Was wird aus den Abos Deals? Neue Regeln zu Vertragsverlängerung & Kündigungsfristen zum 01. März 2022

Bei Handyverträgen sind seit Dezember 2021 einige Veränderungen an den Start gegangen. So muss z.B. ein Anbieter neben Zweijahresverträgen auch mindestens einen Einjahresvertrag anbieten. Zudem wurde die Vertragsverlängerung nach zwei Jahren mehr oder weniger gekippt….

Denn die übliche Verlängerung von einem Jahr gibt es nicht mehr und wurde auf einen Monat gesetzt. Das bedeutet, dass man seine Altverträge (die länger als 2 Jahre alt sind) bereits nun monatlich kündigen kann.

Neue Regeln zu Vertragsverlängerung & Kündigungsfristen

Ab dem 01.03.2022 kommt ein neues Gesetz, welches faire Verbraucherverträge fördern soll. Diesmal allerdings betrifft es Zeitschriften-Abos und andere Abonnements. Dabei gibt es zwei Stufen, die erste Etappe beginnt ab 01.03.2022 und im Juli diesen Jahres werden weitere Änderungen in Kraft treten.

„Verträge müssen nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich kündbar sein. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung ist künftig nur noch dann erlaubt, wenn sie auf unbestimmte Zeit erfolgt und eine Kündigung jederzeit mit Monatsfrist möglich ist. Die Kündigungsfrist, um eine automatische Verlängerung eines befristeten Vertrags zu verhindern, wird von derzeit drei auf einen Monat verkürzt.“

So wie wir es aktuell von den Handyverträgen kennen, wird es auch für Abonnements auf uns zu kommen.  Bisher wurden Abos nach Ablauf der Frist um ein weiteres Jahr verlängert. Die Verlängerung erfolgt dann meist ohne Prämie oder zum Vollpreis – statt zu einem Angebotspreis, welche durchaus keine Seltenheit sind.

Wenn man vorher gekündigt hat, gab es keine Probleme. Wenn man es vergessen hatte, dann hat man das Abo ein weiteres Jahr bezogen. Dies fällt ab dem 01.03.2022 weg: die Kündigungsfrist wird von 3 Monaten auf einen Monat verkürzt. Zudem sind Abos nach Verlängerung nun ebenfalls monatlich kündbar.

Diese Änderungen treten ab dem 1. März 2022 in Kraft. Wer also ab diesem Zeitpunkt ein Zeitschriften-Abo abschließt, beträgt die Kündigungsfrist ab dann nur noch einen Monat, statt 3 Monaten. Wer vergisst sein Abo innerhalb dieser Kündigungsfrist zu kündigen, hat dann die Möglichkeit dieses Abonnement nach einem Monat wieder zu kündigen. Die Mindestvertragslaufzeit nach Ablauf beträgt dann einen Monat – statt 12 wie bei einer Verlängerung. Diese Regelungen betreffen allerdings nur Verträge, die ab dem 01.03.2022 geschlossen werden.

Ab 01.Juli 2022: Kündigungsbutton

Der Kündigungsbutton erinnert etwas an den Bestellbutton, der auch seit einigen Jahren eindeutig deklariert sein muss. Der Kündigungsbutton muss zu dem gut sichtbar sein. Außerdem muss man ihn gut erkennen können. Er gilt für alle „Dauerschuldverhältnisse“ – das sind langfristige Verträge, zwischen einem Verbraucher und einer Firma, die über eine Webseite abgeschlossen wurden.

Nach dem Klick soll der Verbraucher direkt auf eine Seite kommen, bei dem die Kündigung zusammenfassend bestätigt wird. Auf dieser Seite muss dann ein Button mit „jetzt kündigen“ erscheinen, der den Kündigungsprozess komplett abschließt. Nach Einreichen der Kündigung muss die Kündigung per eMail inkl. Kündigungszeitpunkt bestätigt werden.

Sollte es keinen Button geben, dann hat man das Recht jederzeit ohne Frist zu kündigen. Der Button und diese Regeln treten erst ab Juli 2022 in Kraft und gelten auch für Verträge, die davor abschlossen worden sind.

Das Ende von guten Abo-Deals?

Schwierige Frage. In jedem Fall wird es für Anbieter schwerer zu kalkulieren. Es ist kein Geheimnis, dass ein Bruchteil der Kunden viele Abos weiterlaufen lassen (müssen). Dies wird jetzt zum Großteil sicherlich wegfallen. Dadurch gehen wir davon aus, dass es nicht mehr so oft oder vielleicht gar keine 1€ Abos oder gar Abos mit sehr großzügigen Prämien geben wird. Wer generell noch auf der Suche nach einem Abo ist, sollte dies noch im Februar abschließen.

Was sagt ihr dazu? Habt ihr lieber gute Deals oder sind euch fairere Konditionen und Bedingungen lieber?