezember 2018 bei ASOS eingegangen sind.
  • Retouren: Beiliegende Rücksendeformular und das Etikett für die Retour nutzen. Alle Rücksendungen sind losgelöst vom Warenpreis kostenfrei.

H&M

  • Rückgabefrist: 45 Tage
  • Gilt für alle Bestellungen, die zwischen dem 27. November 2018 und dem 18. Dezember 2018 bei H&M getätigt wurden.
  • Die Bearbeitung der Rücksendungen dauern aktuell etwas länger. Ist eure Retour nach Ablauf von 18 Tagen noch immer nicht in eurem Kundenkonto zu sehen, kontaktiert H&M direkt.
  • Rückerstattung: Wenn ihr die online gekauften Artikel per Hermes zurückschickt, wird euch der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet. Nutzt dafür die schnellere Bearbeitung das beigelegte Retourenetikett.

OTTO

  • Rückgabefrist: 31. Januar 2019
  • Retouren: Rücksendungen sind bei OTTO frei von jeglichen Kosten. Die Rücksendung müsst ihr in einem OTTO-Shop oder in einem Hermes-Paketshop abgeben.

Conrad Electronic

  • Rückgabefrist: 30 Tage
  • Rückerstattung: Die Rückerstattung erfolgt, wenn ihr eine Kopie der Quittung mit den entstanden Rücksendekosten via E-Mail an sales@conrad.com sendet. Wählt immer die kostengünstigste Versandmethode.
  • Ihr habt die Wahl zwischen einer Rückerstattung des Kaufbetrags, einem Ersatzprodukt oder dem Erhalt einer Gutschrift in Höhe des Kaufbetrages für euer Conrad-Konto.
  • Der Retourenprozess dauert durchschnittlich 3 bis 4 Wochen.

myToys

  • Rückgabefrist: 31. Januar 2019
  • Gilt für alle Bestellungen, die zwischen dem 1. Oktober 2018 und dem 23. Dezember 2018 eingegangen sind.
  • Produkte, die über Direktlieferanten versandt wurden, profitieren nicht von der verlängerten Rückgabefrist.
  • Retouren bei myToys sind kostenlos.

Saturn

  • Rückgabefrist: 15. Januar 2019
  • Gilt für alle Einkäufe, die zwischen dem 1. Dezember 2018</strong und dem 24. Dezember 2018 getätigt wurden.

Tchibo

  • Tchibo bietet anstatt eines verlängerten Rückgaberechts, ein verlängertes Umtauschrecht an.
  • Umtauschfrist: 31. Januar 2019
  • Gilt für alle Einkäufe, die zwischen dem 1. November 2018 und dem 31. Dezember 2018 getätigt wurden.

CHRIST

  • Rückgabefrist: 31. Januar 2018
  • Retouren: Rücksendungen sind kostenfrei.

Weihnachtsgeschenke umtauschen: So macht ihr es richtig!

Weihnachtsgeschenke umtauschen im Geschäft: Gibt es Regelungen?

Anders als in der Sparte des Onlinehandels obliegen die stationären Fachgeschäfte keinen gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des Warenumtausches. Nichtsdestotrotz kommt es nach einem Einkauf im Geschäft nicht selten vor, dass das Produkt einem letzten Endes doch nicht so wirklich zusagt. Die Konsequenz: Ein Umtausch muss her. Doch wie funktioniert dieser, wenn es keine einheitlichen Regelungen gibt? In diesem Fall müsst ihr auf die Kulanz des jeweiligen Geschäfts hoffen. Denn diese dürfen frei entscheiden, ob sie einem Umtausch zustimmen oder eben nicht.

Nachweis des Einkaufs

Solltet ihr einen Umtausch anstreben, ist es wichtig, dass ihr in erster Linie einen Kaufbeleg besitzt. Die einfachste Form ist der Kassenbon oder die Quittung. Die Kreditkartenabrechnung oder der Kontoauszug mit dem entsprechenden Vermerk des Kaufs tun es ebenfalls.

Die Möglichkeiten des Umtausches

Selbst wenn das Geschäft Kulanz walten lässt und einem Umtausch zustimmt, ist eine entsprechende Rückerstattung des Kaufbetrags eher die Seltenheit. Stattdessen bieten Händler vermehrt Gutscheine an, die auf ein anderes Produkt des Sortiments zugeschnitten sind. Das Geschäft entscheidet in dem Fall, was im Austausch angeboten wird. In Sachen Bekleidung könnt ihr in der Regel die Ware gegen ein Modell in der passenden Größe oder Farbe eintauschen.

Umtausch nicht möglich – Weihnachtsgeschenke verkaufen

Der schlimmste Fall ist eingetreten: Ihr habt die Rückgabefristen verpasst, könnt das unliebsame Weihnachtsgeschenk nicht umtauschen und wisst nicht, wie es jetzt weitergehen soll. Kein Grund zur Panik! Euch bieten sich immer noch einige Alternativen, wie ihr mit dem Weihnachtsgeschenk verfahren könnt. Was genau ihr tun könnt, haben wir für euch zusammengetragen.

eBay – Einfach weiterverkaufen!

Eine simple wie auch clevere Lösung ist das Verkaufen des Weihnachtsgeschenks. Die erste und größte Anlaufstelle sollte in dem Fall die Plattform von eBay sein. Die Auswahl an unterschiedlichsten Produkten ist gigantisch und Käufer sowie Verkäufer sind in der Regel schnell gefunden. Nach Weihnachten ist die Verkaufsplattform besonders mit Artikeln gefüllt, so dass noch mehr potenzielle Käufer angelockt werden.

Einen klitzekleinen Haken hat das Weiterverkaufen auf eBay dann doch. Das Unternehmen bietet natürlich seine Plattform nicht zum Spaß an, sondern möchte Gewinn erzielen. Dieser wird durch eine Verkaufsprovision erzielt, der prozentual am Preis errechnet wird. Wollt ihr diese umgehen, solltet ihr einen Blick auf eBay Kleinanzeigen werfen. Der Dienst ist kostenlos und ihr könnt das Weihnachtsgeschenk an Leute aus der Umgebung verkaufen.

Auf dem Flohmarkt verkaufen

Man mag es kaum glauben, aber den guten alten Flohmarkt sollte man nicht außer Acht lassen. Im digitalen Zeitalter denken viele beim Einkauf und Verkauf an den klassischen Trödel. Allerdings könnt ihr auch hier euer Glück versuchen, das Weihnachtsgeschenk zu verkaufen. Insbesondere in Großstädten, wo regelmäßig stattfindende Flohmärkte zum Tagesgeschäft hören, sind die Chancen groß, einen Käufer zu finden.

Mobiles Verkaufen: Flohmarkt-Apps

Eine weitere Möglichkeit, eure Weihnachtsgeschenke einfach weiterzuverkaufen, sind die sogenannten Flohmarkt-Apps, die euch eine bequeme Verwaltung eures Verkaufsprozesses über das Smartphone erlauben.

Shpock

Die App Shpock basiert auf einem ähnlichen Prinzip wie eBay Kleinanzeigen und bietet den Handel mit den unterschiedlichsten Waren an. Also perfekt, um einen neuen Besitzer für das eigene Weihnachtsgeschenk ausfindig zu machen. Bei der App werden zunächst Angebote im nahen Umkreis von einem Kilometer angezeigt, was vor allem in einer Großstadt Sinn ergibt. Der Suchradius erweitert sich beim Weiterstöbern ganz automatisch.

Achtung: Da es leider auch bei Shpock immer wieder Berichte von Betrugsfällen gibt, solltet ihr mit der nötigen Wachsamkeit einen Käufer für euer Weihnachtsgeschenk suchen. Vorsicht ist schließlich besser als Nachsicht.

Kleiderkreisel – Second-Hand-Mode

Mode-Fans ist der Name Kleiderkreisel sicherlich bereits ein Begriff. Liebhaber toller Second-Hand-Mode finden über die Shopping-App eine riesige Auswahl potentieller neuer Lieblingsstücke. Sollte euer unliebsames Weihnachtsgeschenk etwa ein Produkt der Modebranche sein, findet ihr beim Kleiderkreisel die idealen Voraussetzungen für einen Weiterverkauf. Denn die Spannweite des Angebots ist riesig. Elegante Abendkleider, Mäntel, Handtaschen, Sportbekleidung, Sneakers oder High Heels – hier lässt sich Mode in allen Facetten shoppen.

Letgo

Vom Konzept her möchte Letgo den städtischen Marktplatz digital auf das Smartphone übertragen. Sprich: Hier werden Artikel jeglicher Art gehandelt. Somit könnt ihr jedes Weihnachtsgeschenk weiterverkaufen, ohne auf Kategorie oder Branche zu achten. Beim Verkauf verspricht die App ein besonders schnelles Erstellen einer Kleinanzeige. Dazu trägt vor allem die moderne Bilderkennungssoftware bei, die bei Produktfotos automatisch erkennt, um welche Kategorie es sich bei dem Verkaufsobjekt handelt. Praktisch!

Re-commerce

Neben Handel- und Flohmarkt-Plattformen bietet das sogenannte Prinzip des Re-commerce eine tolle Möglichkeit, Weihnachtsgeschenke oder auch andere gebrauchte Artikel schnell und einfach zu verkaufen. Die Vorgehensweise ist schnell erklärt; verschiedene Ankaufsplattformen kaufen eure Handys, MP3-Player, Notebooks, Blue-rays oder Videospiele.

Beliebte Ankaufsplattformen

Re-commerce: So funktioniert das Prinzip

  • Schritt 1: Auf der Homepage des Anbieters kann der aktuelle Ankaufspreis für den gewünschten Artikel überprüft werden.
  • Schritt 2: Das Versandetikett ausdrucken. Wird in der Regel kostenlos zum Ausdruck zur Verfügung gestellt.
  • Schritt 3: Das Versandetikett aus das Paket mit dem Produkten oder den Produkten kleben und an den Anbieter schicken.
  • Schritt 4: Der Ankaufbetrag wird euch innerhalb weniger Tage gutgeschrieben.

Weihnachtsgeschenke tauschen

Das Weihnachtsgeschenk einfach nur weiterverkaufen ist euch zu plump, dann bieten euch Geschenke-Tauschbörsen eine passende und praktische Alternative an. Ihr könnt ungeliebte Geschenke wie beispielsweise Bücher oder Kleidung als Anzeige auf verschiedenen Plattformen einstellen und gegen Gutscheine, virtuelles Guthaben oder andere Produkte eintauschen. Die Tauschbörsen sind meistens auf bestimmte Produktkategorien spezialisiert und können kostenfrei genutzt werden.

So funktionieren Online-Tauschbörsen

Im Prinzip funktionieren Tauschbörsen im Internet genau wie das Tauschen im richtigen Leben. Bei einigen Tauschbörsen erhält man jedoch für angebotene und vergebene Artikel Tauschpunkte, eine Art virtueller Währung. Diese trägt auf den jeweiligen Plattformen einen unterschiedlichen Namen. Mit diesen ergatterten Tauschpunkten könnt ihr nun losziehen, Artikel der anderen Nutzer suchen und erwerben. Oftmals existiert auf den Plattformen eine Community, in der man Gleichgesinnte finden und Anzeigen aufgeben kann.

Geschenke-Tauschbörsen in der Übersicht

Elektronische Weihnachtsgeschenke: Gewährleistung und Garantie

Elektronische Artikel zum Weihnachtsfest zu verschenken, ist inzwischen ein populäres Unterfangen. Doch gerade bei technischen Geschenken können relativ schnell Defekte auftreten. Ihr habt in diesem Fall die Möglichkeit, das Gewährleistungsrecht und die Garantie in Anspruch zu nehmen. Allerdings solltet ihr auf gewisse Unterschiede achten.

Gewährleistung

  • Die Gewährleistung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
  • Abgedeckt werden Defekte, die am Artikel auftreten, dies sichert euch als Käufer gegen Schäden oder vor einer falschen Lieferung ab.
  • Die Dauer beträgt 24 Monate. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer, danach bei euch als Kunde.
  • Der Anspruch wird beim Händler geltend gemacht.
  • Ihr habt vorerst keinen Anspruch auf Auszahlung des Kaufpreises. Der Händler entscheidet nach eigenem Ermessen, ob die Ware repariert oder durch ein neues Produkt ersetzt wird. Nach zwei Nachbesserungen habt ihr Anspruch auf Rücktritt.

Garantie

  • Es existiert keine gesetzlich geregelte Grundlage. Die Garantie kann vom Hersteller auf freiwilliger Basis eingeräumt werden.
  • Die Abdeckung wird individuell festgelegt und kann beispielsweise das ganze Produkt oder nur bestimmte Teile umfassen.
  • Die Dauer beträgt in der Regel ein Jahr. Es gibt Ausnahmen, bei denen die Garantie länger ausfällt.
  • Der Anspruch wird beim Hersteller geltend gemacht.
  • Ihr habt keinen Anspruch auf Auszahlung des Kaufpreises. Die Garantiebedingungen werden zwar vom Hersteller individuell festgelegt und können sich dementsprechend unterscheiden. Meist besteht allerdings lediglich der Anspruch auf Reparatur oder Ersatz, nicht aber auf Rücktritt.

Infografik zum Thema Weihnachtsgeschenke umtauschen – alles auf einen Blick

Weihnachtsgeschenke umtauschen: So macht ihr es richtig!
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