Es ist kaum zu fassen, aber Deutschlands Vorzeigeindustrie, die Automobilbranche, erlebte in den letzten Jahren seit 2015 die wohl schwärzeste Stunde, seitdem hierzulande Automobile produziert werden. Unter dem weitgefassten Begriff „Abgasskandal“ vereinen sich Geschichten, die eigentlich nur in Hollywood erdacht werden. In diesem Fall sind die Handlungsstränge aber Realität.

Alle Antworten zu den wichtigen Fragen im VW Abgasskandal: So erhalten Diesel Fahrer Schadenersatz in Deutschland!

Die Volkswagen AG hatte, wie vor drei Jahren bekannt wurde, in VW-Autos die Motorsteuerung manipuliert, um Abgasnormen zu umgehen. Betroffen sein sollen circa elf Millionen Fahrzeuge mit Motoren aus der Reihe VW EA189, oder anders ausgedrückt: Personen, die einen Volksagen mit TDI-Dieselmotor fahren, stehen vor dem Problem, ihren teuren Pkw nicht mehr fahren zu dürfen. Für den Einzelnen hat dies weitreichende Konsequenzen, gerade finanzielle, weil die betroffenen VW-Autos nachgebessert werden müssen.

Doch wer zahlt den Umbau eigentlich? Und besitzen VW-Kunden eigentlich Schadenersatzansprüche? Und falls ja: Wie werden diese geltend gemacht? In diesem Artikel gibt es Antworten auf die wichtigsten Streitpunkte und Fragen von Diesel-Fahrern über den VW-Abgasskandal.

Die wichtigsten Fakten zum VW-Abgasskandal zusammengefasst

  • Betroffen sind alle VW-Diesel-Fahrer, die in ihrem Fahrzeug einen Motor vom Typ EA 189 verbaut haben.
  • Kaufrechtlich ist die Lage relativ klar: Betroffene VW-Kunden haben Anspruch auf Schadenersatz. Weil in einigen Fällen aber bereits die Verjährungsfrist überschritten ist, können Klagen ins Leere laufen. Möglichkeiten, seine Ansprüche geltend zu machen, gibt es trotzdem.
  • Gegenüber dem Hersteller sprachen Gerichte auf Grundlage des Deliktrechts betroffenen VW-Fahrern Anspruch auf Schadenersatz zu. Allerdings wird der Forderungsanspruch nach dem 31. Dezember 2018 hinfällig. Betroffene müssen folglich schnell handeln.

Schadenersatz im VW-Abgasskandal einfordern: So geht ihr vor!

Bis zum 31. Dezember 2018 ist es nicht mehr lange hin. Danach ist der Anspruch auf Schadenersatz gegenüber der Volkswagen AG verjährt. Da Bürokratie und Juristik aber gewohnt langsam arbeiten, ist es ratsam, schnellstmöglich einen Anwalt zu beauftragen, der die Klage gegen den Volkswagen-Konzern einreicht. Alternativ gibt es aber auch andere Optionen, wie ihr am Ende ohne Kosten und Verlust den VW-Abgasskandal übersteht.

Musterverfahren des VZBV und ADAC

Wer überhaupt kein Risiko eingehen möchte und nicht bereit ist, auch nur irgendwelche Kosten entstehen zu lassen, um seine Forderungen durchzusetzen, der sollte sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und des ADAC anschließen.

Denn am 01. November 2018 ist das neue Musterklage-Gesetz in Kraft getreten. Einfach ausgedrückt habt ihr dadurch die Möglichkeit, zusammen mit anderen betroffenen VW-Kunden vor Gericht zu ziehen, ohne dass ihr selbst einen Anwalt beauftragen oder Gerichtskosten tragen müsst. Das übernehmen nämlich die Verbände bzw. die Verbraucherzentralen für euch, die mithilfe der Musterfeststellungsklage juristisch bindend erörtern wollen, ob Volkswagen den betroffenen Kunden Schadenersatz schuldig ist.

Um zum großen Klägerstamm zu gehören, müsst ihr euch beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen. Damit stellt ihr zumindest sicher, dass eure Ansprüche nicht verjähren. Nach dem gerichtlichen Entscheid gelten die Beschlüsse automatisch auch für euch. Erst dann werdet ihr nochmals selbst Klage einreichen müssen, habt aber im Grunde die Gewähr, dass eure Klage gegen den Volkswagen-Konzern erfolgreich verläuft.

Finanzierung widerrufen: Vertragsklauseln von VW-Autokrediten ausnutzen

Falls ihr euren vom Abgasskandal betroffenen Volkswagen über einen Autokredit finanziert bzw. finanziert habt, könnte es sogar relativ schnellgehen und einfach für euch sein, zumindest mit plus/minus null aus der Sache herauszukommen. Anwälte fanden nämlich fehlerhafte Klauseln in den Kreditverträgen der hauseigenen VW-Bank.

Hierdurch, so der allgemeine Tenor, sollen VW-Kunden die Möglichkeit haben, die Finanzierung zu widerrufen und das Auto zurückzugeben. Allerdings gilt dies ausschließlich für Autokreditverträge, die ab dem 11. Juni 2010 aufgesetzt wurden. Zudem ist die fehlerhafte Klausel im Widerrufsrecht nur in Verträgen der VW-Bank zu finden.

Allerdings könnt ihr nicht nur einen VW zurückgeben, sondern auch betroffene Modelle der Tochtergesellschaften Seat, Audi und Skoda. Bei Finanzierungsverträgen, die nach dem 13. Juni 2014 entstanden sind, soll Volkswagen sogar nicht einmal ein Entgelt für die Nutzung des Fahrzeugs einbehalten dürfen.

Ob dieser juristische Ansatz auch in der Praxis umsetzbar ist, muss sich allerdings noch zeigen. Ähnlich wie beim Musterverfahren des VZBV und ADAC hat die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. Anfang November eine Musterfeststellungsklage eingereicht, die eben jenen Sachverhalt endgültig und verbindlich klären soll. Untersucht werden neben der Volkswagen Bank auch die Krediterträge der Audi Bank, Seat Bank, Skoda Bank sowie Autoeuropa Bank.

Eure Rechte im VW-Abgasskandal: Das steht euch rechtlich zu!

Das wohl grausamste Wort für Auto- bzw. Dieselfahrer der letzten Jahre lautete: Diesel-Fahrverbot. Tatsächlich ebnete das Bundesverwaltungsgericht (Az. 7 C 26.16, 7 C 30.17) im Februar dieses Jahres den Weg für das noch vor einigen Jahren Undenkbare. Fahrer vieler VW-Diesel-Fahrzeuge stehen nun vor dem Problem, ein intaktes Automobil zu besitzen, mit dem sie vielerorts aber gar nicht mehr fahren dürfen (werden).

Das Fahrverbot ist aber nur die eine Seite der Medaille, auf der anderen Seite müssen Autobesitzer auch damit leben, dass der Widerverkaufswert ihres Volkswagens erheblich gesunken ist, denn klar, ein Auto, das man nicht fahren darf, kauft auch keiner. Dass sich hieraus rechtliche Schadenersatzansprüche ableiten, liegt auf der Hand.

Doch wer kommt nun wie für was genau auf? Grundsätzlich gibt es derzeit drei Optionen für euch: Ihr macht Ansprüche gegen den Hersteller, also die Volkswagen AG, geltend. Ihr stellt Forderungen an den Verkäufer des Fahrzeugs, oder ihr gebt euch bereits mit dem zufrieden, was VW – zumindest in Deutschland – seinen Kunden mehr oder minder freiwillig als Schadenersatz anbietet.

Das bietet Volkswagen Kunden als freiwilligen Schadenersatz an

Der deutsche Automobilkonzern VW hat im Zuge einer großangelegten Rückrufaktion angeboten, auf betroffene Kfz ein Software-Update aufzuspielen, sodass der Abgasausstoß merklich reduziert und innerhalb vorgegebener Normen liegt. Dies würde bedeuten, dass zumindest ein Fahrverbot umgangen werden könnte. Denn auch wenn ihr als VW-Fahrer nicht verpflichtet seid, das Software-Update in Anspruch zu nehmen, kann die Verweigerung letztlich euren Wagen stilllegen.

Nachteile, so zumindest der rechtliche Konsens aktuell, soll es für euch nicht geben, wenn ihr euch doch für das Update entscheidet. Juristisch betrachtet bleiben eure Ansprüche bzw. Rechte unberührt. Allerdings übernimmt VW keine Haftung für etwaige Schäden, die nach dem Aufspielen des Updates womöglich am Motor entstehen. Auch eine Hardware-Umrüstung wird aktuell von VW abgelehnt.

Rechte gegen Verkäufer geltend machen

Prinzipiell ist bzw. war es sogar möglich, Forderungen gegenüber Verkäufern zu stellen. Denn diese haben de facto ein mangelhaftes Fahrzeug verkauft und aus den Gewährleistungsrechten der Käufer könnt ihr konkrete Forderungen ableiten. Leider sind Ansprüche gegenüber Verkäufern juristisch aber fast alle verjährt, weswegen ihr beim Kfz-Händler wohl nur wenig Aussicht auf eine erfolgreiche Klage habt. Nach zwei Jahren – beim Gebrauchtwagen sogar bereits nach einem Jahr – sind die Gewährleistungsbestimmungen verjährt. Im Folgenden könnt ihr trotzdem einsehen, welche Wege ihr beschreiten könntet.

  • Nachbesserung einfordern: Eindeutig, wenn im gekauften Fahrzeug ein Motor des Modells EA 189 verbaut ist, muss der Verkäufer nachbessern.
  • Vom Kaufvertrag zurücktreten: Habt ihr den Verkäufer zur Nachbesserung aufgefordert, es ist aber nichts geschehen, dann könnt ihr vom Kaufvertrag zurücktreten. Wichtig hierbei: In der schriftlichen Aufforderung zur Nachbesserung muss dem Verkäufer eine ausreichend lange Frist gewährt werden. Wie lange er für die Nachbesserung Zeit haben muss, ist aber nicht so wirklich geregelt.
  • Kaufpreis reduzieren: Mit dem Argument eines Sachmangels habt ihr theoretisch die Option, den Kaufpreis des Volkswagens im Nachhinein zu reduzieren, also Geld vom Verkäufer bzw. Autohändler zurückzuerhalten. Aber natürlich nur, wenn die Nachbesserung aus welchen Gründen auch immer nicht realisiert werden konnte. Übrigens gilt dies auch, wenn nach der Nachbesserung Mängel auftreten, die mit der Umrüstung zusammenhängen.
  • Rückgabe des Kfz: Auch die Rückgabe des Volkswagens inklusive vollständiger Rückzahlung des Kaufpreises ist nicht gänzlich ausgeschlossen. Sofern dem Verkäufer eine arglistige Täuschung nachgewiesen werden kann, er in diesem Fall also bewusst falsche Angaben über den Abgasausstoß tätigte, könnte auch dieses Recht greifen.
  • Kaufvertrag für nichtig erklären: Die letzte Möglichkeit besteht darin, den Kaufvertrag aufzulösen. Voraussetzung hierfür wäre der Verstoß des Vertrags gegen gesetzliche Bestimmungen bzw. Vorgaben. Dies ist in diesem Fall aber auf alle Fälle gegeben, zumindest laut den Bestimmungen der Fahrzeuggenehmigungsverordnung, die verlangt, dass die Bescheinigung eines Fahrzeugs auch mit dem genehmigten Typ übereinstimmt. Nur diese dürfen Händler nämlich zum Verkauf anbieten. Doch gerade dies ist ja nicht gegeben!

Wichtiger Hinweis: keine Rechtsberatung

An dieser Stelle sei erwähnt, dass es sich bei den oben genannten Informationen nicht um eine verlässliche Rechtsberatung handelt. Die Informationen wurden natürlich nach bestem Gewissen recherchiert und geprüft. Falls ihr tatsächlich vom Volkswagen-Abgasskandal betroffen seid, holt euch aber bitte unbedingt juristische Hilfe und Beratung bei Fachleuten mit nachweislicher Expertise – und versteht diesen Artikel als kurze Übersicht des Status quo beim Thema VW-Abgasskandal.

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